Heilerziehungspfleger-Gehalt im TVöD 2026: S 8a oder S 8b
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung sind im TVöD der Kommunen in S 8a eingruppiert: 3.509,44 € bis 4.668,84 € brutto im Monat, gültig ab 01.05.2026. Wer in Gruppen von Menschen mit Behinderung arbeitet, erfüllt ein Regelbeispiel für S 8b: 3.578,87 € bis 5.190,90 €. Beide Gruppen erhalten 130,00 € SuE-Zulage. Ob die Arbeit im Wohnheim oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen stattfindet, ändert Merkmal und Zulagen; beides zeigt diese Seite getrennt.
S 8a oder S 8b? Die Gruppe mit Menschen mit Behinderung entscheidet
Heilerziehungspfleger teilen sich das Grundmerkmal mit Erziehern und Heilerziehern:
Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3 und 5)
S 8b Fallgruppe 1 wiederholt diesen Text und hängt an: „…, mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3, 5 und 6)“. Was besonders schwierig ist, beantwortet die Protokollerklärung Nr. 6 mit einer offenen Beispielliste:
Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B. diea) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,b) Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,c) Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür,d) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden,g) Tätigkeiten in Gruppen mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf,h) Tätigkeiten von Beschäftigten, die vom Arbeitgeber zur insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft) bestellt worden sind.
Buchstabe b beschreibt den Alltag der Heilerziehungspflege. Wer in Gruppen von Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX arbeitet, erfüllt ein Beispiel, das der Tarifvertrag selbst nennt, und damit die Heraushebung der S 8b. Umgekehrt gilt das nicht pauschal: Eine Heilerziehungspflegerin in einer Regelgruppe einer Kita erfüllt b nicht und bleibt in S 8a, solange kein anderer Buchstabe greift, etwa a (Integrationsgruppe mit mindestens einem Drittel Kindern mit Behinderung) oder g. Deshalb ist die verbreitete Formel „Heilerziehungspfleger gleich S 8b“ als Pauschalregel falsch, und „gleich S 8a“ ohne Blick auf Buchstabe b ebenso. Die Stufen stehen auf den Seiten S 8a und S 8b.
Rechtsprechung: das Urteil des LAG Niedersachsen vom 07.03.2025
Wie Buchstabe b in der Praxis wirkt, zeigt ein Urteil des LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2025 – 14 SLa 773/24 E. Geklagt hatte eine Beschäftigte in einer Tagesförderstätte, eine Krankenschwester mit 27 Jahren Berufserfahrung, die als „sonstige Beschäftigte“ die Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin ausübte. Der Arbeitgeber hielt S 7 für richtig. Das Gericht sprach ihr ab 01.10.2023 Entgelt nach S 8b zu und begründete das so:
Die in der Fallgruppe Nr. 1 der Entgeltgruppe S8 b genannte besonders schwierige fachliche Tätigkeit, die der Beklagte in Abrede stellt, folgt aus der in der Protokollnotiz 6.b) als Beispiel genannte Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX, die hier unstreitig vorliegt.
Zwei weitere Sätze des Urteils helfen bei der Frage, was „entsprechende Tätigkeit“ heißt: „Entsprechende Tätigkeiten liegen vor, wenn Tätigkeiten übertragen sind, die die tariflich geforderte Ausbildung zum Heilerziehungspfleger erfordern und dem jeweiligen Berufsbild entsprechen.“ Und: „Der in den Tätigkeitsmerkmalen des Sozial- und Erziehungsdienstes verwendete Begriff des Heilerziehungspflegers ist im berufskundlichen Sinne zu verstehen“. Für das Berufsbild zog das Gericht den Steckbrief im Bundesagentur für Arbeit — BERUFENET heran. Einordnen sollten Sie das Urteil vorsichtig: Es ist die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts, laut amtlichem Leitsatz eine Einzelfallentscheidung, die Revision wurde nicht zugelassen, und es betraf eine Tagesförderstätte, keine Werkstatt.
