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TVöD-B 2026: Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B)

Der TVöD-B ist der Tarifvertrag der kommunalen Heime und Pflegeeinrichtungen: der Allgemeine Teil des TVöD plus der Besondere Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Er gilt nur bei Arbeitgebern, die Mitglied eines VKA-Mitgliedverbands sind, dort aber für alle Berufsgruppen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden, und Bereitschaftsdienst wird nach den Stufen A bis D gewertet und nach einer eigenen Anlage G bezahlt, in P 8 mit 26,82 € je gewerteter Stunde ab dem 1. Mai 2026.

Quelle
VKA
Tabelle
BT-B, Anlage G
gültig ab
Stand
Rechtsgrundlage
§ 40 BT-B, § 46 BT-B, § 51a BT-B
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Für wen der TVöD-B gilt

Seit dem 1. Januar 2026 steht die durchgeschriebene Fassung „TVöD-B 01.08.2025“ bei der VKA im Archiv. Maßgeblich ist der BT-B in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 6. April 2025. Sein § 40 Abs. 1 lautet:

„Dieser Besondere Teil gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist, wenn sie in a) Heil-, Pflege- und Entbindungseinrichtungen, b) medizinischen Instituten von Heil- und Pflegeeinrichtungen, c) sonstigen Einrichtungen und Heimen, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen, wenn die Behandlung durch nicht in den Einrichtungen selbst beschäftigte Ärztinnen oder Ärzte stattfindet, oder in d) Einrichtungen und Heimen, die der Förderung der Gesundheit, der Erziehung, der Fürsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen, der Fürsorge und Betreuung von obdachlosen, alten, gebrechlichen, erwerbsbeschränkten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen, auch wenn diese Einrichtungen nicht der ärztlichen Behandlung der betreuten Personen dienen, beschäftigt sind, soweit die Einrichtungen nicht vom Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) erfasst werden.“
— § 40 Abs. 1 BT-B

Die Grenze zum Krankenhaus-Tarif zieht Buchstabe c: Behandeln Ärztinnen oder Ärzte, die die Einrichtung selbst angestellt hat, gilt der BT-K; kommen die Ärzte von außen, gilt der BT-B. Der BT-K formuliert dieselbe Stelle spiegelbildlich („durch in den Einrichtungen selbst beschäftigte Ärztinnen oder Ärzte“). Die Altenpflegeeinrichtung eines Krankenhauses fällt nach der Protokollerklärung zum BT-K unter den BT-B, auch wenn sie mit dem Krankenhaus einen Betrieb bildet (mehr auf der Seite TVöD-K).

Ein reiner Altenpflege-Tarif ist der BT-B nicht. Buchstabe d erfasst auch Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen für obdachlose Menschen und Heime der Behindertenhilfe, und zwar alle Beschäftigten dort: Pflege, Erziehungsdienst (TVöD SuE), Hauswirtschaft, Technik und Verwaltung, ebenso Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger. Ausgenommen sind Lehrkräfte: „Auf Lehrkräfte findet § 51 Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) Anwendung.“ (Protokollerklärung zu § 40 Abs. 1, siehe TVöD-V). Freie und kirchliche Träger fallen nicht unmittelbar unter den BT-B, und beim Bund gibt es ihn nicht; Bundesbeschäftigte arbeiten nach dem BT-V (TVöD Bund).

TVöD-B Tabelle: vier Tabellen, keine eigene

Eine eigene „TVöD-B-Tabelle“ gibt es nicht. Im Heim gelten vier Tabellen nebeneinander, alle in der Fassung ab dem 1. Mai 2026.

Entgelttabellen im TVöD-B
BeschäftigteTabelleFundstelleBeträge
alle außer Pflege und SuE (E 1 bis E 15)Anlage A (VKA)§ 15 TVöDTVöD VKA
Pflege (P 5 bis P 16)Anlage E§ 51a Abs. 1 BT-BTVöD-Pflege
Sozial- und Erziehungsdienst (S 2 bis S 18)Anlage C (VKA)§ 52 Abs. 1 BT-BTVöD SuE
Bereitschaftsdienst (Stundensätze)Anlage G BT-B§ 46 Abs. 4 BT-Bauf dieser Seite

Die Anlagen E und C (VKA) des BT-B haben wir Zelle für Zelle mit unserer Pflege- und SuE-Tabelle verglichen: Sie sind identisch. Wie Tabelle, Stufe und Zulagen zusammen das Einkommen ergeben, erklärt der Überblick Gehalt im öffentlichen Dienst.

