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Zuschlagsrechner: Zeitzuschläge nach § 8 TVöD und TV-L

Nachtarbeit bringt im TVöD 20 % Zuschlag je Stunde, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135 %. Gerechnet wird nicht mit Ihrem eigenen Stundenlohn, sondern mit dem Stundenanteil der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe (§ 8 Abs. 1 TVöD). In der E 6 (VKA) sind das 21,11 €; der Nachtzuschlag beträgt dort 4,22 € je Stunde. Der Rechner deckt TVöD Bund und Kommunen, Krankenhäuser (TVöD-K), Pflegeeinrichtungen (TVöD-B) und den TV-L ab, mit den Tabellenentgelten ab dem 1. Mai 2026 bzw. für die Länder ab dem 1. April 2026.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Rechtsgrundlage
§ 8 TVöD, § 8 TV-L, § 24 Abs. 3 TVöD
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Die Zuschläge richten sich nach Stufe 3. Ihre eigene Stufe zählt nur für das Entgelt der Überstunde selbst, höchstens Stufe 4.

Wochenarbeitszeit für den Divisor: 39 Std. (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD) — auch bei Teilzeit, denn der Zuschlag je Stunde ist derselbe.

Stunden im Monat

Sonntag, Feiertag, 24./31. Dezember und Samstag werden nicht addiert: Tragen Sie eine Stunde, auf die mehrere davon passen, nur beim höchsten Zuschlag ein. Nacht- und Überstunden zählen zusätzlich.

Ihr Ergebnis

Zeitzuschläge: 0,00 €. Nachtzuschlag je Stunde: 4,22 €.

Basis: Stufe 3, E 621,11 € je Std.
Überstunde · 30 %6,33 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Nacht · 20 %4,22 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Sonntag · 25 %5,28 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Feiertag ohne Ausgleich · 135 %28,50 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Feiertag mit Ausgleich · 35 %7,39 € je Std. × 0 Std.0,00 €
24./31. Dezember · 35 %7,39 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Samstag · 20 %4,22 € je Std. × 0 Std.0,00 €
Zeitzuschläge zusammen0,00 €
Entgelt der Überstunden (Stufe 3: 21,11 € je Std.)0,00 €
Zusammen0,00 €

Tragen Sie Stunden ein, dann rechnet der Rechner die Monatsbeträge. Rechenweg: Stufe 3 = 3.580,46 € ÷ (4,348 × 39) = 21,11 € je Stunde. Jeder Zuschlag ist ein Prozentsatz davon, einzeln auf den Cent gerundet. Grundlage: § 8 Abs. 1 TVöD.

Zeitzuschläge im TVöD: alle Sätze nach § 8 Abs. 1

§ 8 steht im Allgemeinen Teil des TVöD, den Bund und VKA inhaltsgleich vereinbart haben. Für die Zeitzuschläge gibt es deshalb keinen Unterschied zwischen Bund und Kommunen. Der TV-L übernimmt die Sätze mit einer Ausnahme bei den Überstunden. Die Tabelle zeigt jeden Tatbestand mit seinem Buchstaben in § 8 Abs. 1 Satz 2.

Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1 TVöD und § 8 Abs. 1 TV-L mit Voraussetzung und Satz in Prozent des Stundenanteils der Stufe 3.
TatbestandVoraussetzungTVöDTV-L
ÜberstundenBuchst. aangeordnet, über die Vollzeit-Wochenstunden hinaus und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen (§ 7 Abs. 7)30 % (E 1 bis 9b)
15 % (E 9c bis 15)
30 % (E 1 bis 9b)
15 % (E 10 bis 15)
NachtarbeitBuchst. bzwischen 21 und 6 Uhr (§ 7 Abs. 5)20 %20 %
SonntagsarbeitBuchst. cArbeit an Sonntagen25 %25 %
Feiertagsarbeit ohne FreizeitausgleichBuchst. dkein Freizeitausgleich; mit dem Tabellenentgelt für den Feiertag höchstens 235 v. H. (Protokollerklärung)135 %135 %
Feiertagsarbeit mit FreizeitausgleichBuchst. dFreizeitausgleich im Dienstplan ausgewiesen (Protokollerklärung)35 %35 %
Arbeit am 24. und 31. DezemberBuchst. ejeweils ab 6 Uhr35 %35 %
SamstagsarbeitBuchst. f13 bis 21 Uhr, nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit (Ausnahme BT-K/BT-B)20 %20 %
Erhöhungsstunde§ 8 Abs. 7vereinbarte Erhöhung der Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1a, seit dem 1. Januar 202625 % (E 1 bis 9b)
10 % (E 9c bis 15)
keine Regelung

Die Sätze gelten „je Stunde“ und „auch bei Teilzeitbeschäftigten“. Mit Arbeitszeitkonto können Sie die Zuschläge auf Wunsch in Zeit umwandeln (§ 8 Abs. 1 Satz 4). Hat Ihr Arbeitgeber die Zuschläge nach § 24 Abs. 6 einzelvertraglich pauschaliert, gilt der Rechner für Sie nicht.

