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Sozialarbeiter- und Sozialpädagogen-Gehalt im TVöD 2026

Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sind bei Kommunen mindestens in S 11b eingruppiert: 3.915,12 € bis 5.440,57 € brutto im Monat, gültig ab 01.05.2026, plus 180,00 € SuE-Zulage. Welche Gruppe darüber gilt, entscheidet das Arbeitsfeld und nicht der Abschluss: Schulsozialarbeit und Suchtberatung stehen als Beispiele für S 12, die Fallverantwortung im Allgemeinen Sozialen Dienst führt in S 14. Beide Berufsbezeichnungen sind tariflich ein Beruf; diese Seite meint mit „Sozialarbeiter“ immer auch Sozialpädagogen.

Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge: tariflich derselbe Beruf

Wer „sozialarbeiter gehalt“ und wer „sozialpädagoge gehalt“ sucht, bekommt im TVöD dieselbe Antwort. Jedes Merkmal der Sozialen Arbeit im Abschnitt XXIV nennt beide Berufe in derselben Aufzählung. Nordrhein-Westfalen zeigt, warum: Nach § 1 Abs. 1 des NRW — Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SobAG) vom 5. Mai 2015 führt ein Studium der Sozialen Arbeit „zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge und Sozialarbeiter“. Ein Studium, zwei Titel, eine Entgeltgruppe.

Die S-Tabelle gilt nur bei kommunalen Arbeitgebern, also im TVöD der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Bund hat keine S-Tabelle. Beschäftigte der Länder fallen unter den TV-L (Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag). Der TV-L hat mit § 52 und der Anlage G eigene Regeln und Beträge für den Sozial- und Erziehungsdienst; sie stehen auf der Seite TV-L S-Tabelle. Einen Überblick über alle S-Gruppen der Kommunen gibt die Seite Sozial- und Erziehungsdienst.

Das Merkmal ist die staatliche Anerkennung, nicht der Abschluss

Das Grundmerkmal der Sozialen Arbeit steht in der Entgeltgruppe S 11b:

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)
— Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, Entgeltgruppe S 11b

Bei Sozialarbeitern verlangt der Text „mit staatlicher Anerkennung“, bei Heilpädagogen „abgeschlossene Hochschulbildung“. Nur für die Heilpädagogen definiert die Protokollerklärung Nr. 15 den Hochschulabschluss (Diplom einer Fachhochschule oder Bachelor mit mindestens sechs Semestern). Für die Soziale Arbeit zählt allein die Anerkennung, und die vergibt das Land. In Nordrhein-Westfalen spricht die Hochschule sie „mit einer eigenen Urkunde“ aus (§ 1 Abs. 4 SobAG). Voraussetzung ist ein Studium von mindestens 6 Semestern oder 180 ECTS-Punkten mit dem Grad eines Bachelor of Arts und ein Praxisanteil von mindestens 100 Arbeitstagen, „studienintegriert[] oder postgradual“ (§ 2 Nr. 1 und 2). Eine Verurteilung wegen einer in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Straftat „führt zwingend zu einer Versagung“ (§ 1 Abs. 5). Wie die übrigen Länder die Anerkennung im Einzelnen regeln, haben wir nicht geprüft.

Fehlt die Anerkennung, setzt die Entgeltordnung nicht einfach eine Gruppe tiefer an. Sie hat für diesen Fall ein eigenes Merkmal in S 8b:

Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
— Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 3

Die Vorbemerkung Nr. 2 der Entgeltordnung würde sonst eine Eingruppierung „in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe“ anordnen; sie gilt aber nicht, wenn die Entgeltordnung ein Merkmal wie „in der Tätigkeit von …“ enthält. S 8b Fallgruppe 3 reicht von 3.578,87 € bis 5.190,90 € und trägt die niedrigere SuE-Zulage von 130,00 €. Die Tabelle steht auf der Seite S 8b.