Stufe 3 nach drei Jahren: zwei Ausnahmen statt 13

In P 7 bis P 16 ist Stufe 2 die Eingangsstufe (§ 51a Abs. 2). Im Pflegedienst wird in P 7 und P 8 „die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht“ (Abs. 3), wie im Krankenhaus. Der Unterschied steckt in der Protokollerklärung, die bestimmte Tätigkeiten von dieser Verlängerung ausnimmt. Im BT-B lautet sie vollständig:

„Absatz 3 findet keine Anwendung auf Beschäftigte, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben haben:– Erfüllung von Pflegeaufgaben an Patienten von psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, die nicht in diesen Krankenhäusern untergebracht sind,– dem zentralen Sterilisationsdienst vorstehen.“
— Protokollerklärung zu § 51a Abs. 3 BT-B

Der BT-K nennt an derselben Stelle (Protokollerklärung zu § 52 Abs. 3) 13 Tätigkeiten; die beiden des BT-B sind dort wortgleich die Nummern 6 und 8:

  1. Pflege Kranker sowie Bedienung und Überwachung der Geräte in Dialyseeinheiten,
  2. entsprechende Tätigkeiten in Blutzentralen,
  3. entsprechende Tätigkeiten in besonderen Behandlungs- und Untersuchungsräumen in mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie,
  4. entsprechende Tätigkeiten in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen,
  5. entsprechende Tätigkeiten im EEG-Dienst,
  6. Erfüllung von Pflegeaufgaben an Patienten von psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern, die nicht in diesen Krankenhäusern untergebracht sind, (auch im BT-B)
  7. Betreuung von psychisch kranken Patienten bei der Arbeitstherapie in psychiatrischen oder neurologischen Krankenhäusern,
  8. dem zentralen Sterilisationsdienst vorstehen, (auch im BT-B)
  9. entsprechende Tätigkeiten im Operationsdienst als Operations- bzw. Anästhesiepflegekräfte,
  10. entsprechende Tätigkeiten mit Verantwortlichkeit für die fachgerechte Lagerung in der großen Chirurgie,
  11. vorbereiten der Herz-Lungen-Maschine und herangezogen werden zur Bedienung der Maschine während der Operation,
  12. entsprechende Tätigkeiten in Einheiten für Intensivmedizin,
  13. in erheblichem Umfange der Ärztin bzw. dem Arzt bei Herzkatheterisierungen, Dilatationen oder Angiographien unmittelbar assistieren.

Die Ausnahmen für Dialyse, OP- und Anästhesiepflege, Intensivmedizin, Endoskopie und Ambulanzen gelten im BT-B also nicht. Pflegefachkräfte in P 7 und P 8 eines BT-B-Heims erreichen Stufe 3 deshalb in aller Regel erst nach drei Jahren in Stufe 2.

Arbeitszeit: 39 statt 38,5 Stunden

Der BT-B nennt keine eigene Wochenstundenzahl; es gelten die 39 Stunden des Allgemeinen Teils (§ 6 Abs. 1 TVöD). Im Krankenhaus sind es 38,5 Stunden. Auch die Erhöhung in Textform folgt dem Allgemeinen Teil und reicht bis 42 Stunden, im BT-K bis 41,5 (mehr im Ratgeber Arbeitszeit im TVöD). Bei Wechselschicht zählen die Pausen nicht zur Arbeitszeit, und Wechselschicht liegt nur vor, wenn Beschäftigte „längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen“ werden (§ 48). Wer regelmäßig sonn- und feiertags arbeitet, hat Anspruch auf „innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage“ (§ 49 Abs. 3).