S 8a und S 8b Stufe für Stufe: was der Wechsel bringt
Übernimmt eine Heilerziehungspflegerin eine Gruppe von Menschen mit Behinderung, wird sie stufengleich höhergruppiert. Ist der Unterschied zwischen beiden Tabellenwerten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b kleiner als der Garantiebetrag nach § 1 Abs. 4 der Anlage zu § 56 (VKA), zahlt der Arbeitgeber während der Stufenlaufzeit den Garantiebetrag; ab 01.05.2026 sind das 77,37 €.
| Stufe | S 8a | S 8b | Abstand | Plus nach Wechsel |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 3.509,44 € | 3.578,87 € | 69,43 € | 77,37 € (Garantiebetrag) |
| 2 | 3.738,13 € | 3.812,64 € | 74,51 € | 77,37 € (Garantiebetrag) |
| 3 | 3.976,82 € | 4.091,94 € | 115,12 € | 115,12 € |
| 4 | 4.207,08 € | 4.503,48 € | 296,40 € | 296,40 € |
| 5 | 4.432,16 € | 4.892,59 € | 460,43 € | 460,43 € |
| 6 | 4.668,84 € | 5.190,90 € | 522,06 € | 522,06 € (Endstufe) |
Der Garantiebetrag greift nur in den Stufen 1 und 2. Ab Stufe 3 wächst der Abstand deutlich, weil S 8b in den oberen Stufen steiler ansteigt. Wann Sie die nächste Stufe erreichen, rechnet der Stufenfahrplan aus.
Für die obere Hälfte der S 8b galt lange eine eigene, langsamere Uhr. Die bis 30.09.2024 geltende Sonderregel des § 16 Abs. 4.1 Satz 2 (hier zitiert nach der Fassung von 2018) bestimmte, dass Beschäftigte „in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2 … die Stufe 5 nach sechs Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach acht Jahren in Stufe 5“ erreichen. Seit 01.10.2024 gilt die allgemeine Laufzeit von ein, zwei, drei, vier und fünf Jahren. Wer am Stichtag schon länger wartete, wurde nach § 28e Abs. 2 der TVÜ-VKA, Lesefassung der VKA vorgezogen: Mehr als vier Jahre in Stufe 4 führten zum 01.10.2024 in Stufe 5, mehr als fünf Jahre in Stufe 5 in Stufe 6; die neue Stufe „beginnt jeweils neu zu laufen“. Die Endstufe der S 8b erreichte man früher frühestens nach 22 Jahren, heute nach 15.
Wohnheim oder Werkstatt: zwei Arbeitsorte, zwei Regelwerke
Wohnheim und besondere Wohnform
Hier gilt das Merkmal S 8a oder, mit Buchstabe b, S 8b. S 8a und S 8b Fallgruppe 1 verweisen auf die Protokollerklärung Nr. 1: In einer besonderen Wohnform, etwa einem Wohnheim oder einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung, oder in einer 24-Stunden-Präsenzbetreuung gibt es eine Heimzulage von 100,00 €, wenn dort „ein überwiegender Teil der Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf“ lebt, sonst 50,00 €.
Werkstatt für behinderte Menschen
Die Gruppenleitung in der Werkstatt hat eigene Merkmale: S 7 mit abgeschlossener Berufsausbildung, S 8a Fallgruppe 2 für geprüfte Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung, S 8b Fallgruppe 2 für Handwerks-, Industrie- oder Gärtnermeister. Eine Werkstatt ist keine Wohnform; die Heimzulage nach Satz 1 entfällt. Für diese drei Werkstatt-Fallgruppen sieht Satz 3 65,00 € vor, aber nur „in einem Heim“.
Das Merkmal der Werkstatt-Gruppenleitung lautet:
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiterin/Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 1 a und 17)
Die Protokollerklärung Nr. 17 macht eine Zusatzqualifikation zur Voraussetzung. Sie kann bis zum 31.12.2029 nachgeholt werden, und wer seit mindestens 15 Jahren eine S-7-Tätigkeit ausübt, ist befreit:
Voraussetzung für die Eingruppierung ist, dass der/die Beschäftigte über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation im Sinne der Werkstättenverordnung nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches oder über eine der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellte Qualifikation verfügt.
Die Werkstättenverordnung beschreibt in § 9 Abs. 3 (Werkstättenverordnung (WVO), § 9 auf gesetze-im-internet.de), wer Fachkraft sein kann. Das Zahlenverhältnis soll im Berufsbildungsbereich 1:6 und im Arbeitsbereich 1:12 betragen. Die Fachkräfte „sollen in der Regel Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk sein“, und weiter: „Entsprechende Berufsqualifikationen aus dem pädagogischen oder sozialen Bereich reichen aus, wenn die für eine Tätigkeit als Fachkraft erforderlichen sonstigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Berufsbildungs- und Arbeitsbereich anderweitig erworben worden sind.“ Über diesen Satz können Heilerziehungspfleger Gruppenleitung in der Werkstatt werden.