Bachelor, Diplom oder Master: warum der Abschluss die S-Gruppe nicht ändert

Ein Master hebt Sozialarbeiter im TVöD nicht in eine höhere S-Gruppe. Das ergibt sich aus drei Stellen. Erstens nennt kein S-Merkmal der Sozialen Arbeit einen Studienabschluss; alle Heraushebungen hängen an der Tätigkeit: schwierige Tätigkeiten, Entscheidungen zum Kindeswohl, besondere Schwierigkeit und Bedeutung, das Maß der Verantwortung. Zweitens erwähnt Abschnitt XXIV den Master nur in der Protokollerklärung Nr. 13, und dort nur für Diplompädagogen, Erziehungswissenschaftler und Kindheitspädagogen, die als „sonstige Beschäftigte“ S-14-Tätigkeiten ausüben. Drittens sperrt die Vorbemerkung Nr. 1 Satz 4 den Weg in die Verwaltungsgruppen für wissenschaftliche Hochschulbildung:

Für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie für sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13 bis 15 (Teil A Abschnitt I Ziffer 4), es sei denn, dass ihre Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist.
— Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Nr. 1 Satz 4

Sozialarbeiterische Tätigkeit ist in Abschnitt XXIV aufgeführt. Ob eine konkrete Stelle in Planung, Fachaufsicht oder Forschung noch „entsprechende Tätigkeit“ eines Sozialarbeiters ist oder schon unter die allgemeinen Merkmale fällt, entscheidet der Einzelfall. Wie ein Wechsel der Gruppe abläuft, erklärt der Ratgeber Höhergruppierung.

Welches Arbeitsfeld, welche Gruppe?

Die Gruppe folgt aus der übertragenen Aufgabe. Jede Zeile der Tabelle hat einen Anker im Tariftext. S 12 wiederholt den Wortlaut von S 11b und fügt „…, mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 12 und 15)“ an. Die Protokollerklärung Nr. 12 nennt die Beispiele a bis g mit „z.B.“; die Liste ist also nicht abschließend. Den Katalog im Wortlaut zeigt die Seite S 12.

Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, ihre Entgeltgruppe im TVöD (VKA), der Anker im Tariftext und die Spanne der Tabellenentgelte ab 01.05.2026.
ArbeitsfeldGruppeAnkerStufe 1 bis 6
Soziale Arbeit ohne HeraushebungS 11bGrundmerkmal3.915,12 € bis 5.440,57 €
Tätigkeit eines Sozialarbeiters ohne eigene AnerkennungS 8b Fg. 3„in der Tätigkeit von“3.578,87 € bis 5.190,90 €
SuchtberatungS 12PE Nr. 12 a3.967,57 € bis 5.454,65 €
Begleitende oder nachgehende Fürsorge für HeimbewohnerS 12PE Nr. 12 b3.967,57 € bis 5.454,65 €
StraffälligenhilfeS 12PE Nr. 12 c3.967,57 € bis 5.454,65 €
Koordinierung mehrerer Beschäftigter mindestens der S 9S 12PE Nr. 12 d3.967,57 € bis 5.454,65 €
Assistenz in der Eingliederungshilfe in mindestens vier von neun Lebensbereichen (§ 118 SGB IX)S 12PE Nr. 12 e3.967,57 € bis 5.454,65 €
SchulsozialarbeitS 12PE Nr. 12 f3.967,57 € bis 5.454,65 €
Arbeit mit multiplen psychosozialen BeeinträchtigungenS 12PE Nr. 12 g3.967,57 € bis 5.454,65 €
ASD oder KSD mit Fallverantwortung nach §§ 27, 36, 42, 50 SGB VIIIS 14PE Nr. 14 Satz 1, NE Nr. 22.14.073,39 € bis 5.652,06 €
Sozialpsychiatrischer Dienst (zwangsweise Unterbringung)S 14Merkmal S 14, 2. Alternative4.073,39 € bis 5.652,06 €
ASD, nur Durchführung beschlossener Hilfennicht S 14PE Nr. 14 Satz 2–
Jugendamt außerhalb des ASD (Pflegekinderdienst, Adoption, Jugendgerichtshilfe, Vormundschaft u. a.)nicht S 14, außer per OrganisationsentscheidungPE Nr. 14 Satz 3–
Erziehungs-, Schuldner- oder Schwangerschaftsberatungim Katalog nicht genannt: S 11b, S 12 nur bei schwierigen Tätigkeiten im EinzelfallPE Nr. 12 „z.B.“–

Die Stufen der Grundgruppe zeigt die Seite S 11b. Wann Sie in welche Stufe kommen, rechnet der Stufenfahrplan aus.

S 14 im Allgemeinen Sozialen Dienst: was dazugehört und was nicht

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Betreuungsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der Städte, Gemeinden und Landkreise). (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 13, 14 und 15)
— Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, Entgeltgruppe S 14

Was die Kindeswohl-Alternative praktisch heißt, legt die Protokollerklärung Nr. 14 fest. Ihr erster Satz nennt die Aufgaben, die S 14 tragen; die Sätze 2 und 3 grenzen ab:

¹Das „Treffen von Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls und die Einleitung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind“, sind im Allgemeinen Sozialen Dienst bei Tätigkeiten im Rahmen der Fallverantwortung bei – Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, – der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, – der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII), – der Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erfüllt.²Die Durchführung der Hilfen nach den getroffenen Entscheidungen (z.B. Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege oder Heimerziehung) fällt nicht unter die Entgeltgruppe S 14.³Die in Aufgabengebieten außerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes wie z.B. Erziehungsbeistandschaft, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Vormundschaft, Pflegschaft auszuübenden Tätigkeiten fallen nicht unter die Entgeltgruppe S 14, es sei denn, dass durch Organisationsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen dieser Aufgabengebiete ebenfalls Tätigkeiten auszuüben sind, die die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen.
— Protokollerklärung Nr. 14 zu Teil B Abschnitt XXIV (VKA)

Auf den Namen der Abteilung kommt es nicht an. Die Tarifvertragsparteien haben das in der Niederschriftserklärung Nr. 22.1 zum TVöD festgehalten: „Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) ist eine Organisationsbezeichnung, die auch durch andere Begriffe wie z.B. Kommunaler Sozialer Dienst (KSD) ersetzt sein kann. Der Begriff bezeichnet hier die Aufgabenstellung des Allgemeinen Sozialen Dienstes und muss nicht mit der Benennung der Organisationsform bei dem einzelnen Arbeitgeber übereinstimmen.“

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Die Protokollerklärung Nr. 14 zählt die §§ 27, 36, 42 und 50 SGB VIII auf, nicht § 8a. Im ganzen Abschnitt XXIV kommt § 8a nur einmal vor: in der Protokollerklärung Nr. 6 h als Beispiel für S 8b Fallgruppe 1, also für Erzieher und Heilerziehungspfleger, die „vom Arbeitgeber zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft) bestellt worden sind“. Die Bestellung zur Kinderschutzfachkraft allein begründet also kein S 14. Die Beträge der Gruppe stehen auf der Seite S 14; eine Besonderheit bei den Zulagen folgt unten.

Über S 14 hinaus: S 15, S 17, S 18 und die Leitungsgruppen

  • S 15 Fallgruppe 6 verlangt, dass sich die Tätigkeit aus S 12 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung „mindestens zu einem Drittel“ heraushebt: 4.112,68 € bis 5.823,86 €.
  • S 17 Fallgruppe 6 verlangt dieselbe Heraushebung ohne Bruchteil: 4.352,39 € bis 6.382,42 €.
  • S 18 Fallgruppe 4 gilt, wenn sich die Tätigkeit „durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6“ heraushebt: 4.720,52 € bis 6.963,31 €.

