TVöD VKA Entgeltgruppe 9a: Tabelle 2026 und Eingruppierung
In der Entgeltgruppe 9a des TVöD VKA liegt das Tabellenentgelt 2026 zwischen 3.658,61 € und 4.979,97 € brutto im Monat. Mit der Jahressonderzahlung von 85 % ergibt das in Stufe 3 ein Jahresbrutto von 52.655,06 €. Die Werte gelten ab dem 1. Mai 2026 (+2,8 % zum 01.05.2026). Die Gesamtübersicht mit Rechner, allen Stufen und Netto-Beispiel steht unter Entgeltgruppe 9a TVöD: Rechner und Tabelle 2026.
- Quelle
- VKA
- Tabelle
- TVöD-Tabelle 2026
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Jahresbrutto in E 9a bei der VKA: Monat, Sonderzahlung, Jahr
Die Entgeltgruppe 9a ist eine der wenigen Gruppen, in denen Bund und VKA verschiedene Tabellenentgelte ausweisen. Zum abweichenden Monat kommt ein abweichender Bemessungssatz der Jahressonderzahlung: 85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD gegenüber 90 % beim Bund.
| Stufe | Brutto/Monat | Jahressonderzahlung | Jahresbrutto | gegenüber Bund |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.658,61 € | 3.109,82 € | 47.013,14 € | −607,47 € |
| 2 | 3.877,94 € | 3.296,25 € | 49.831,53 € | −702,54 € |
| 3 | 4.097,67 € | 3.483,02 € | 52.655,06 € | +1.299,26 € |
| 4 | 4.586,77 € | 3.898,75 € | 58.939,99 € | +4.807,07 € |
| 5 | 4.697,43 € | 3.992,82 € | 60.361,98 € | +1.140,66 € |
| 6 | 4.979,97 € | 4.232,97 € | 63.992,61 € | +2.757,86 € |

Das Jahresbrutto ist hier zwölf Monatsentgelte plus die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD; sie wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli bis September. In Stufe 3 liegt das Jahresbrutto bei der VKA damit um 1.299,26 € über dem Wert beim Bund (51.355,80 €). Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und die Zusatzversorgung sind darin nicht enthalten.
Die Arbeitszeit beträgt in beiden Bereichen einheitlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 TVöD); die frühere Ost-West-Aufteilung besteht nicht mehr.
Die Entgeltgruppe 9a bei der VKA: die Bruchkante zur Zweiten Prüfung
Die Entgeltgruppe 9a ist die oberste Gruppe, für die im kommunalen Bereich die Erste Prüfung genügt — und die einzige der fünf Gruppen mit einer eigenen VKA-Tabelle.
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert.“
„Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeiten in einem landesbezirklichen Tarifvertrag abschließend aufgeführt sind.“
„¹Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste Prüfung abzulegen. ²Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen.“
Wortlaut nach: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffern 2 und 3 sowie Vorbemerkung Nr. 7, Entgeltgruppe 9a, Lesefassung Stand 1. Januar 2026.
Auch die kommunale Fassung nennt bei der Entgeltgruppe 9a keinen Bruchteil mehr: Die Tätigkeit muss selbstständige Leistungen erfordern. Damit endet die Leiter, die bei der Entgeltgruppe 6 beginnt und über ein Fünftel und ein Drittel bis zum vollen Umfang führt.
Genau hier verläuft im kommunalen Bereich eine zweite, sehr konkrete Grenze: Die Entgeltgruppe 9a ist die oberste Gruppe, für die auf dem Weg über die Fallgruppe 2 die Erste Prüfung genügt. Ab der Entgeltgruppe 9b verlangt Vorbemerkung Nr. 7 die Zweite Prüfung — den Angestelltenlehrgang II. Eine solche Prüfungsschwelle kennt der TV EntgO Bund für den Verwaltungsdienst nicht.
Die Entgeltgruppe 9b verlangt in der Fallgruppe 1 eine abgeschlossene Hochschulbildung, in der Fallgruppe 2 gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen — der Tiefe und der Breite nach eine Steigerung gegenüber den Entgeltgruppen 6 bis 9a. Anders als beim Bund ist sie dabei nicht auf den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst beschränkt.
Der handwerkliche Teil der Entgeltordnung (VKA) reicht bis zur Entgeltgruppe 9a; beim Bund endet er bei der Entgeltgruppe 7. Bemerkenswert ist, dass der Wortlaut für die Entgeltgruppen 8 und 9a in Ziffer 2 identisch ist: Die Abgrenzung delegiert die Entgeltordnung vollständig an den landesbezirklichen Tarifvertrag. Auskunft erteilt der zuständige kommunale Arbeitgeberverband.
Die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes greifen bei beiden Arbeitgebern nur, wenn die auszuübende Tätigkeit einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat. Welche Gruppe im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus den Arbeitsvorgängen der übertragenen Tätigkeit, nicht aus der Berufsbezeichnung. Alle Stufenbeträge und ein Netto-Beispiel stehen in der Übersicht zur Entgeltgruppe 9a.