Der Tariftext nennt Heilerziehungspfleger in S 7 nicht. S 7 ist die Werkstatt-Gruppenleitung mit Berufsausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation. Wer dort die Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin ausübt, kann S 8a oder S 8b beanspruchen; das hängt an der übertragenen Tätigkeit und ist ein Einzelfall. Die Beträge der Werkstatt-Gruppe stehen auf der Seite S 7 (3.426,93 € bis 4.528,02 €).
Von der Helferin bis zur Koordination: die Leiter der Heilerziehungspflege
| Gruppe | Merkmal (Kurzform) | Stufe 1 bis 6 |
|---|---|---|
| S 2 | Tätigkeit von Heilerziehungspflegehelfern, ohne deren Anerkennung oder Prüfung | 2.908,36 € bis 3.441,69 € |
| S 3 | Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder Prüfung | 3.119,87 € bis 3.848,98 € |
| S 4 Fg. 1 | Helfer mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten (PE Nr. 2) | 3.291,46 € bis 4.156,33 € |
| S 4 Fg. 3 | Tätigkeit von Heilerziehungspflegern ohne deren Anerkennung | 3.291,46 € bis 4.156,33 € |
| S 8a Fg. 1 | Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung | 3.509,44 € bis 4.668,84 € |
| S 8b Fg. 1 | besonders schwierige fachliche Tätigkeiten (PE Nr. 6) | 3.578,87 € bis 5.190,90 € |
| S 9 Fg. 1 | fachliche Koordination für mindestens drei Beschäftigte mindestens der S 8b Fg. 1 | 3.648,68 € bis 5.272,60 € |
| S 9 Fg. 2 | Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung (Fachschule) | 3.648,68 € bis 5.272,60 € |
Ohne staatliche Anerkennung greift das eigene Merkmal S 4 Fallgruppe 3: „Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger oder Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung.“ Für anerkannte Heilerziehungspflegehelfer nennt die Protokollerklärung Nr. 2 unter a die Tätigkeit in Einrichtungen für behinderte Menschen als Beispiel für schwierige fachliche Tätigkeiten; sie erfüllen damit ein Regelbeispiel für S 4 Fallgruppe 1. Den Wortlaut zeigt die Seite S 4.
Nach oben führen zwei Wege. Der erste ist die Koordination: S 9 Fallgruppe 1 gilt für Heilerziehungspfleger „mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1“. Der zweite ist die Weiterbildung zur Heilpädagogin an der Fachschule. Die KMK-Rahmenvereinbarung lässt dazu ausdrücklich zu, wer den Abschluss „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ hat; der Bildungsgang umfasst mindestens 1.800 Unterrichtsstunden. Mit der staatlichen Anerkennung als Heilpädagogin gilt S 9 Fallgruppe 2 (Protokollerklärung Nr. 7). Wer Heilpädagogik dagegen an einer Hochschule abgeschlossen hat, steht bei entsprechender Tätigkeit in S 11b.
Leitungsfunktionen in der Behindertenhilfe hängen nicht am Berufsabschluss, sondern an Einrichtungsart und Platzzahl. Die ständige Vertretung der Leitung eines Wohnheims für erwachsene Menschen mit Behinderung beginnt in S 15 Fallgruppe 5, die Leitung selbst in S 16 Fallgruppe 5, jeweils ohne Mindestzahl; ab 50 Plätzen gelten S 16 Fallgruppe 6 für die Vertretung und S 18 Fallgruppe 3 für die Leitung. Die Leitung einer Wohngruppe ist ausgeschlossen. Die Protokollerklärung Nr. 11 sagt dazu: „Dieses Tätigkeitsmerkmal gilt nicht für Leiterinnen/Leiter bzw. ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Wohngruppen.“
Fachschule nach Landesrecht: der Weg zur staatlichen Anerkennung
Heilerziehungspflege ist eine Fachrichtung im Fachbereich Sozialwesen der KMK — Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss vom 07.11.2002 i. d. F. vom 20.03.2026). Ziel ist, „selbstständig und eigenverantwortlich Menschen aller Altersstufen, die in behindernden Lebenssituationen sind, in ihrer Mündigkeit sowie in der Wahrnehmung voller und wirksamer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu assistieren und zu unterstützen“. Der Zugang setzt nach Nr. 2.1 den mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifizierung voraus; Nr. 2.2 und 2.3 lassen weitere Wege zu. Der Bildungsgang umfasst mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden schulisch begleitete Praxis und dauert in Vollzeit in der Regel 3 Jahre, in Teilzeit entsprechend länger. Die Rahmenvereinbarung kennt eine praxisintegrierte und eine konsekutive Form. Das Abschlusszeugnis „ist eine Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung“ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger; „Verfahrensregelungen hierzu treffen die Länder“. Genau diese Anerkennung verlangt S 8a.