Bereitschaftsdienst im Heim: Stufen A bis D und Monatsstaffel

Wie viel eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit zählt, ergibt sich im BT-B aus zwei Bausteinen (§ 46 Abs. 1). Der erste ist die Stufe, bestimmt durch die erfahrungsgemäße Arbeitsleistung im Dienst:

Bereitschaftsdienst-Stufen nach § 46 Abs. 1 a BT-B
StufeArbeitsleistung im Dienstals Arbeitszeit gewertet
A0 bis 10 %15 %
Bmehr als 10 bis 25 %25 %
Cmehr als 25 bis 40 %40 %
Dmehr als 40 bis 49 %55 %

Stufe A wird zu Stufe B, wenn Beschäftigte zwischen 22 und 6 Uhr „erfahrungsgemäß durchschnittlich mehr als dreimal dienstlich in Anspruch genommen“ werden. Der zweite Baustein ist die Monatsstaffel (§ 46 Abs. 1 b), die im BT-K fehlt: Je mehr Dienste im Kalendermonat, desto höher der Zuschlag.

Monatsstaffel nach § 46 Abs. 1 b BT-B
Bereitschaftsdienst im Monatzusätzlich gewertet
1. bis 8.25 %
9. bis 12.35 %
ab dem 13.45 %

Heime nach § 45 Abs. 10 (Einrichtungen nach § 40 Abs. 1 Buchst. d und Erholungsheime) werten Bereitschaftsdienst mit 25 %, ab dem 9. Dienst im Monat zusätzlich mit 15 % (§ 46 Abs. 3). Ein Arbeitstag mit Bereitschaftsdienst darf in den Stufen A und B bis zu 16, in C und D bis zu 13 Stunden dauern (§ 45 Abs. 2), mit Betriebs- oder Dienstvereinbarung bis zu 24 Stunden; im Opt-out sind durchschnittlich 58 bzw. 54 Wochenstunden die Grenze (Abs. 4). In Heimen nach Buchstabe d gelten nur die Grenzen der Stufen A und B. Zeitzuschläge nach § 8 TVöD gibt es im Bereitschaftsdienst nicht; Nachtstunden bringen 15 % des Anlage-G-Satzes zusätzlich (§ 46 Abs. 5). Rufbereitschaft darf nur angeordnet werden, „wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt“ (§ 45 Abs. 8; siehe Rufbereitschaft im TVöD).

Stundensätze der Anlage G BT-B ab dem 1. Mai 2026

Jede gewertete Stunde wird mit einem festen Satz je Entgeltgruppe bezahlt, unabhängig von der Stufe. Die Anlage G des BT-B ist nicht die des Krankenhauses; ihre Sätze sind eigene. Teil III gilt für handwerkliche Tätigkeiten nach Teil A Abschnitt I Ziffer 2 der Entgeltordnung und für Übergeleitete nach Anlage 3 TVÜ-VKA.

Anlage G BT-B, Teil I (Anlage A)
Teil I: Anlage A€ je Stunde
E 1543,49 €
E 1440,14 €
E 1336,80 €
E 1236,08 €
E 1135,60 €
E 1032,33 €
E 9c28,36 €
E 9b27,68 €
E 9a26,99 €
E 825,76 €
E 724,80 €
E 623,94 €
E 522,47 €
E 421,76 €
E 321,14 €
E 220,49 €
E 116,55 €
Anlage G BT-B, Teil II (Anlage E, Pflege)
Teil II: Pflege€ je Stunde
P 1638,77 €
P 1535,90 €
P 1433,84 €
P 1331,84 €
P 1230,31 €
P 1129,49 €
P 1027,98 €
P 927,37 €
P 826,82 €
P 725,81 €
P 623,60 €
P 521,75 €
Anlage G BT-B, Teil III (handwerkliche Tätigkeiten)
Teil III: Handwerk€ je Stunde
E 9a27,65 €
E 826,66 €
E 725,47 €
E 624,49 €
E 523,42 €
E 422,34 €
E 321,45 €
E 2Ü20,56 €
E 220,02 €

Rechenbeispiel: ein Nachtdienst in P 8

Eine Pflegefachkraft in P 8 leistet ihren 3. Bereitschaftsdienst im Monat, zwölf Stunden in Stufe B. Gewertet werden 25 % (Stufe) + 25 % (Staffel) = 50 %, also 6 Stunden zu je 26,82 €: zusammen 160,92 €, dazu 15 % des Satzes für jede Nachtstunde.

BT-B und BT-K im Vergleich

Unterschiede zwischen BT-B und BT-K
RegelBT-B (Heim)BT-K (Krankenhaus)
Wochenarbeitszeit39 Std., Erhöhung bis 4238,5 Std., Erhöhung bis 41,5
BereitschaftsdienstStufen A bis D plus MonatsstaffelStufen I bis III
Ausnahmen von „Stufe 3 nach drei Jahren“zwei Tätigkeiten13 Tätigkeiten
Wechselschicht, nicht ständig1,47 € je Stunde1,49 € je Stunde
Nicht dynamische Zulage 25,00 €nur P 5 bis P 16EG 5 bis 15 und P 5 bis P 16
Einmalzahlung im Juli für E 1 bis E 4keineja

Gleich sind die Pflegezulage von 141,82 € im Monat (§ 51a Abs. 5), die Wechselschichtzulage von 250,00 € bei ständiger Wechselschicht und die Jahressonderzahlung: 90 % in E 1 bis 8 und P 5 bis P 8, 85 % in E 9a bis 15 und P 9 bis P 16 (§ 52a). Tauschtage aus der Jahressonderzahlung gibt es im BT-B nicht; § 29a TVöD nennt nur die Besonderen Teile Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung.

Wie diese Seite entsteht
  1. Alle Beträge, Prozentsätze und Stunden kommen aus dem Datenmodul lib/engine/tvoed/bt-v-b.ts, jeder Wert mit Fundstelle in der Lesefassung; Zitate sind wörtlich.
  2. Die Zahl der Ausnahmetätigkeiten wird aus den zitierten Listen gezählt, nicht getippt; ein Test prüft, dass die beiden BT-B-Tätigkeiten wortgleich im BT-K stehen.
  3. P-, S- und E-Tabelle stehen auf den verlinkten Tabellenseiten. Das Rechenbeispiel ist kaufmännisch auf den Cent gerundet (§ 24 Abs. 4 TVöD).

Häufige Fragen zum TVöD-B

Häufige Fragen zum TVöD-B

Was ist der TVöD-B?

Der Kurzname für den Allgemeinen Teil des TVöD zusammen mit dem Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B). Er gilt nur bei kommunalen Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA sind, und dort für alle Beschäftigten von Heimen, Pflege-, Betreuungs- und Entbindungseinrichtungen, soweit nicht der BT-K greift.

Was unterscheidet den TVöD-B vom TVöD-K?

Die Grenze ist der Arzt: Behandeln in der Einrichtung selbst angestellte Ärztinnen oder Ärzte, gilt der BT-K, sonst der BT-B. Im BT-B gelten 39 statt 38,5 Wochenstunden, der Bereitschaftsdienst hat die Stufen A bis D mit Monatsstaffel statt I bis III, und die verlängerte Stufenlaufzeit in P 7 und P 8 kennt zwei statt 13 Ausnahmetätigkeiten.

Welche Tabelle gilt im TVöD-B?

Eine eigene TVöD-B-Tabelle gibt es nicht. Es gelten vier Tabellen, alle ab dem 1. Mai 2026: die VKA-Tabelle (Anlage A) für E 1 bis E 15, die Anlage E für die Pflege (P 5 bis P 16), die Anlage C (VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst und die Anlage G des BT-B für den Bereitschaftsdienst.

Wie wird Bereitschaftsdienst im TVöD-B bezahlt?

Gewertet wird ein Anteil der Dienstzeit nach Stufe (A bis D) plus einem Zuschlag, der mit der Zahl der Dienste im Monat steigt. Jede gewertete Stunde wird mit dem Satz der Anlage G bezahlt, in P 8 mit 26,82 €. Bei zwölf Stunden in Stufe B als 3. Dienst im Monat sind das 160,92 € plus Nachtzuschlag.

Gilt der TVöD-B nur in der Altenpflege?

Nein. Der BT-B erfasst auch Heil- und Entbindungseinrichtungen, Kinder- und Jugendheime, Einrichtungen für obdachlose und für hilfsbedürftige Menschen, und zwar alle Berufsgruppen dort, von der Pflege über den Erziehungsdienst bis zur Verwaltung.

Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD BT-B mit Anlage G

Rechtsgrundlage

  • § 40 BT-B
  • §§ 45–46 BT-B
  • §§ 48–49a BT-B
  • § 51a BT-B
  • § 52a BT-B
  • Anlage G BT-B
  • § 6 TVöD

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Lesefassung der VKABT-B vom 01.08.2006 i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 06.04.2025, Stand 1. Januar 2026: Geltungsbereich, Bereitschaftsdienst, Anlagen C (VKA), E und G
  2. 2
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  3. 3
    dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine