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TVöD-F 2026: TVöD Flughafen (BT-F) und Bodenverkehrsdienste

Die Bodenabfertigung großer Flughäfen läuft seit dem 1. August 2024 nicht mehr über den TVöD-F, sondern über eigene Tarifverträge für die Bodenverkehrsdienste (MTV und ETV BVD) mit 37,5 statt 39 Wochenstunden. Der TVöD-F selbst, also Allgemeiner Teil plus Besonderer Teil Flughäfen (BT-F), ist klein: Laut VKA arbeiten 15 Arbeitgeber mit 19.942 Beschäftigten, rund 20.000, nach den VKA-Tarifverträgen der Sparte, die BVD-Verträge eingeschlossen. Eigene Regeln trifft der BT-F vor allem für den Rampendienst und die Flughafenfeuerwehr.

Quelle
VKA
Tabelle
Anlage A (VKA)
gültig ab
Stand
Rechtsgrundlage
§ 40 BT-F, § 42 BT-F, § 43 BT-F, Anlage G BT-F
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Bodenverkehrsdienste: eigene Tarifverträge seit 1. August 2024

Die Tarifverträge für die Bodenverkehrsdienste hat die VKA gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) mit ver.di geschlossen; die Fassung mit dem dbb weicht nur redaktionell ab. Sie gelten nach § 1 MTV BVD bundesweit für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend Bodenabfertigungsdienste erbringen, und zwar an einem Flugplatz,

„der im Jahr 2019 mindestens 2 Millionen Fluggäste oder 50.000 t Fracht zu verzeichnen hatte oder eine dieser Grenzen ab dem Jahr 2023 erreicht.“
— § 1 Abs. 2 MTV BVD

Selbstabfertiger, also Fluggesellschaften mit eigener Abfertigung, sind ausgenommen, wenn sie an einen anderen Tarifvertrag gebunden sind. Der Überleitungstarifvertrag (ÜTV BVD) sichert: „Bei Einführung der 37,5 Std/Wo wird das Einkommen nicht gekürzt“. Die Entgelte steigen nach § 8 ETV BVD „zu denselben Zeitpunkten und im selben Umfang“ wie die Tabellenentgelte des TVöD.

TVöD-F und MTV/ETV BVD im Vergleich
RegelTVöD-FMTV/ETV BVD
Wochenarbeitszeit39 Stunden (§ 6 TVöD)37,5 Stunden (§ 6 MTV BVD)
EntgelttabelleAnlage A (VKA)eigene Tabellen, an TVöD-Erhöhungen gekoppelt
Schichtzulage je Monat§ 8 Abs. 5 und 6 TVöD60,00 €, Wechselschicht 95,00 € (ab 1. Juli 2025)
ArbeitgeberseiteVKAVKA und ABL

Den Urlaub staffelt § 16 MTV BVD nach der Beschäftigungszeit; ab dem Kalenderjahr 2027 kommt je Stufe ein Tag hinzu:

Urlaub nach § 16 MTV BVD
BeschäftigungszeitArbeitstageab 2027
bis zu fünf Jahren2829
mehr als fünf Jahre2930
mehr als zehn Jahre3031

Die Entgelttabellen des ETV BVD haben wir noch nicht ausgewertet und zeigen deshalb keine BVD-Beträge.

Für wen der TVöD Flughafen gilt

„Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte der Verkehrsflughäfen. Er bildet im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Teil des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) den Tarifvertrag für die Sparte Flughäfen.“
— § 40 Abs. 1 BT-F

Wie bei jedem Besonderen Teil der VKA muss der Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA sein; einen BT-F des Bundes gibt es nicht. Welche Flughäfen die 15 Arbeitgeber sind, veröffentlicht die VKA nicht (Stand ihrer Sparten-Seite, abgerufen am 23. September 2026). Die durchgeschriebene Fassung „TVöD-F“ ist seit dem 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Für die Eingruppierung dürfen die Tarifparteien auf Landesebene zusätzliche Merkmale für typische Flughafen-Aufgaben vereinbaren. Die Entgeltordnung zählt sie auf:

„Betriebssicherheitsdienste (insb. Vorfelddienste, Follow-Me-Services, Marshalling), Wach- und Sicherheitsdienste, Ordnungsdienste (Hallenaufsicht, Aufsicht sky-trains, „Kofferkulis“), Bodenverkehrsdienste (inkl. Bedienung der entsprechenden Geräte): Personen-, Gepäck-, Fracht-Transport, Gepäck-, Fracht-Abfertigung (z.B. Be- und Entladen Aircraft), Gesamtkoordination am Luftfahrzeug (Turnaround Coordinator / Ramp Agent), Flugzeugbetankung, Ver- / Entsorgung Aircraft (Wasser, Fäkalien, Catering, Strom, Frischluft, Reinigung), Flugzeugenteisung, Bedienung von Sonder-Technik (z.B. Flugzeugschlepper, Passagierbrücken), Infrastruktur–Instandhaltung (für flughafenspezifische Anlagen), Sondertransporte (z.B. Hol- / Bringservice Terminal, Personaltransport), Flughafen-Brandschutz, Parkeinrichtungen, Gepäckaufbewahrung, lost and found.“
— Anlage 1 TVöD (VKA), Anhang Regelungskompetenzen, Abs. 4 Satz 2