Laut Anlage der Rahmenvereinbarung trägt der Abschluss zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in Sozialwesen“. Tariflich ist das kein Hochschul-Bachelor: Die Entgeltordnung verlangt für Hochschulabschlüsse einen Grad einer Hochschule im Sinne des § 1 HRG, und eine Fachschule ist keine Hochschule. Der Titel öffnet deshalb weder S 11b noch die E 9b Fallgruppe 1 der allgemeinen Merkmale.
Die praxisintegrierte Ausbildung nach Landesrecht ist bei TVöD-Arbeitgebern tariflich bezahlt: Sie fällt unter den TVAöD – BT Pflege, § 8 Abs. 1. Ab 01.05.2026 sind das 1.490,69 €, 1.552,07 € und 1.653,38 € im ersten, zweiten und dritten Jahr, bei Bund und Kommunen gleich (TVAöD). Danach beginnt der Beruf in Stufe 2: Nach der Protokollerklärung zu § 1 Abs. 2 Satz 3 der Anlage zu § 56 (VKA) gilt „als Erwerb einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung … auch die fachpraktische Ausbildung im Rahmen … einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger nach landesgesetzlichen Regelungen“. Anders beim konsekutiven Weg: Der VKA-Broschüre „TVAöD, TVPöD, TVSöD und TVHöD“, 8. Auflage 2025 (KAV Schleswig-Holstein) zählt in § 1 Abs. 1 die Praktikanten auf, für die er gilt, und Heilerziehungspfleger stehen nicht darunter. Die Regel, dass ein TVPöD-Berufspraktikum als Berufserfahrung zählt, greift für sie deshalb nicht.
Zulagen, Praxisanleitung und 30 Stunden Vorbereitung
- SuE-Zulage 130,00 € im Monat in allen Gruppen der Heilerziehungspflege von S 2 bis S 9, umwandelbar in bis zu 2 Arbeitstage Arbeitsbefreiung (SuE-Zulage).
- Praxisanleiterzulage 70,00 € nach Protokollerklärung Nr. 1a, wenn die Anleitung in der Ausbildung von Heilerziehungspflegern mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmacht.
- 30 Stunden im Kalenderjahr für Vorbereitung und Qualifizierung nach § 3 der Anlage zu § 56 (VKA), bei Teilzeit anteilig.
Die Vorbereitungszeit gilt für Beschäftigte „im Erziehungsdienst“, und § 3 Satz 3 nennt Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegehelferinnen ausdrücklich und schließt „andere Beschäftigte mit erzieherischer Tätigkeit in der Erziehungs- oder Eingliederungshilfe“ ein. Die Protokollerklärung dazu erfasst auch Beschäftigte, die „eine entsprechende Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung oder staatliche Prüfung ausüben“. Wer in einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung unter den Besonderen Teil BT-B fällt, findet die SuE-Zulage wortgleich in § 52 Abs. 6 BT-B; mehr zu diesem Teil auf der Seite TVöD-B.
Freie Träger, Länder und die amtliche Statistik
Heilerziehungspfleger arbeiten auch bei freien und kirchlichen Trägern. Bei Trägern wie Caritas und Diakonie gelten deren Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), bei anderen freien Trägern können ebenfalls eigene Regelungen gelten (medi-karriere.de — Heilerziehungspfleger: Gehalt 2026; ausbildung.de — Heilerziehungspfleger Gehalt). Für diese Arbeitgeber nennt diese Seite keine Beträge. In Einrichtungen der Länder, die den TV-L anwenden, gilt dessen eigene S-Tabelle; sie steht auf der Seite TV-L S-Tabelle.
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt zum Stichtag 31.12.2025 für die Berufsgruppe 83133 („Heilerziehungspfleger/in“) einen Median von 4.525 € brutto im Monat (unteres Viertel bis 4.052 €, oberes Viertel ab 5.081 €; 37.596 Vollzeitbeschäftigte). Für die Assistenzberufe (83131, „Heilerziehungspflegeassistent/in“) sind es 3.536 €.
Die Werte umfassen alle Arbeitgeber, auch freie und kirchliche Träger, und enthalten Einmalzahlungen und Zulagen. Mit den Tabellenentgelten oben sind sie nicht verrechenbar. Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Entgeltatlas, Kerngruppe der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten.