Nacht-, Sonntags- und Überstundenzuschlag in Euro je Entgeltgruppe

Weil die Basis immer die Stufe 3 ist, hat jede Entgeltgruppe genau einen Euro-Betrag je Zuschlag, gleich in welcher Stufe Sie sind. Werte für den TVöD der Kommunen bei 39 Wochenstunden; Samstag wie Nacht, 24./31. Dezember wie Feiertag mit Ausgleich.

Zeitzuschläge in Euro je Stunde für jede Entgeltgruppe des TVöD-VKA, Basis Stufe 3, gültig ab 1. Mai 2026.
EGNacht 20 %Sonntag 25 %Feiertag mit Ausgleich 35 %Feiertag ohne Ausgleich 135 %Überstunde (Zuschlag)
E 13,03 €3,79 €5,30 €20,45 €4,55 € (30 %)
E 23,57 €4,46 €6,25 €24,10 €5,36 € (30 %)
E 33,79 €4,74 €6,64 €25,60 €5,69 € (30 %)
E 43,96 €4,95 €6,93 €26,72 €5,94 € (30 %)
E 54,07 €5,09 €7,12 €27,46 €6,10 € (30 %)
E 64,22 €5,28 €7,39 €28,50 €6,33 € (30 %)
E 74,34 €5,43 €7,60 €29,32 €6,52 € (30 %)
E 84,53 €5,67 €7,93 €30,60 €6,80 € (30 %)
E 9a4,83 €6,04 €8,46 €32,62 €7,25 € (30 %)
E 9b4,96 €6,20 €8,68 €33,47 €7,44 € (30 %)
E 9c5,42 €6,78 €9,49 €36,59 €4,07 € (15 %)
E 105,66 €7,07 €9,90 €38,18 €4,24 € (15 %)
E 115,95 €7,44 €10,42 €40,18 €4,46 € (15 %)
E 126,32 €7,90 €11,06 €42,67 €4,74 € (15 %)
E 136,73 €8,42 €11,78 €45,45 €5,05 € (15 %)
E 147,19 €8,99 €12,58 €48,52 €5,39 € (15 %)
E 157,82 €9,78 €13,69 €52,81 €5,87 € (15 %)

Beim Bund weichen die Beträge nur in E 9a, E 9b und E 9c ab, weil dort die Tabellenentgelte der Stufe 3 anders sind. Die Monatsbeträge stehen in der TVöD-Tabelle 2026, den Grundlohn je Stunde rechnet der Stundenlohn-Rechner.

Warum Stufe 3 zählt und nicht Ihre eigene Stufe

Viele Zuschlagsrechner schlagen einen Prozentsatz auf den persönlichen Stundenlohn auf. Das ist für den öffentlichen Dienst falsch. § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD nennt als Bezugsgröße aller Sätze:

„… des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.“

Wer in der E 6 in Stufe 1 oder in Stufe 6 ist, bekommt also denselben Nachtzuschlag wie in Stufe 3: 4,22 € je Stunde. Der Stundenanteil folgt aus § 24 Abs. 3 Satz 3, Tabellenentgelt ÷ (4,348 × Wochenstunden): 3.580,46 € ÷ 169,57 = 21,11 €. Nur für das Entgelt der Überstunde selbst zählt Ihre Stufe, so die Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1:

„Bei Überstunden richtet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4.“

Eine bezahlte Überstunde in der E 6, Stufe 5, ergibt damit 21,93 € aus Stufe 4 plus 6,33 € Zuschlag aus Stufe 3, zusammen 28,26 €. Auch die Wochenarbeitszeit verschiebt die Basis, denn § 24 Abs. 3 Satz 3 teilt durch die Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 „und entsprechende Sonderregelungen“: Im Krankenhaus mit 38,5 Stunden (§ 44 Abs. 1 BT-K; KAV Baden-Württemberg 39) kommt die E 6 auf 21,39 € statt 21,11 €.

Wenn mehrere Zuschläge zusammentreffen

Erfüllt eine Stunde mehrere Tatbestände, gilt § 8 Abs. 1 Satz 3:

„Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.“

Sonntag, Feiertag, 24./31. Dezember und Samstag verdrängen sich gegenseitig; Nacht und Überstunden kommen immer hinzu. Die Beispiele sind für die E 6 (VKA) gerechnet:

Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVöD, Beispiele für die E 6 (VKA).
SituationGezahltEntfälltZuschläge je Stunde
Nachtstunde an einem SonntagNacht (20 %) + Sonntag (25 %)nichts9,50 €
Feiertag fällt auf einen Sonntag, kein FreizeitausgleichFeiertag ohne Ausgleich (135 %)Sonntag28,50 €
24. Dezember ist ein Sonntag, Arbeit ab 6 Uhr24./31. Dezember (35 %)Sonntag7,39 €
31. Dezember ist ein Samstag, Arbeit um 14 Uhr24./31. Dezember (35 %)Samstag7,39 €
Überstunde in einer SonntagsnachtÜberstunde (30 %) + Nacht (20 %) + Sonntag (25 %)nichts15,83 €

Beim Feiertag entscheidet der Dienstplan. Die Protokollerklärung zu Buchst. d:

„Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeichnet werden. Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt einschließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenentgelts höchstens 235 v.H. gezahlt.“

Die 135 % kommen also zum Tabellenentgelt hinzu, das die Feiertagsstunde mit dem Monatsentgelt ohnehin bezahlt. Die 35 % setzen einen im Dienstplan ausgewiesenen Freizeitausgleich voraus.

Rechenbeispiel: ein Monat in der E 6

TVöD der Kommunen, E 6, Stufe 5. Im Monat fallen 20 Nachtstunden, 8 Sonntagsstunden, 8 Feiertagsstunden mit ausgewiesenem Freizeitausgleich und 4 nicht ausgeglichene Überstunden an. Stunden einer Sonntagsnacht zählen bei Nacht und Sonntag.

Rechenbeispiel Zeitzuschläge E 6, Stufe 5, TVöD-VKA, ein Monat.
PositionRechnungBetrag
Nachtarbeit (20 %)20 × 4,22 €84,40 €
Sonntagsarbeit (25 %)8 × 5,28 €42,24 €
Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich (35 %)8 × 7,39 €59,12 €
Überstunden (30 %)4 × 6,33 €25,32 €
Zeitzuschläge zusammen211,08 €
Entgelt der Überstunden (Stufe 4)4 × 21,93 €87,72 €
Zusammen298,80 €

Die eigene Stufe 5 wirkt nur in einer Zeile, gedeckelt auf Stufe 4 (3.719,22 € ÷ 169,57). Jeder Zuschlag ist je Stunde einzeln auf den Cent gerundet (§ 24 Abs. 4 TVöD: „Jeder Entgeltbestandteil ist einzeln zu runden“).

Überstunden, Mehrarbeit und Erhöhungsstunden

Den Überstundenzuschlag gibt es nur für Überstunden im Sinne von § 7 TVöD, der drei Begriffe trennt:

  • Überstunden (§ 7 Abs. 7): angeordnete Stunden über die Vollzeit-Wochenstunden hinaus, die nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Im Schichtdienst gilt § 7 Abs. 8 Buchst. c.
  • Mehrarbeit (§ 7 Abs. 6): Stunden von Teilzeitbeschäftigten über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus bis zur Vollzeitgrenze. Nach dem Wortlaut keine Überstunden.
  • Erhöhungsstunden (§ 7 Abs. 9) nach einer vereinbarten Erhöhung gemäß § 6 Abs. 1a „sind keine Überstunden“. Seit dem 1. Januar 2026 bringen sie einen eigenen Zuschlag nach § 8 Abs. 7, gezahlt als fester Monatsbetrag.

Stunden, die keine Überstunden sind und nicht im Ausgleichszeitraum ausgeglichen werden, bezahlt § 8 Abs. 2 TVöD mit dem Stundenanteil „der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe“, also ohne Deckel bei Stufe 4. Wann Arbeitszeit ausgeglichen werden muss und wie das Arbeitszeitkonto funktioniert, erklärt der Ratgeber Arbeitszeit im TVöD. Einsätze in der Rufbereitschaft werden mit dem Überstundenentgelt und etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt; die Pauschalen stehen im Ratgeber Rufbereitschaft im TVöD.

Krankenhaus und Pflege: Abweichungen im BT-K und BT-B

Die Besonderen Teile für Krankenhäuser (BT-K) und Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) gelten nur bei kommunalen Arbeitgebern. Der Nachtzuschlag bleibt bei 20 %; anders sind:

  • Samstag auch im Schichtdienst. § 50 Abs. 1 BT-K und § 49a Abs. 1 BT-B zahlen die 20 % „auch im Rahmen von Wechselschicht- und Schichtarbeit“, und zwar an Beschäftigte nach § 38 Abs. 5 Satz 1.
  • Mindestsätze. Nach § 50 Abs. 3 BT-K bzw. § 49a Abs. 3 BT-B kann eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Sätze für Nacht, Sonntag, Feiertag, 24./31. Dezember und Samstag erhöhen.
  • Kürzere Woche im Krankenhaus: 38,5 Stunden (siehe oben); im BT-B bleibt es bei 39.

Für die Überstunden-Staffel ordnen § 52 Abs. 1 Satz 2 BT-K und § 51a Abs. 1 Satz 2 BT-B die P-Gruppen zu: P 5 bis P 11 30 %, P 12 bis P 16 15 % (P 12 entspricht E 9c). Im BT-B gilt nach § 52 Abs. 3 dasselbe für S 2 bis S 13 und S 14 bis S 18. Euro-Beträge für P- und S-Gruppen rechnet dieser Rechner nicht; die Monatsbeträge stehen bei der Pflege und beim Sozial- und Erziehungsdienst. Die übrigen Regeln des Krankenhaus-Tarifs fasst die Seite TVöD-K zusammen.

TV-L: was bei den Ländern anders ist

§ 8 Abs. 1 TV-L enthält dieselben Sätze, dieselbe Stufe-3-Basis und dieselbe Konkurrenzregel wie der TVöD. Die Unterschiede liegen bei den Überstunden und im Umfeld:

  • 15 % erst ab der E 10. Der TV-L kennt keine E 9c; die E 9b erhält noch 30 %.
  • Freizeit zuerst. Nach § 8 Abs. 2 TV-L sind Überstunden grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen, sonst bis zum Ende des dritten Kalendermonats zu bezahlen (höchstens Stufe 4). Der Zuschlag besteht „unabhängig von einem Freizeitausgleich“.
  • Neu ab dem 1. Juli 2026: Überstunden im Schichtdienst beziehen sich nach § 7 Abs. 8 Buchst. c auf „die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit“; der Ausgleich muss „bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens innerhalb von drei Monaten“ erfolgen. Zum selben Stichtag stiegen die Schichtzulagen (unten).
  • Keine Erhöhungsstunden und keine Zeitzuschläge für die Zeit der Rufbereitschaft (§ 8 Abs. 5 TV-L).

Die Wochenarbeitszeit legt der TV-L im Tarifgebiet West für den Regelfall nicht selbst fest; der Rechner fragt sie deshalb ab. Nach § 6 Abs. 1 Satz 4 TV-L ändern 38,5 statt der Landesstunden das Tabellenentgelt nicht, Stundenanteil und Zuschläge steigen also. Die Monatsbeträge stehen in der TV-L-Tabelle 2026; welches Tarifwerk für Sie gilt, klärt der Ratgeber TVöD oder TV-L.

Neben den Zeitzuschlägen: Schicht- und Wechselschichtzulage

Wer ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistet (§ 7 Abs. 1 und 2), erhält neben den Zeitzuschlägen eine Monatszulage, sonst einen Betrag je Stunde. Im TVöD gelten die Beträge seit dem 1. Juli 2025, im TV-L seit dem 1. Juli 2026; bis zum 30. Juni 2026 zahlten die Länder 105,00 € und 40,00 €.

Wechselschicht- und Schichtzulage nach Tarifbereich mit Fundstelle und Gültigkeit.
BereichWechselschicht ständig / je Std.Schicht ständig / je Std.Gültig
TVöD, Bund und VKA§ 8 Abs. 5 und 6 TVöD200,00 € / 1,18 €100,00 € / 0,59 €ab 1. Juli 2025
TVöD-K Krankenhäuser (VKA)§ 50 Abs. 2 BT-K250,00 € / 1,49 €100,00 € / 0,60 €ab 1. Juli 2025
TVöD-K, KAV Baden-Württemberg§ 50 Abs. 2 BT-K250,00 € / 1,47 €100,00 € / 0,59 €ab 1. Juli 2025
TVöD-B Pflege- und Betreuungseinrichtungen (VKA)§ 49a Abs. 2 BT-B250,00 € / 1,47 €100,00 € / 0,59 €ab 1. Juli 2025
TV-L§ 8 Abs. 7 und 8 TV-L i. d. F. ÄTV Nr. 14200,00 € / 1,19 €100,00 € / 0,60 €ab 1. Juli 2026
TV-L, bisherige Fassung§ 8 Abs. 7 und 8 TV-L105,00 € / 0,63 €40,00 € / 0,24 €bis 30. Juni 2026
TV-L, Universitätskliniken (nichtärztlich)§ 43 Nr. 5 TV-L, § 8 Abs. 8 TV-L250,00 € / 1,49 €100,00 € / 0,60 €ab 1. Juli 2026

Die TVöD-Beträge steigen laut Protokollerklärung zu § 8 Abs. 5 und 6 erst mit allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026. Im Krankenhaus liegt die ständige Wechselschichtzulage mit 250,00 € über den allgemeinen 200,00 €. Alle weiteren Zulagen, von der Pflegezulage bis zur persönlichen Zulage, ordnet der Ratgeber Zulagen im TVöD ein.

Wie dieser Rechner rechnet
  1. Stundenanteil = Tabellenentgelt der Stufe 3 ÷ (4,348 × Wochenstunden des Tarifbereichs), auf den Cent gerundet, wie im Stundenlohn-Rechner.
  2. Jeder Zuschlag = Satz × Stundenanteil, je Stunde einzeln auf den Cent gerundet, dann mal Ihre Stunden.
  3. Entgelt der Überstunden = Stundenanteil Ihrer Stufe, höchstens Stufe 4; entfällt bei Ausgleich in Freizeit.
  4. Nicht enthalten: P- und S-Gruppen, die Überleitungsgruppen mit „Ü“ (§ 8 Abs. 1 nennt sie in der Überstunden-Staffel nicht), Erhöhungsstunden in Euro, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Erschwerniszuschläge. Alle Beträge brutto.

Häufige Fragen zu Zeitzuschlägen im TVöD

Häufige Fragen zu Zeitzuschlägen im TVöD

Wie hoch ist der Nachtzuschlag im TVöD?

20 % je Stunde für Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b, § 7 Abs. 5 TVöD), gerechnet vom Stundenanteil der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. In der E 6 (VKA) sind das 4,22 €, im Krankenhaus wegen der 38,5-Stunden-Woche 4,28 €. Der TV-L hat denselben Satz.

Wie viel Zuschlag gibt es für Sonntag, Feiertag und Samstag?

Sonntag 25 %, Feiertag 135 % ohne und 35 % mit Freizeitausgleich, 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr 35 %, Samstag von 13 bis 21 Uhr 20 %, sofern nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit. In der E 6 (VKA) je Stunde: 5,28 €, 28,50 € bzw. 7,39 €, 7,39 € und 4,22 €.

Werden Nacht- und Sonntagszuschlag zusammengezählt?

Ja: Nacht- und Überstundenzuschlag kommen immer hinzu, eine Sonntagsnacht bringt 20 % plus 25 %. Sonntag, Feiertag, 24./31. Dezember und Samstag werden dagegen nicht addiert; nach § 8 Abs. 1 Satz 3 TVöD zählt nur der höchste. Ein Feiertag an einem Sonntag bringt also keine zusätzlichen 25 %.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag im TVöD?

30 % in den Entgeltgruppen 1 bis 9b und 15 % in den Entgeltgruppen 9c bis 15, jeweils vom Stundenanteil der Stufe 3 (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD). Im TV-L beginnt die 15 %-Stufe erst mit der E 10. Hinzu kommt das Entgelt für die Stunde selbst, nach Ihrer Stufe, höchstens Stufe 4. Beispiel E 6, Stufe 5 (VKA): 21,93 € + 6,33 € = 28,26 € je Überstunde.

Hängen die Zuschläge von Stufe oder Teilzeit ab?

Nein. § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD nimmt immer die Stufe 3 der Entgeltgruppe, und die Sätze gelten „auch bei Teilzeitbeschäftigten“ je Stunde in voller Höhe. Unterschiede entstehen nur durch die Tabelle (Bund und VKA weichen bei Stufe 3 in E 9a, E 9b und E 9c ab) und durch die Wochenarbeitszeit des Tarifbereichs.

Vom Zuschlag zum Stundenlohn

Die Zuschläge kommen zum Entgelt für die Arbeitsstunde hinzu. Wie hoch Ihr Grundlohn je Stunde in Ihrer eigenen Stufe ist, zeigt der Stundenlohn-Rechner.

Stundenlohn-Rechner öffnen →

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: § 8 TVöD und TV-L mit den Tabellen 2026.

Rechtsgrundlage

  • § 7 TVöD
  • § 8 TVöD
  • § 24 Abs. 3 und 4 TVöD
  • § 44 und § 50 BT-K
  • § 49a BT-B
  • § 7 und § 8 TV-L

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  3. 3
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
  4. 4
    dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine

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