Was bei der VKA sonst noch gilt
Nur neun Paragrafen des TVöD sind nach Arbeitgebern gespalten, darunter §§ 12, 16, 18 und 20; alles Übrige gilt wortgleich. Diese Regelungen betreffen E 9a bei der VKA unmittelbar:
| Regelung | VKA |
|---|---|
| Eingruppierung (§ 12 (VKA)) | Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA): keine eigene Tarifvertragsurkunde, sondern eine Anlage zum TVöD selbst. |
| Angestelltenlehrgang I (Vorbemerkung Nr. 7) | In acht Bereichen kommunaler Arbeitgeberverbände ist die Erste Prüfung Eingruppierungsvoraussetzung für die Entgeltgruppen 5 bis 9a auf dem Weg über die Fallgruppe 2. |
| Leistungsentgelt (§ 18 (VKA)) | Pflicht: Gesamtvolumen 2,00 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres bei einer vereinbarten Zielgröße von 8 v. H., mit Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung. |
| Auffangregel ohne betriebliche Einigung | Kommt keine betriebliche Regelung zustande, werden mit dem Dezember-Entgelt 6 v. H. des im September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt. |
| Zusatzurlaub bei nicht ständiger Schichtarbeit (§ 27 Abs. 3) | Kein tariflicher Einzelanspruch: die Gewährung „soll“ durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden. |
| Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2) | Gilt nur für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden. |
Zum Geltungsbereich des TVöD VKA gehören die Beschäftigten der Städte, Gemeinden und Landkreise, der kommunalen Eigenbetriebe, Sparkassen, Kliniken, Verkehrs- und Entsorgungsbetriebe — rund 2,6 Millionen Beschäftigte.
Die Stufenlaufzeit ist dagegen in beiden Bereichen gleich: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur nächsten Stufe, zusammen 15 Jahre bis zur Endstufe 6 (§ 16 (Bund) Abs. 4 bzw. § 16 (VKA) Abs. 3). Die vollständige Tabelle steht im TVöD-VKA-Tabelle und -Rechner.
Wie diese Zahlen entstehen▼
- Die Monatsbeträge stammen zur Build-Zeit aus der TVöD-Engine (
lib/engine/tvoed/brutto.ts) übergetBrutto("9a", stufe, "vka", 2026). Nichts ist hartkodiert. - Die Jahressonderzahlung entsteht über
jahressonderzahlung({eg:"9a", employer:"vka"})auslib/engine/tvoed/jsz.ts— Bemessungssatz nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD. Jahresbrutto = 12 × Monatsentgelt + Jahressonderzahlung, ohne Zulagen, Überstunden, Leistungsentgelt und Zusatzversorgung. - Rechtsgrundlage der Beträge: § 15 TVöD i. V. m. Anlage A (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027 (+2,8 % zum 01.05.2026).
- Die Merkmale sind wörtlich zitiert aus: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD, Teil A Abschnitt I Ziffern 2 und 3 sowie Vorbemerkung Nr. 7, Entgeltgruppe 9a, Lesefassung Stand 1. Januar 2026. Die Schreibweise des jeweiligen Tarifwerks bleibt dabei unverändert.
- Keine Rechtsberatung: Die Seite erklärt den Normtext, die Eingruppierung im Einzelfall bleibt eine Tatsachenfeststellung.
Häufige Fragen zu E 9a bei der VKA
Häufige Fragen zur Entgeltgruppe 9a im Bereich VKA
Wie hoch ist das Jahresbrutto in E 9a bei der VKA?
In E 9a bei der VKA ergibt Stufe 3 ein Jahresbrutto von 52.655,06 €: zwölf Monatsentgelte zu 4.097,67 € plus die Jahressonderzahlung von 3.483,02 € (85 % nach § 20 (VKA) Abs. 2 Satz 1 TVöD). Über alle Stufen liegt das Monatsentgelt zwischen 3.658,61 € und 4.979,97 €, gültig ab dem 1. Mai 2026.
Reicht für die Entgeltgruppe 9a der Angestelltenlehrgang I?
Auf dem Weg über die Fallgruppe 2 ja. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 2 der Entgeltordnung (VKA) verlangt für die Entgeltgruppen 5 bis 9a eine Erste Prüfung und erst für die Entgeltgruppen 9b bis 12 eine Zweite Prüfung. Die Entgeltgruppe 9a markiert damit genau die Bruchkante zwischen Angestelltenlehrgang I und II.
Warum weicht die Entgeltgruppe 9a bei der VKA von der Bundestabelle ab?
Weil die Anlage A des TVöD für Bund und VKA hier unterschiedliche Beträge ausweist. Die Entgeltgruppen 5 bis 8 sind zellgenau identisch; erst ab der Entgeltgruppe 9a führen beide Bereiche eigene Werte, ebenso in 9b und 9c. Hinzu kommt der abweichende Bemessungssatz der Jahressonderzahlung.
Quellen & Nachweise
Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026.
Herausgeber der Daten
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Die Rechner, Tabellen und Ratgeber auf entgeltgruppen.com werden von der Redaktion erstellt und gepflegt. Jede Zahl stammt aus den amtlichen Veröffentlichungen der Tarifvertragsparteien und der zuständigen Ministerien; die Tabellen werden gegen die jeweils gültige Fassung abgeglichen, bevor eine Änderung erscheint. Welche Quellen das im Einzelnen sind, steht unter „Über uns“.
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