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Höhergruppierungsrechner: Stufe und Entgelt nach § 17 TVöD

Der Höhergruppierungsrechner zeigt, was eine Höhergruppierung im TVöD der Kommunen bringt: Sie behalten Ihre Stufe, mindestens erhalten Sie Stufe 2, und die Stufenlaufzeit beginnt am Tag der Höhergruppierung neu (§ 17 Abs. 4 Sätze 1 und 2 TVöD). Aus E 8, Stufe 3 wird so E 9a, Stufe 3 mit 4.097,67 € statt 3.843,36 €, also 254,31 € mehr im Monat. Für den Sozial- und Erziehungsdienst rechnet er zusätzlich den Garantiebetrag. Alle Beträge stammen aus der Tabelle ab dem 1. Mai 2026.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Rechtsgrundlage
§ 17 Abs. 4 TVöD, § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD, § 1 Abs. 4 Anl. § 56 (VKA) BT-V
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

TVöD, kommunale Arbeitgeber (VKA), Tabellenentgelte ab 1. Mai 2026.

Mit Datum nennt der Rechner den Tag, an dem Sie die nächste Stufe in der neuen Gruppe erreichen. Angenommen ist eine ununterbrochene Tätigkeit in der neuen Gruppe.

Ihr Ergebnis

E 9a, Stufe 3: 4.097,67 €. Unterschied: 254,31 €.

Bisher: E 8, Stufe 33.843,36 €
Neu: E 9a, Stufe 34.097,67 €
Unterschied der Tabellenentgelte254,31 €
Mehr im Monat254,31 €

Die Stufe 3 beginnt in der E 9a neu. Stufe 4 folgt nach 3 Jahren, mit 4.586,77 € nach heutiger Tabelle.

Grundlage: § 17 Abs. 4 Sätze 1 und 2 TVöD (VKA); Stufenlaufzeit § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD. Beträge brutto für Vollzeit, Tabelle ab 1. Mai 2026.

So rechnet der Rechner: sechs Schritte

  1. Geltungsbereich prüfen. § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD erfasst die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe „aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA)“. Der Rechner nimmt deshalb E 2 bis E 14 als bisherige Gruppe und jede höhere Gruppe bis E 15 als neue. Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt statt § 17 Abs. 4 der § 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA).
  2. Stufe zuordnen. Sie werden „der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2“. Nur wer in Stufe 1 ist, rückt dabei eine Stufe vor.
  3. Tabellenentgelte ablesen. Bisherige Gruppe und Stufe, neue Gruppe und neue Stufe, jeweils aus der Entgelttabelle der VKA ab dem 1. Mai 2026 (gültig bis 31. März 2027).
  4. Unterschied bilden. Neues minus bisheriges Tabellenentgelt, auf den Cent. Das ist Ihr monatliches Plus in der allgemeinen Tabelle.
  5. Garantiebetrag prüfen (nur S-Tabelle). Ist der Unterschied kleiner als der Garantiebetrag der neuen Gruppe, zahlt der Arbeitgeber „während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages“ den Garantiebetrag: 77,37 € in S 2 bis S 8b, 123,79 € in S 9 bis S 18.
  6. Nächste Stufe bestimmen. Die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Die nächste Stufe folgt nach der Laufzeit aus § 16 (VKA) Abs. 3: ein Jahr in Stufe 1, zwei in Stufe 2, drei in Stufe 3, vier in Stufe 4, fünf in Stufe 5. Von Stufe 3 an hängt der Aufstieg nach dem Tarifwortlaut von der Leistung ab (§ 17 Abs. 2); der Rechner nimmt die regelmäßige Leistung an.

Durchgerechnet für E 8, Stufe 3 → E 9a: Bisher erhalten Sie 3.843,36 €, in der E 9a Stufe 3 4.097,67 €. Der Unterschied beträgt 254,31 €. Werden Sie am 1. November 2026 höhergruppiert, beginnt dort die Stufe 3 neu. Nach 3 Jahren erreichen Sie am 1. November 2029 die Stufe 4 der E 9a mit 4.586,77 € nach heutiger Tabelle.

Sonderfall Stufe 1: Aus E 5, Stufe 1 (3.124,08 €) wird E 6, Stufe 2 (3.440,25 €). Das Plus von 316,17 € enthält also zusätzlich den Sprung auf die Mindeststufe. Die Stufe 2 läuft danach 2 Jahre bis zur Stufe 3.