S 16 hat keine Fallgruppe für Soziale Arbeit. Ihre sechs Fallgruppen betreffen Leitungen und ständige Vertretungen von Kindertagesstätten sowie von Erziehungs- und Wohnheimen. Solche Leitungsmerkmale reichen von S 9 bis S 18 und verlangen keinen Berufsabschluss; maßgeblich sind Funktion, Einrichtungsart und Platzzahl. Sozialarbeiter erreichen sie über die Funktion, nicht über ihre Ausbildung. Ein eigenes Merkmal „Leitung ASD“ oder für Teamleitungen im Jugend- oder Sozialamt kennt Abschnitt XXIV nicht. Ob dann S 15 oder S 17 Fallgruppe 6 oder ein Verwaltungsmerkmal gilt, hängt am Einzelfall.

Vom Anerkennungsjahr in die Stufe 2

Wo das Landesrecht die Praxisphase nach dem Studium vorsieht, fällt sie unter den Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes. Der TVPöD gilt nach § 1 Abs. 1 Buchst. a für Praktikanten der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik „während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung … vorauszugehen hat“. § 1 Abs. 2 nimmt aus, was „in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist“. Das Praxissemester im Studium ist also kein TVPöD-Praktikum, das postgraduale Anerkennungsjahr schon. Die VKA-Fassung zahlt ab 01.05.2026 2.176,21 € im Monat (§ 8 Abs. 1 TVPöD); mehr dazu auf der Seite TVAöD und Praktikanten.

Das Jahr zahlt sich bei der Einstellung aus. Die Protokollerklärung zu § 1 Abs. 2 Satz 3 der Anlage zu § 56 (VKA) bestimmt: „Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.“ Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung zwingend in Stufe 2, ab drei Jahren in der Regel in Stufe 3. Danach gilt im Sozial- und Erziehungsdienst seit 01.10.2024 dieselbe Laufzeit wie in den E-Gruppen: ein, zwei, drei, vier und fünf Jahre bis zur Stufe 6. Für S 8b Fallgruppe 3 war bis 30.09.2024 die Stufe 4 die Endstufe; seit der Überleitung nach § 28e TVÜ-VKA hat auch sie sechs Stufen.

Rechenbeispiel: von S 11b nach S 12 und der Garantiebetrag

Zwischen S 11b und S 12 ist der Abstand in den meisten Stufen klein. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe gleich, und § 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA) sichert ein Mindestplus: Ist der Unterschiedsbetrag in den Entgeltgruppen S 9 bis S 18 kleiner als der Garantiebetrag, wird „während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages“ der Garantiebetrag gezahlt. Er beträgt ab 01.05.2026 123,79 €.

Tabellenentgelte S 11b und S 12 je Stufe ab 01.05.2026, ihre Differenz und das monatliche Plus bei einer Höhergruppierung mit Garantiebetrag.
StufeS 11bS 12DifferenzPlus im Monat
13.915,12 €3.967,57 €52,45 €123,79 € (Garantiebetrag)
24.181,19 €4.237,49 €56,30 €123,79 € (Garantiebetrag)
34.368,13 €4.590,75 €222,62 €222,62 € (Differenz)
44.844,78 €4.903,53 €58,75 €123,79 € (Garantiebetrag)
55.217,14 €5.290,81 €73,67 €123,79 € (Garantiebetrag)
65.440,57 €5.454,65 €14,08 €Endstufe, siehe Text

In 4 von 6 Stufen (1, 2, 4, 5) liegt die Tabellendifferenz unter dem Garantiebetrag; dort bringt die Höhergruppierung 123,79 € statt der Differenz. Nur in Stufe 3 ist die Differenz größer. In der Endstufe 6 trennen die beiden Gruppen lediglich 14,08 €. Ob und wie der Garantiebetrag in der Endstufe wirkt, die keine Stufenlaufzeit mehr hat, haben wir nicht belastbar geklärt; die Tabelle zeigt dort deshalb nur die Differenz. Der Schritt von S 11b nach S 14 ist dagegen in jeder Stufe größer als der Garantiebetrag.