Nachbarberufe und Übersichten
Die Kita-Seite derselben Entgeltgruppe ist das Erzieher-Gehalt im TVöD. Wer nach einem Studium der Sozialen Arbeit in S 11b, S 12 oder S 14 arbeitet, findet die Einordnung nach Arbeitsfeld im Ratgeber Sozialarbeiter-Gehalt. Alle S-Gruppen im Überblick zeigt die Seite Sozial- und Erziehungsdienst, den Gesamtrahmen der Ratgeber Gehalt im öffentlichen Dienst.
Wie dieser Ratgeber entsteht
- Tätigkeitsmerkmale und Protokollerklärungen im Wortlaut aus Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXIV, Lesefassung der VKA zum TVöD-AT (Stand 01.01.2026). Der Abschnitt ist nach der Protokollerklärung zu § 39 Abs. 4 Buchst. i TVöD frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar; wir prüfen den Stand im Januar 2027 erneut.
- Alle Euro-Beträge kommen zur Build-Zeit aus der Engine: Tabellenentgelte aus
lib/engine/tvoed/sue-pflege.ts(gültig ab 01.05.2026), Zulagen aussue-zulage.ts, Ausbildungsentgelt austvaoed.ts, Garantiebetrag und Entgeltatlas aussue-berufe.ts. - Das Urteil des LAG Niedersachsen ist Rechtsprechung im Einzelfall, kein Tariftext. Wie viele Heilerziehungspfleger in S 8a und wie viele in S 8b sind, ist nicht belegt; diese Seite nennt deshalb keine „übliche“ Gruppe.
Häufige Fragen zum Gehalt in der Heilerziehungspflege
Häufige Fragen zum Gehalt in der Heilerziehungspflege
Wie viel verdient ein Heilerziehungspfleger im TVöD?
Mit staatlicher Anerkennung gilt bei Kommunen die Entgeltgruppe S 8a: 3.509,44 € bis 4.668,84 € brutto im Monat, gültig ab 01.05.2026. Wer besonders schwierige fachliche Tätigkeiten ausübt, etwa in Gruppen von Menschen mit Behinderung, ist in S 8b: 3.578,87 € bis 5.190,90 €. Dazu kommt in beiden Gruppen eine SuE-Zulage von 130,00 € im Monat.
Sind Heilerziehungspfleger immer in S 8b?
Nein. Das Grundmerkmal ist S 8a. S 8b verlangt besonders schwierige fachliche Tätigkeiten. Die Protokollerklärung Nr. 6 nennt dafür Beispiele, darunter unter b die Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX. Wer so arbeitet, erfüllt ein ausdrücklich genanntes Beispiel; wer etwa in einer Regelgruppe einer Kita arbeitet, bleibt ohne ein anderes Beispiel in S 8a.
Gibt es in der Werkstatt für behinderte Menschen eine Heimzulage?
Nein. Die Heimzulage der Protokollerklärung Nr. 1 setzt eine Tätigkeit in einer besonderen Wohnform, in einer 24-Stunden-Präsenzbetreuung oder in der Heimerziehung voraus. Im Wohnheim sind es 100,00 € oder 50,00 € im Monat. Eine Werkstatt ist keine Wohnform; wer nur dort arbeitet, erhält sie nicht.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger?
Nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz umfasst sie mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden schulisch begleitete Praxis und dauert in Vollzeit in der Regel 3 Jahre, in Teilzeit länger. Sie findet an Fachschulen statt, praxisintegriert oder konsekutiv.
In welche Stufe komme ich nach der praxisintegrierten Ausbildung?
In Stufe 2. Die Protokollerklärung zu § 1 Abs. 2 Satz 3 der Anlage zu § 56 (VKA) rechnet eine abgeschlossene praxisintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nach Landesrecht als einjährige einschlägige Berufserfahrung, und mit einem Jahr Erfahrung ist Stufe 2 zwingend.
Bekommen Heilerziehungspfleger bei Caritas oder Diakonie TVöD?
Nicht automatisch. Bei kirchlichen Trägern wie Caritas und Diakonie gelten deren Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), bei anderen freien Trägern können ebenfalls eigene Regelungen gelten. Die Beträge dieser Seite beziehen sich auf den TVöD der Kommunen.
Jetzt Ihr persönliches Gehalt berechnen
Aus Entgeltgruppe und Stufe das individuelle Brutto und Netto ermitteln — inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Zusatzversorgung.
TVöD-Rechner öffnen →Quellen & Nachweise
- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-SuE-Tabelle (VKA) gültig ab 01.05.2026, Entgeltordnung Stand 01.01.2026
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
Wie wir prüfen und welche Quellen wir nutzen: Über uns.