Plus bei Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe

Die Tabelle zeigt für jede Entgeltgruppe von E 2 bis E 14 das monatliche Plus, wenn Sie eine Gruppe höher eingruppiert werden. Die Spalte ist die Stufe, die Sie bisher erreicht haben; in Spalte 1 steckt schon der Sprung auf Stufe 2. Grundlage ist die VKA-Tabelle ab dem 1. Mai 2026.

Monatliches Plus bei stufengleicher Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe, TVöD VKA, Tabelle ab 1. Mai 2026, je erreichter Stufe.
WechselStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 2 → E 3396,66 €188,88 €188,45 €231,95 €157,58 €68,32 €
E 3 → E 4237,32 €26,25 €139,57 €124,67 €139,07 €118,39 €
E 4 → E 5323,87 €127,59 €93,91 €130,12 €156,53 €163,13 €
E 5 → E 6316,17 €122,21 €131,41 €131,44 €138,80 €142,87 €
E 6 → E 7297,64 €97,69 €102,23 €109,54 €113,55 €119,04 €
E 7 → E 8402,31 €159,35 €160,67 €163,64 €184,45 €185,73 €
E 8 → E 9a391,54 €180,65 €254,31 €594,37 €543,93 €749,00 €
E 9a → E 9b380,40 €161,07 €105,89 €103,78 €281,68 €333,40 €
E 9b → E 9c510,66 €251,49 €391,20 €232,06 €295,94 €214,33 €
E 9c → E 10427,44 €147,66 €199,93 €258,76 €336,90 €225,65 €
E 10 → E 11545,39 €231,76 €251,34 €272,73 €400,61 €573,42 €
E 11 → E 12581,27 €180,99 €313,47 €469,72 €573,44 €573,41 €
E 12 → E 13863,62 €428,41 €350,37 €253,49 €141,38 €125,69 €
E 13 → E 14742,24 €364,03 €384,14 €416,81 €424,19 €525,91 €
E 14 → E 15910,69 €565,61 €540,04 €620,27 €659,80 €652,33 €

Am wenigsten bringt der Schritt von E 3 nach E 4 in Stufe 2: 26,25 €. Am meisten bringt der Schritt von E 14 nach E 15 in Stufe 1: 910,69 €. Weil die Stufe mitwandert, ist das Plus in der allgemeinen Tabelle 2026 in jeder Kombination positiv; eine Absicherung durch einen Garantiebetrag sieht § 17 Abs. 4 dort nicht vor. Die vollständigen Beträge je Gruppe zeigt die TVöD-Tabelle 2026.

Sozial- und Erziehungsdienst: wann der Garantiebetrag greift

In der S-Tabelle ist die Höhergruppierung ebenfalls stufengleich, § 17 Abs. 4 „findet keine Anwendung“; die Regel steht in § 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V. Anders als in der allgemeinen Tabelle gibt es einen Garantiebetrag. Die Garantiebeträge nehmen laut Protokollerklärung an allgemeinen Entgeltanpassungen teil; ab dem 1. Mai 2026 betragen sie 77,37 € (S 2 bis S 8b) und 123,79 € (S 9 bis S 18). Die Tabelle zeigt das Plus beim Wechsel in die nächsthöhere S-Gruppe innerhalb desselben Bandes; „G“ markiert die Stufen, in denen der Garantiebetrag den kleineren Unterschied ersetzt.

Monatliches Plus bei Höhergruppierung in die nächsthöhere S-Gruppe, TVöD SuE (VKA), Tabelle ab 1. Mai 2026; G = Garantiebetrag statt Unterschied, offen = Endstufe mit kleinerem Unterschied.
WechselStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 2 → S 3211,51 €289,08 €384,61 €457,12 €424,60 €407,29 €
S 3 → S 4171,59 €184,16 €191,78 €152,33 €200,85 €307,35 €
S 4 → S 7135,47 €145,39 €173,08 €269,34 €313,74 €371,69 €
S 7 → S 8a82,51 €88,53 €105,68 €108,13 €162,05 €140,82 €
S 8a → S 8b77,37 € G77,37 € G115,12 €296,40 €460,43 €522,06 €
S 9 → S 11a197,57 €218,70 €124,79 €186,31 €167,70 €89,52 € (offen)
S 11a → S 11b123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G78,45 € (offen)
S 11b → S 12123,79 € G123,79 € G222,62 €123,79 € G123,79 € G14,08 € (offen)
S 12 → S 13123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G19,18 € (offen)
S 13 → S 14123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G178,23 €
S 14 → S 15123,79 € G123,79 € G123,79 € G123,79 € G194,16 €171,80 €
S 15 → S 16150,61 €163,89 €193,62 €253,20 €148,91 €178,75 €
S 16 → S 17123,79 € G123,79 € G253,20 €148,99 €297,92 €379,81 €
S 17 → S 18368,13 €186,17 €297,94 €446,83 €521,33 €580,89 €

