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Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Stand 2026

Einen Tarifvertrag für neue Altersteilzeit gibt es im öffentlichen Dienst 2026 nicht: Der TV FlexAZ gilt nur für Beginne vor dem 01.01.2023, im TV-L gibt es seit 2010 keinen. Möglich bleibt Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz, ab 55 und nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Die Steuer- und Rentenvorteile gelten auch dann.

Stand 2026: Bund, Kommunen und Länder

In allen drei Tarifbereichen gilt: kein tariflicher Anspruch auf neue Altersteilzeit.

Kommunen (TVöD VKA)

Tarifvertrag
TV FlexAZ vom 27.02.2010
Beginn der Altersteilzeit
01.01.2010 bis 31.12.2022
Beleg
Normtext, VKA-Lesefassung mit ÄndTV Nr. 9

Bund (TVöD Bund)

Tarifvertrag
paralleler Tarifvertrag vom 27.02.2010 („TV FALTER“)
Beginn der Altersteilzeit
vor dem 01.01.2023
Beleg
zwei übereinstimmende Sekundärquellen; der Bundestext war nicht abrufbar

Länder (TV-L)

Tarifvertrag
TV ATZ
Beginn der Altersteilzeit
vor dem 01.01.2010
Beleg
Landesbehörden Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg; TdL-Einigung vom 14.02.2026 ohne Regelung

Den Stichtag setzt § 15 Abs. 2 TV FlexAZ, auch nach der Tarifrunde 2025 unverändert:

„Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat.“

Im Einigungspapier vom 06.04.2025 kommt Altersteilzeit nicht vor; die Forderung nach einem neuen Tarifvertrag scheiterte (GdP, Haufe), und für neue Fälle wirkt der TV FlexAZ nicht nach (ver.di-Tarifsekretariat, Haufe). Den Überblick über die Tarifverträge gibt der Ratgeber Tarifvertrag öffentlicher Dienst.

Altfälle: was der TV FlexAZ 2026 noch regelt

Wer vor dem Stichtag begonnen hat, bleibt im TV FlexAZ, im Teilzeit- oder im Blockmodell (§ 6 Abs. 3), höchstens 5 Jahre lang (§ 6 Abs. 1). 2026 sind deshalb praktisch alle tariflichen Blockmodelle in der Freistellungsphase: Selbst die Arbeitsphase der spätesten Fälle (Beginn Dezember 2022) lief etwa Mitte 2025 aus, außer nach langer Krankheit (§ 10). Teilzeitmodelle laufen längstens bis Ende 2027.

In der Freistellungsphase wird das Wertguthaben ausgezahlt, nicht das Tabellenentgelt, und einen Stufenaufstieg gibt es nicht (§ 7 Abs. 2). Das Guthaben steigt nur um festgelegte Sätze; die Protokollerklärung der Kommunen zu § 7 Abs. 2 lautet:

„Das Wertguthaben erhöht sich am 1. April 2025 um 3,11 Prozent und am 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.“

Für die ganze Laufzeit gilt: Eine Nebentätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze, die nicht schon in den fünf Jahren davor ständig ausgeübt wurde, lässt die Aufstockung ruhen; nach insgesamt 150 Tagen erlischt sie (§ 9). Endet ein Blockmodell vorzeitig, wird die Differenz zu dem Entgelt nachgezahlt, das ohne Altersteilzeit für die geleistete Arbeit angefallen wäre, abzüglich der Aufstockung (§ 11 Abs. 3).

Neue Altersteilzeit: nur freiwillig nach dem Gesetz

Wer 2026 in Altersteilzeit gehen will, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Das Altersteilzeitgesetz gibt keinen Anspruch; der Arbeitgeber ist nur an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden (ver.di-Tarifsekretariat, Haufe). Einen Anspruch kann eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung schaffen, möglich sind auch Einzelvertrag oder Haustarif. Die Voraussetzungen im Vergleich:

Voraussetzungen der Altersteilzeit: TV FlexAZ (Altfälle) im Vergleich zum Altersteilzeitgesetz, das für neue Vereinbarungen maßgeblich ist.
MerkmalTV FlexAZ (Altfälle)Altersteilzeitgesetz (heute)
Mindestalter60 Jahre55 Jahre
Vorbeschäftigung1.080 Kalendertage versicherungspflichtig in 5 Jahrenebenso, auch mit Zeiten in EU, EWR und Schweiz
ArbeitszeitHälfte der bisherigenHälfte der bisherigen, also der vereinbarten Arbeitszeit, höchstens des Durchschnitts der letzten 24 Monate
Laufzeitmindestens bis eine Altersrente beansprucht werden kann
Antragschriftlich, spätestens 3 Monate vor Beginn, frühestens 1 Jahr vor Erfüllung der Voraussetzungenkeine Frist
Aufstockung20 % des Regelarbeitsentgeltsmindestens 20 %

Altersteilzeit ab wann? Nach dem Gesetz ab 55. Die Grenze von 60 galt nur im TV FlexAZ.

Die zulässige Länge eines Blockmodells (§ 2 Abs. 2 AltTZG) klären Sie vor der Unterschrift. Die Insolvenzsicherung des Wertguthabens (§ 8a) entfällt bei Bund, Ländern und Gemeinden, nicht aber bei privatrechtlich organisierten kommunalen Betrieben. Die Steuerfreiheit setzt keine Förderung durch die Bundesagentur voraus (§ 1 Abs. 3 Satz 2 AltTZG).

Aufstockung und Rentenaufstockung

Sie erhalten das Entgelt für die halbierte Arbeitszeit, im Teilzeitmodell wie eine Teilzeitkraft (§ 24 Abs. 2 TVöD). Darauf kommt die Aufstockung, § 7 Abs. 3 TV FlexAZ:

„Das den Beschäftigten nach Absatz 1 oder 2 zustehende Entgelt wird nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 um 20 v.H. aufgestockt. Bemessungsgrundlage für die Aufstockung ist das Regelarbeitsentgelt für die Teilzeitarbeit (§ 6 Abs. 1 AltTZG).“

Das Regelarbeitsentgelt ist das laufende beitragspflichtige Monatsentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450,00 € im Monat); Jahressonderzahlung, Überstunden, steuerfreie Bestandteile und unverminderte Sachbezüge zählen nicht. Die Aufstockung beträgt damit rund 10 % des Vollzeitbruttos, Entgelt und Aufstockung zusammen rund 60 %. Eine Netto-Garantie gibt es nicht.

Außerdem zahlt der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf einen Zusatzbetrag: 80 % des Regelarbeitsentgelts, höchstens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze abzüglich des Regelarbeitsentgelts (§ 163 Abs. 5 SGB VI). Bei halber Arbeitszeit fließen so Beiträge wie auf 90 % des Vollzeitentgelts. Sie trägt allein der Arbeitgeber (§ 168 Abs. 1 Nr. 6 SGB VI), Ihr Netto sinkt nicht.

Rechenbeispiel: Teilzeitmodell in vier Entgeltgruppen

TVöD VKA ab 01.05.2026, Stufe 6, Aufstockung 20 %, Regelarbeitsentgelt gleich halbes Tabellenentgelt ohne Zulagen. So gilt es für laufende TV-FlexAZ-Fälle und für neue Vereinbarungen mit dem gesetzlichen Mindestsatz.

Altersteilzeit im Teilzeitmodell, TVöD VKA Stufe 6, 2026: Vollzeitentgelt, Entgelt, Aufstockung, Summe vor Abzügen, Rentenbemessung und Rentenaufstockung des Arbeitgebers.
GruppeVollzeitEntgeltAufstockungSumme vor AbzügenRenten­bemessungArbeitgeber­beitrag Rente
E 63.926,20 €1.963,10 €392,62 €2.355,72 € (60 %)3.533,58 € (90 %)292,10 €
E 9a4.979,97 €2.489,99 €498,00 €2.987,99 € (60 %)4.481,98 € (90 %)370,52 €
E 137.025,87 €3.512,94 €702,59 €4.215,53 € (60 %)6.323,29 € (90 %)522,72 €
E 15Ü9.197,81 €4.598,91 €919,78 €5.518,69 € (60 %)7.605,00 € (82,7 %)559,14 €

In E 15Ü greift der Deckel: Die Rentenbemessung endet bei 7.605,00 €, also 82,7 % statt 90 %. Die Summe ist kein Netto: Vom Entgelt gehen Steuer, Sozialversicherung und Zusatzversorgung ab, die Aufstockung kommt abzugsfrei hinzu. Ein Netto fehlt, weil die Bemessung der Zusatzversorgung in der Altersteilzeit nicht abschließend belegt ist; siehe Zusatzversorgung VBL und ZVK.

Den eigenen Fall rechnen

Ein Rechner mit Tarifanspruch würde 2026 etwas versprechen, das es nicht gibt. Die Rechnung selbst ist kurz: Monatsentgelt ohne Einmalzahlungen halbieren (den Teilzeitanteil zeigt der Teilzeit-Rechner), mal 0,2 ergibt die Mindestaufstockung, und 80 % des halben Entgelts kommen als Rentenbemessung hinzu, zusammen höchstens 7.605,00 €.

Steuer: steuerfrei mit Progressionsvorbehalt

Aufstockung und zusätzliche Rentenbeiträge sind steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG), die Aufstockung damit auch beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Die Aufstockung unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Sie erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, und zwar voll, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schon beim Lohn abgezogen ist.

Die Lohnabrechnung berücksichtigt das nicht. Übersteigen solche Leistungen 410,00 € im Jahr, ist die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG); im Beispiel E 9a liegt schon eine Monatsaufstockung von 498,00 € darüber. Den Betrag bescheinigt der Arbeitgeber (§ 41b EStG), eine etwaige Nachzahlung kommt mit dem Bescheid des Folgejahres.

Jahressonderzahlung und Inflationsausgleich

Die Jahressonderzahlung wird nicht aufgestockt (§ 7 Abs. 3 Satz 3 TV FlexAZ) und im Teilzeitmodell nach dem halbierten Entgelt bemessen: in E 9a, Stufe 6 (VKA) 2.116,49 € statt 4.232,97 € in Vollzeit (mehr im Ratgeber Weihnachtsgeld im TVöD). Den Inflationsausgleich erhalten Beschäftigte in der Freistellungsphase eines tariflichen Blockmodells nur zur Hälfte, entschied das Bundesarbeitsgericht am 17.03.2026 (9 AZR 80/25): Teilzeitbeschäftigte bekommen ihn „im Umfang des Anteils ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit“.

Vier verbreitete Irrtümer

  • „83 % des Nettos“: Die Zahl stammt aus dem alten TV ATZ für Beginne vor 2010. Der TV FlexAZ stockt um 20 % des Regelarbeitsentgelts auf.
  • 20 % des Vollzeitgehalts“: Grundlage ist das halbe Entgelt, die Aufstockung also rund 10 % des Vollzeitgehalts.
  • „Anspruch ab 60“: nur für Beginne bis Ende 2022, und nur solange weniger als 2,5 % der Beschäftigten Altersteilzeit nutzten, in Dienststellen ab 40 Beschäftigten (§ 4).
  • „Verlängert bis 31.03.2027“: Das ist die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen der Einigung 2025, nicht des TV FlexAZ.

Ob die Tarifrunde 2027 die Altersteilzeit wieder aufgreift, ist offen; wir aktualisieren diese Seite danach.

Die Dokumente hinter dieser Seite

Quellen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Dokument, Herausgeber und Art. Sekundärquellen stützen nur die so gekennzeichneten Aussagen.
DokumentHerausgeberArt
TV FlexAZ i. d. F. ÄndTV Nr. 9, Lesefassung (Stand 01.01.2025)VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeTarifvertrag
Einigungspapier Bund und Kommunen (06.04.2025)dbb beamtenbund und tarifunionTarifeinigung
Tarifeinigung der Länder (14.02.2026)TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderTarifeinigung
Altersteilzeitgesetz; § 3 Nr. 28, §§ 32b, 41b, 46 EStG; §§ 163, 168 SGB VI; § 1 SvEVBMJ — Gesetze im InternetGesetz
Urteil vom 17.03.2026, 9 AZR 80/25BundesarbeitsgerichtUrteil
Altersteilzeit, Tarifbeschäftigte des Landes (04.10.2021)Landesamt für Finanzen Rheinland-PfalzLandesbehörde
Altersteilzeit nach TV ATZ (04.12.2025)LBV — Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-WürttembergLandesbehörde
TS berichtet Nr. 003/2023 (22.05.2023, Spiegel lhnbg.de)ver.di — Vereinte Dienstleistungsgewerkschaftsekundär
Tarifinfo 6/2025 (10.04.2025)GdP — Gewerkschaft der Polizeisekundär
Keine Neuregelung zur Altersteilzeit (Tarifrunde 2025)Haufe — Fachinformationen öffentlicher Dienstsekundär
Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Euro-Beträge: altersteilzeitTvoed() aus lib/engine/tvoed/altersteilzeit.ts auf der TVöD-Tabelle der VKA ab 01.05.2026; Sätze und Stichtage mit Fundstelle und Tests im selben Modul.
  2. Modellannahme: Regelarbeitsentgelt gleich halbes Tabellenentgelt ohne Zulagen, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze 2026.
  3. Kein Netto und kein Progressionsvorbehalt in Euro; Aussagen zum Bund stützen sich auf zwei übereinstimmende Sekundärquellen.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Gibt es 2026 noch Altersteilzeit im öffentlichen Dienst?

Ja, aber ohne tariflichen Anspruch. Der TV FlexAZ der Kommunen und sein Gegenstück beim Bund gelten nur für Beginne vor dem 01.01.2023, im TV-L gibt es seit 2010 keinen Altersteilzeit-Tarifvertrag. Neue Altersteilzeit ist nur freiwillig nach dem Altersteilzeitgesetz möglich.

Ab wann kann man im öffentlichen Dienst in Altersteilzeit gehen?

Nach dem Altersteilzeitgesetz ab 55, mit mindestens 1.080 Kalendertagen versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 5 Jahren. Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt laufen, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können. Die Grenze von 60 galt nur im TV FlexAZ.

Was ist der TV FlexAZ?

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vom 27.02.2010 regelt die Altersteilzeit der Kommunen im TVöD und im TV-V, für Beginne vom 01.01.2010 bis 31.12.2022. Die Einigung vom 06.04.2025 hat ihn nicht verlängert, sondern nur das Wertguthaben laufender Blockmodelle erhöht.

Wie hoch ist die Aufstockung bei Altersteilzeit?

Mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts, also rund 10 % des Vollzeitbruttos. In der E 9a, Stufe 6 (VKA) sind das 498,00 € im Monat, steuer- und beitragsfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.

Bekomme ich in Altersteilzeit 83 % meines Nettos?

Nicht nach dem TV FlexAZ. Die 83 % beziehen sich auf den alten TV ATZ für Beginne vor dem 01.01.2010. Der TV FlexAZ kennt keine Netto-Garantie, nur die Aufstockung um 20 % des Regelarbeitsentgelts.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Rentenbeiträge (§ 163 Abs. 5 SGB VI). Bei halbierter Arbeitszeit fließen so Beiträge wie auf 90 % des Vollzeitentgelts, solange der Deckel von 90 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht greift. In der E 9a, Stufe 6 (VKA) kostet das den Arbeitgeber 370,52 € im Monat; Ihr Netto mindert es nicht.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TV FlexAZ (VKA-Lesefassung 01.01.2025).

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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