SuE-Zulage, freie Tage und die Heimzulage

Seit 01.07.2022 erhalten Beschäftigte in S 11b, S 12 und S 14 sowie in S 15 Fallgruppe 6 eine SuE-Zulage von 180,00 € im Monat, in S 8b Fallgruppe 3 130,00 €. S 17 und S 18 haben keine. Die Zulage lässt sich in bis zu 2 Arbeitstage Arbeitsbefreiung umwandeln; unabhängig davon stehen allen S-Gruppen 2 Regenerationstage im Jahr zu. Fristen und Teilzeit erklärt der Ratgeber SuE-Zulage. Wer in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung unter den Besonderen Teil BT-B fällt, findet dieselbe Zulage wortgleich in § 52 Abs. 6 BT-B; den Aufbau dieses Teils zeigt die Seite TVöD-B.

Zwei Punkte gelten nur für die Soziale Arbeit. S 14 ist die einzige Sozialarbeit-Gruppe, deren Merkmal nicht auf die Protokollerklärung Nr. 1 verweist; die Heimzulage kommt dort nicht in Betracht, in S 11b, S 12, S 15 Fallgruppe 6, S 17 Fallgruppe 6 und S 18 Fallgruppe 4 schon. Und die Praxisanleiterzulage der Protokollerklärung Nr. 1a erfasst nur die Anleitung in der Ausbildung von Erziehern, Kinderpflegern, Sozialassistenten oder Heilerziehungspflegern. Wer Anerkennungspraktikanten der Sozialen Arbeit anleitet, erhält sie nach dem Wortlaut nicht.

Stand der Regeln und wo die S-Tabelle nicht gilt

Alle Merkmale dieser Seite stehen in Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung, und der ist gesondert kündbar. Die Protokollerklärung zu § 39 Abs. 4 Buchst. i TVöD erlaubt eine schriftliche Kündigung „mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2026“. Diese Seite gibt den Stand 01.01.2026 wieder. Ob gekündigt wird, steht bei Redaktionsschluss nicht fest; wir prüfen den Stand im Januar 2027 erneut.

Außerhalb des Abschnitts XXIV gelten die allgemeinen Verwaltungsmerkmale E 9b bis E 12 nur, wenn die Tätigkeit in keinem speziellen Merkmal steht und „einen unmittelbaren Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Verwaltungsdienststellen, -behörden oder -institutionen hat“ (Vorbemerkung Nr. 1 Satz 2). Ob eine Stelle im Sozialamt Verwaltung oder Soziale Arbeit ist, entscheidet sich am Einzelfall. Für die Länder gibt die TdL — Tarifgemeinschaft deutscher Länder den TV-L mit eigener S-Tabelle heraus; eine SuE-Zulage sieht § 52 TV-L nur für Berlin, Bremen und Hamburg vor. Bei Arbeitgebern, die an keinen dieser Tarifverträge gebunden sind, bestimmt der Arbeitsvertrag das Gehalt; für sie nennt diese Seite keine Beträge.

Zum Vergleich: was die amtliche Statistik zeigt

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für die Berufsgruppe 83124 („Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin“, Anforderungsniveau Experte) zum Stichtag 31.12.2025 einen Median von 4.997 € brutto im Monat aus. Ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten liegt unter 4.302 €, ein Viertel über 5.697 €; gezählt sind 125.934 Vollzeitbeschäftigte.

Die Zahl gilt für alle Arbeitgeber, nicht nur für den TVöD, und enthält Einmalzahlungen wie die Jahressonderzahlung sowie Zulagen. Sie ist deshalb nicht mit den Tabellenentgelten oben verrechenbar. Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Entgeltatlas, Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten.

Verwandte Berufe und Übersichten

Wie sich Gehälter im öffentlichen Dienst insgesamt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Gehalt im öffentlichen Dienst. Heilerziehungspfleger stehen eine Stufe der Leiter tiefer, in S 8a und S 8b; ihre Regeln zu Wohnheim und Werkstatt zeigt der Ratgeber Heilerziehungspfleger-Gehalt. Für die Kita gilt das Erzieher-Gehalt im TVöD mit der Grundgruppe S 8a. Die Werkstatt-Gruppenleitung hat mit S 7 eine eigene Gruppe.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Tätigkeitsmerkmale, Protokollerklärungen und Niederschriftserklärung im Wortlaut aus Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, in der Lesefassung der VKA zum TVöD-AT (Stand 01.01.2026). Silbentrennungen des PDF-Satzes sind zusammengezogen.
  2. Alle Euro-Beträge kommen zur Build-Zeit aus der Engine: Tabellenentgelte aus lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts (gültig ab 01.05.2026), SuE-Zulage aus sue-zulage.ts, TVPöD-Entgelt aus tvaoed.ts, Garantiebetrag und Entgeltatlas aus sue-berufe.ts. Die Differenzen im Rechenbeispiel sind daraus gerechnet.
  3. Wie viele Sozialarbeiter tatsächlich in S 11b, S 12 oder S 14 eingruppiert sind, ist nicht belegt. Diese Seite nennt deshalb keine „übliche“ Gruppe.

Häufige Fragen zum Gehalt in der Sozialen Arbeit

Häufige Fragen zum Gehalt in der Sozialen Arbeit

Wie viel verdient ein Sozialarbeiter im TVöD?

Bei Kommunen ist die Grundgruppe S 11b: 3.915,12 € bis 5.440,57 € brutto im Monat, gültig ab 01.05.2026, dazu 180,00 € SuE-Zulage. Mit schwierigen Tätigkeiten, etwa in der Schulsozialarbeit oder Suchtberatung, gilt S 12 (3.967,57 € bis 5.454,65 €). Wer im Allgemeinen Sozialen Dienst Fallverantwortung für den Kinderschutz trägt, ist in S 14 (4.073,39 € bis 5.652,06 €).

Verdienen Sozialpädagogen genauso viel wie Sozialarbeiter?

Ja. Jedes Tätigkeitsmerkmal der Sozialen Arbeit nennt Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in derselben Aufzählung. Einen tariflichen Unterschied gibt es nicht. In Nordrhein-Westfalen führt dasselbe Studium zur Anerkennung unter einer der beiden Bezeichnungen oder unter beiden.

Bringt ein Master in Sozialer Arbeit eine höhere Entgeltgruppe?

Nein, nicht innerhalb der S-Tabelle. Kein Merkmal für Sozialarbeiter nennt einen Studienabschluss; es kommt auf die staatliche Anerkennung und die Tätigkeit an. Die Merkmale für wissenschaftliche Hochschulbildung (E 13 bis E 15) gelten nach Vorbemerkung Nr. 1 Satz 4 nicht, wenn die Tätigkeit in einem speziellen Merkmal steht, und die Soziale Arbeit steht im Abschnitt XXIV.

Ist jede Stelle im Jugendamt S 14?

Nein. S 14 setzt nach Protokollerklärung Nr. 14 Fallverantwortung im Allgemeinen Sozialen Dienst voraus, bei Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung, Inobhutnahme oder familiengerichtlichen Verfahren. Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe und Vormundschaft fallen ausdrücklich nicht darunter, es sei denn, der Arbeitgeber überträgt dort per Organisationsentscheidung genau diese Aufgaben.

Zählt das Anerkennungsjahr für die Stufe?

Ja. Ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt nach der Protokollerklärung zu § 1 Abs. 2 der Anlage zu § 56 (VKA) grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2. Im Anerkennungsjahr selbst zahlt der TVPöD ab 01.05.2026 2.176,21 € im Monat.

Was verdienen Sozialarbeiter laut Bundesagentur für Arbeit?

Der Entgeltatlas nennt für die Berufsgruppe 83124 (Sozialarbeit und Sozialpädagogik) zum Stichtag 31.12.2025 einen Median von 4.997 € brutto im Monat für Vollzeitbeschäftigte. Der Wert umfasst alle Arbeitgeber und schließt Einmalzahlungen ein; er ist deshalb nicht mit einem Tabellenentgelt des TVöD vergleichbar.

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-SuE-Tabelle (VKA) gültig ab 01.05.2026, Entgeltordnung Stand 01.01.2026

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)