Rampendienst: freie Tage und 12 % Pauschale (§ 42)

„(1) Beschäftigten im Rampendienst wird für je sechs Arbeitstage ein freier Arbeitstag gewährt. Im Jahresdurchschnitt soll mindestens jeder dritte freie Tag auf einen Sonntag fallen.(2) Als freier Tag gilt in der Regel eine arbeitsfreie Zeit von 36 Stunden. Diese kann in Ausnahmefällen auf 32 Stunden verringert werden, wenn die Betriebsverhältnisse es erfordern. Werden zwei zusammenhängende freie Tage gewährt, gilt in der Regel eine arbeitsfreie Zeit von 60 Stunden, die in Ausnahmefällen auf 56 Stunden verringert werden kann, als zwei freie Tage. Für weitere freie Tage erhöhen sich die Zeiten um jeweils 24 Stunden für einen Tag.(3) Die Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 werden pauschal mit einem Zuschlag von 12 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe nach Maßgabe der Entgelttabelle abgegolten.“
— § 42 BT-F

Im Rampendienst gibt es also keine einzelnen Zuschläge für Nacht (20 %) oder Sonntag (25 %), sondern eine Pauschale von 12 % des Stundenanteils der Stufe 3. Bemessungsgrundlage ist immer die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe, unabhängig von der eigenen Stufe. Ob die Pauschale für jede geleistete Stunde oder nur für Stunden gilt, die sonst zuschlagspflichtig wären, lässt der Wortlaut offen; ein Rechenbeispiel geben wir deshalb nicht. Für Beschäftigte außerhalb des Rampendienstes gelten die Zeitzuschläge des § 8, die der Zuschlagsrechner berechnet.

Wechselschicht: nur eine Öffnung für den Landesbezirk (§ 41)

Im Krankenhaus-Teil gilt unmittelbar, dass die Pausen bei Wechselschicht nicht zur Arbeitszeit zählen und Wechselschicht erst vorliegt, wenn man „längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird“. Der BT-F übernimmt beides nicht direkt. § 41 BT-F sagt nur: „Durch landesbezirklichen Tarifvertrag kann bestimmt werden“, dass diese beiden Abweichungen gelten. Ohne einen solchen Tarifvertrag bleibt es bei § 6 und § 7 des Allgemeinen Teils.

Flughafenfeuerwehr: § 43 und Anlage G

„Für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal wird – unter Einbeziehung der Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 – das monatliche Entgelt landesbezirklich oder betrieblich geregelt.“
— § 43 Abs. 1 BT-F

Das Entgelt der Flughafenfeuerwehr steht deshalb nicht in der Entgeltordnung: Deren Feuerwehr-Merkmale gelten ausdrücklich nicht für „Beschäftigte von Flughafenfeuerwehren und Werksfeuerwehren“. Wer aus der zusammenhängenden Ruhezeit zum Einsatz gerufen wird, bekommt diese Arbeit samt Zeitzuschlägen „neben dem Tabellenentgelt besonders“ bezahlt (§ 43 Abs. 2). Neben dem TVöD ist nach § 36 TVöD (VKA) außerdem der „Rahmentarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit der Beschäftigten des Feuerwehr- und Sanitätspersonals an Flughäfen vom 8. September 2004“ anzuwenden. Die Sonderregelungen für kommunale Feuerwehren stehen dagegen im TVöD-V.

Die Anlage G zum BT-F schützt die Gesundheit der Einsatzkräfte; örtliche Tarifverträge gehen ihr vor. Der Arbeitgeber muss vier Stunden Sport je Kalenderwoche anbieten, davon mindestens zwei während der Vollarbeitszeit und angeleitet von einer Person mit mindestens der Übungsleiter-B-Lizenz „Sport in der Prävention“ des DOSB. Vorsorgeuntersuchungen, etwa Echokardiographie oder Darmspiegelung, bietet er an und zahlt sie, soweit kein anderer Kostenträger zuständig ist; sie finden in der Freizeit statt.

Wer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger nach DGUV-Grundsatz G 26.3 nicht mehr erfüllt, ist atemschutzuntauglich; bis sechs volle Kalendermonate nach der Feststellung gilt das als zeitlich begrenzt. Für beide Fälle sichert die Anlage G das Entgelt, wenn Dienstjahre und Sportteilnahme reichen oder ein unverschuldeter Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit vorliegt:

Entgeltsicherung bei Atemschutzuntauglichkeit nach Anlage G BT-F
AtemschutzuntauglichkeitVoraussetzungLeistung
zeitlich begrenzt (§ 5)15 Jahre ununterbrochen bei der Flughafenfeuerwehr und 85 % der angebotenen Sportstundenvier Monate Entgelt wie bei Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD)
dauerhaft (§ 6)18 Jahre und 90 % Sportteilnahmemonatliche Zulage von 70 % der Differenz zwischen altem und neuem Entgelt

Was sonst im TVöD-F gilt

Außerhalb von Rampendienst und Feuerwehr folgt der TVöD-F dem Allgemeinen Teil: Tabelle der VKA ab dem 1. Mai 2026, 39 Wochenstunden, Zeitzuschläge nach § 8. Die Beträge stehen unter TVöD VKA. Eine Rahmenzeit darf wie im Allgemeinen Teil zwischen 6 und 20 Uhr liegen; die längere Spanne des TVöD Entsorgung gilt am Flughafen nicht (mehr im Ratgeber Arbeitszeit im TVöD). Die Jahressonderzahlung beträgt 85 %, und wie im BT-V, BT-S und BT-E können Beschäftigte bis zum 1. September verlangen, einen Teil davon in bis zu drei Tauschtage umzuwandeln (§ 29a TVöD). Liegt die nicht anrechenbare Reisezeit eines Monats über 15 Stunden, gibt es auf Antrag 25 % des Überhangs als Freizeit (§ 44 BT-F). Die übrigen Sparten des TVöD: Verwaltung im TVöD-V, Heime im TVöD-B, Sparkassen im TVöD-S.

Wie diese Seite entsteht
  1. Alle Zahlen zu BT-F und BVD kommen aus dem Datenmodul lib/engine/tvoed/bt-e-f.ts, jede mit Fundstelle; Tests prüfen sie gegen unsere Recherchenotiz. Zitate sind wörtlich.
  2. Die VKA-Kennzahlen sind Eigenangaben ohne Datum; sie umfassen alle VKA-Tarifverträge der Sparte, nicht nur den TVöD-F.
  3. Zur Rampendienst-Pauschale und zu den BVD-Tabellen rechnen wir nichts, solange der Bezug der Pauschale offen ist und die Tabellen nicht geprüft sind.

Häufige Fragen zum TVöD-F

Häufige Fragen zum TVöD-F

Was ist der TVöD-F?

Der Allgemeine Teil des TVöD zusammen mit dem Besonderen Teil Flughäfen (BT-F). Er gilt für Beschäftigte der Verkehrsflughäfen, deren Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist. Die VKA zählt in dieser Sparte nur 15 Arbeitgeber.

Gilt der TVöD-F für die Bodenabfertigung?

An Flughäfen mit mindestens 2 Millionen Fluggästen oder 50.000 t Fracht nicht mehr: Für Betriebe, die dort überwiegend Bodenabfertigungsdienste erbringen, gelten seit dem 1. August 2024 der MTV BVD und der ETV BVD, mit 37,5 statt 39 Wochenstunden.

Welche Tabelle gilt im TVöD-F?

Der BT-F hat keine eigene Tabelle. Es gilt die Entgelttabelle der VKA (Anlage A), in der Fassung ab dem 1. Mai 2026. Die Bodenverkehrsdienste haben eigene Tabellen nach dem ETV BVD, die mit jeder TVöD-Erhöhung im selben Umfang steigen.

Welche Zuschläge gibt es im Rampendienst?

Keine einzelnen Zeitzuschläge nach § 8 TVöD. Sie werden nach § 42 Abs. 3 BT-F pauschal mit 12 % des Stundenanteils der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe abgegolten. Dazu kommt für je sechs Arbeitstage ein freier Tag.

Wie viel Sport steht der Flughafenfeuerwehr zu?

Der Arbeitgeber muss vier Stunden Sport je Kalenderwoche anbieten, davon mindestens zwei während der Arbeitszeit, angeleitet von einer qualifizierten Person (Anlage G § 2 BT-F).

Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD BT-F mit Anlage G, MTV/ETV BVD

Rechtsgrundlage

  • §§ 40–44 BT-F
  • Anlage G BT-F
  • §§ 1, 6, 16 MTV BVD
  • §§ 7, 8 ETV BVD
  • § 8 TVöD
  • § 29a TVöD

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    TVöD – Besonderer Teil Flughäfen (BT-F), Lesefassung der VKABT-F i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 4 vom 25.10.2020, Stand 1. September 2020: §§ 40 bis 45 und Anlage G (Gesundheitsschutz der Flughafenfeuerwehr)
  2. 2
    VKA-Broschüre „TVöD und andere Tarifverträge für den Dienstleistungsbereich Flughäfen“ (2025)10. Auflage 2025 mit MTV BVD, ETV BVD und ÜTV BVD für die Bodenverkehrsdienste (VKA und ABL mit ver.di)
  3. 3
    TVöD Allgemeiner Teil mit Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Lesefassung der VKATVöD Allgemeiner Teil i. d. F. des ÄTV Nr. 22, Stand 01.01.2026, mit der Entgeltordnung (VKA) und dem Anhang zu den landesbezirklichen Regelungskompetenzen
  4. 4
    VKA — Sparte FlughäfenKennzahlen und Tarifverträge der Sparte Flughäfen (undatiert, abgerufen am 23.09.2026)