In 27 der 84 Zellen greift der Garantiebetrag. Ein Beispiel aus dem oberen Band: Von S 12 nach S 13 in Stufe 2 steigt das Tabellenentgelt nur um 11,21 €. Sie erhalten stattdessen 123,79 € mehr, also 4.361,28 € im Monat, bis Sie in der S 13 die Stufe 3 erreichen. Die Stufenlaufzeit beginnt auch hier mit der Höhergruppierung neu.

Zwei Fälle rechnet der Rechner bewusst nicht aus. Erstens die Endstufe 6: Sie hat keine Stufenlaufzeit mehr, und ob der Garantiebetrag dort gezahlt wird, lässt der Wortlaut offen. Das betrifft in der Tabelle 4 Zellen (S 9 → S 11a, S 11a → S 11b, S 11b → S 12, S 12 → S 13). Ist der Unterschied in Stufe 6 größer als der Garantiebetrag, stellt sich die Frage nicht, und der Rechner zeigt den Unterschied. Zweitens der Wechsel über die Grenze von S 8b zu S 9: Ob dann der Betrag der Ausgangs- oder der Zielgruppe gilt, sagt der Tariftext nicht. Welche S-Gruppe zu welcher Tätigkeit gehört, erklären die Seiten zum Sozial- und Erziehungsdienst, ausgerechnete Wechsel für einzelne Berufe die Ratgeber zum Gehalt als Heilerziehungspfleger und zum Gehalt in der Sozialarbeit.

Derselbe Unterschied als Zulage: § 14 und § 31 TVöD

Der Unterschied, den der Rechner ausgibt, ist nicht nur das Plus einer dauerhaften Höhergruppierung. Wird Ihnen eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen und haben Sie sie mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten Sie nach § 14 TVöD eine persönliche Zulage, rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung. Ihre Höhe ist nach § 14 Abs. 3 der „Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1“ ergeben hätte. Für einen landesbezirklich vereinbarten Katalog von Tätigkeiten genügen nach § 14 Abs. 2 bereits drei Arbeitstage.

Ähnlich bei Führungspositionen ab der Entgeltgruppe 10, die nach § 31 TVöD auf Probe übertragen werden, für bis zu 2 Jahre: Die Zulage entspricht dem Unterschied zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und dem Tabellenentgelt, das sich bei einer Höhergruppierung ergäbe. Welche Zulagen der TVöD sonst kennt, ordnet der Ratgeber Zulagen im TVöD ein.

Was der Rechner nicht abdeckt

  • Bund: Für Beschäftigte des Bundes steht die Stufenzuordnung in § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Der Rechner rechnet nur mit der VKA-Tabelle.
  • Entgeltgruppe 1: Für die Höhergruppierung aus der E 1 gilt eine eigene Vorschrift (§ 17 Abs. 4a TVöD); sie ist nicht stufengleich.
  • E 2Ü und E 15Ü: Die E 15Ü erreicht niemand durch Höhergruppierung; sie ist übergeleiteten Beschäftigten vorbehalten. Auch die E 2Ü nimmt der Rechner nicht auf.
  • Pflege: Für die P-Tabelle regelt der Besondere Teil die Höhergruppierung innerhalb der Anlage E selbst, § 17 Abs. 4 findet dort keine Anwendung (§ 50 Abs. 1 TVöD-BT-B).
  • E 9a nach E 9b: Zu einer früheren Fassung des § 17 Abs. 4 halten die Tarifvertragsparteien in der Niederschriftserklärung Nr. 10 fest, dass die Stufenlaufzeit bei diesem Wechsel nicht neu beginnt; Anlass war die Aufteilung der früheren E 9. Die Erklärung bezieht sich auf die bis zum 31. März 2019 geltende Fassung. Ob sie fortwirkt, ist nicht geklärt; der Rechner rechnet nach § 17 Abs. 4 Satz 2 und weist auf den Punkt hin.

Zum Vergleich der TV-L: Die Länder ordnen bei einer Höhergruppierung nicht stufengleich zu, sondern „derjenigen Stufe, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2“ (§ 17 Abs. 4 TV-L). Liegt der Unterschied darunter, gibt es einen festen Garantiebetrag von 100,00 € in den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 180,00 € in 9a bis 15. Diese Regel rechnet der Rechner nicht; die Tabellen stehen beim TV-L.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Eingaben: Tabelle (allgemein oder S), bisherige und neue Entgeltgruppe, erreichte Stufe, optional der Tag der Höhergruppierung zwischen 1. Mai 2026 und 31. März 2027.
  2. Neue Stufe: gleiche Stufe, in der allgemeinen Tabelle mindestens Stufe 2. Beträge aus lib/engine/tvoed/brutto.ts und sue-pflege.ts.
  3. Plus: Unterschied der Tabellenentgelte, cent-genau; in der S-Tabelle der Garantiebetrag, wenn der Unterschied kleiner ist (Stufen 1 bis 5).
  4. Nächste Stufe: Jahrestag des Tags der Höhergruppierung plus Laufzeit nach § 16 (VKA) Abs. 3; Betrag der nächsten Stufe nach heutiger Tabelle, spätere Tariferhöhungen sind nicht eingerechnet.
  5. Nicht gerechnet: Bund, E 1, E 2Ü, E 15Ü, P-Tabelle, S-Wechsel über die Grenze S 8b zu S 9, der Garantiebetrag in der Endstufe 6 bei kleinerem Unterschied, Leistungsabhängigkeit nach § 17 Abs. 2, Teilzeit. Alle Beträge brutto.

Häufige Fragen zum Höhergruppierungsrechner

Häufige Fragen zum Höhergruppierungsrechner

Welche Stufe bekomme ich nach einer Höhergruppierung im TVöD?

Dieselbe Stufe, die Sie in der bisherigen Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens aber Stufe 2. So regelt es § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD für kommunale Beschäftigte, die aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 höhergruppiert werden. Aus E 8, Stufe 3 wird E 9a, Stufe 3: 3.843,36 € werden zu 4.097,67 €, ein Plus von 254,31 € im Monat (Tabelle ab 1. Mai 2026).

Gibt es bei einer Höhergruppierung im TVöD einen Garantiebetrag?

In der allgemeinen Tabelle nicht: § 17 Abs. 4, 4a und 5 TVöD kennen keinen Garantiebetrag. Im Sozial- und Erziehungsdienst dagegen schon. Ist der Unterschied kleiner als der Garantiebetrag, erhalten Sie während der laufenden Stufe den Garantiebetrag. Ab 1. Mai 2026 sind das 77,37 € in S 2 bis S 8b und 123,79 € in S 9 bis S 18 (§ 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V).

Beginnt die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung neu?

Ja. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD). Wer in Stufe 3 höhergruppiert wird, erreicht Stufe 4 in der neuen Gruppe also nach 3 Jahren. Im Beispiel mit Höhergruppierung am 1. November 2026 ist das der 1. November 2029.

Rechnet der Höhergruppierungsrechner auch für den Bund?

Nein. Für den Bund steht die entsprechende Regel in § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD. Deren Wortlaut haben wir für diesen Rechner nicht ausgewertet, deshalb rechnet er nur mit der Tabelle der kommunalen Arbeitgeber (VKA). Ebenfalls nicht enthalten sind die Entgeltgruppe 1, die Überleitungsgruppen E 2Ü und E 15Ü sowie die Pflegetabelle.

Was bekomme ich, wenn mir die höhere Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird?

Eine persönliche Zulage nach § 14 TVöD, wenn Sie die Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt haben, dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung. Ihre Höhe ist der Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ergeben hätte. Genau diesen Unterschied zeigt der Rechner in der Zeile „Unterschied der Tabellenentgelte“.

Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
§ 17 Abs. 4 TVöD mit den Tabellen 2026 (VKA, S-Tabelle)

Rechtsgrundlage

  • § 14 TVöD
  • § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD
  • § 17 Abs. 4 TVöD
  • § 31 TVöD
  • § 1 Abs. 4 Anlage zu § 56 (VKA) TVöD-BT-V
  • § 17 Abs. 4 TV-L

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine
  3. 3
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden