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Rufbereitschaft im TVöD: Vergütung und Regeln

Rufbereitschaft wird im TVöD mit einer Tagespauschale bezahlt: das Zweifache des tariflichen Stundenentgelts bei Beginn von Montag bis Freitag, das Vierfache an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (§ 8 Abs. 3). Unter 12 Stunden gibt es stattdessen 12,5 % je Stunde. Einsätze werden zusätzlich wie Überstunden bezahlt. Diese Regeln gelten für Arbeitsverhältnisse, auf die der TVöD oder der TV-L anzuwenden ist.

Was Rufbereitschaft im TVöD ist

Rufbereitschaft heißt: erreichbar sein und auf Abruf die Arbeit aufnehmen, außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und an einem Ort, den Sie selbst wählen. § 7 Abs. 4 TVöD definiert:

„Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind.“

Häufig ist zu lesen, bei der Rufbereitschaft bestimme der Arbeitgeber den Aufenthaltsort. Das beschreibt den Bereitschaftsdienst, bei dem sich Beschäftigte „an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle“ aufhalten (§ 7 Abs. 3). Bei der Rufbereitschaft zeigen Sie den Ort nur an. Ein dritter Begriff wird oft mit beiden verwechselt, die Bereitschaftszeit nach § 9:

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Bereitschaftszeit im TVöD im Vergleich.
BegriffKernBezahlung
Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 4)außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, Ort wird dem Arbeitgeber angezeigtTagespauschale oder 12,5 % je Stunde, Einsätze extra
Bereitschaftsdienst (§ 7 Abs. 3)außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, Ort bestimmt der Arbeitgeberje nach Tarifbereich, siehe unten
Bereitschaftszeit (§ 9)innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeitzu 50 % als Arbeitszeit gewertet; mit der Vollarbeit zusammen höchstens durchschnittlich 48 Stunden pro Woche

Die Rufbereitschaft selbst ist also keine Arbeitszeit im tariflichen Sinn. Als Arbeit zählen nur die Einsätze. Der TVöD-K knüpft für die Krankenhäuser ausdrücklich daran an: „Durch tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft“ kann die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden überschritten werden (§ 45 Abs. 8).

So wird Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD bezahlt

Ab 12 Stunden gibt es je Tag eine Pauschale von 2 Stundenentgelten (Montag bis Freitag) oder 4 Stundenentgelten (Samstag, Sonntag, Feiertag). Die Sätze 1 bis 3 der Vorschrift lauten, gleich für Bund und Kommunen:

„Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt. Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. Maßgebend für die Bemessung der Pauschale nach Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt.“

Wie das über mehrere Tage wirkt, zeigen die Tarifparteien selbst in der Niederschriftserklärung Nr. 4 zu § 8 Abs. 3:

„Beginnt eine Wochenendrufbereitschaft am Freitag um 15 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhalten Beschäftigte folgende Pauschalen: Zwei Stunden für Freitag, je vier Stunden für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Sie erhalten somit zehn Stundenentgelte.“
Rufbereitschaft in Stundenentgelten nach § 8 Abs. 3 TVöD — Beispiele, berechnet nach Beginntag und Dauer.
RufbereitschaftStundenentgelte
Wochenendbeispiel: Freitag (ab 15 Uhr)2
Wochenendbeispiel: Samstag4
Wochenendbeispiel: Sonntag4
Wochenendbeispiel: Montag (bis 7 Uhr)0
Wochenendbeispiel gesamt10
Montag 16 Uhr bis Dienstag 7 Uhr (15 Std.)2
Samstag 8 Uhr bis Sonntag 8 Uhr (24 Std.)4
Dienstag 18 bis 2 Uhr (8 Std.)1
Samstag, 11 Std.1,375
Samstag, 12 Std.4

Eine Höchstzahl von Rufbereitschaftstagen nennt der TVöD für die allgemeine Verwaltung nicht. Grenzen gibt es in einzelnen Bereichen: im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums höchstens 10 Tage im Monat, in kommunalen Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Anlagen höchstens 12, in beiden Fällen ausnahmsweise bis zu 30 Tage im Vierteljahr (§§ 46 und 47 TVöD-V). Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Kommunen dürfen Rufbereitschaft nur anordnen, „wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt“ (§ 45 Abs. 8 TVöD-K und TVöD-B).

Die Zwölf-Stunden-Grenze: stundenweise Rufbereitschaft

Dauert eine Rufbereitschaft ununterbrochen weniger als 12 Stunden, entfällt die Tagespauschale. Stattdessen gibt es für jede Stunde 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts (§ 8 Abs. 3 Sätze 7 bis 9). Acht Stunden ergeben damit genau ein Stundenentgelt, unabhängig vom Wochentag.

An der Grenze springt die Vergütung. Elf Stunden an einem Samstag bringen 1,375 Stundenentgelte, zwölf Stunden bringen die Pauschale und damit 4 Stundenentgelte. Unter der Woche steht es 1,375 gegen 2. Wer eine Rufbereitschaft plant oder prüft, sollte die Dauer deshalb genau kennen: Eine Stunde mehr kann am Wochenende fast das Dreifache bedeuten.

Ordnet der Arbeitgeber am selben Kalendertag oder innerhalb von 24 Stunden mehrere Rufbereitschaften von jeweils unter 12 Stunden an, werden sie nicht zu einer Pauschale zusammengezählt. Das Bundesarbeitsgericht hat solche Dienste als stundenweise Rufbereitschaften eingeordnet: Bezahlt werden 12,5 % je Stunde, nicht die Tagespauschale (Urteil vom 05.02.2009, 6 AZR 114/08).

Einsätze während der Rufbereitschaft

Jeder Einsatz wird zusätzlich bezahlt, mit dem Entgelt für Überstunden und etwaigen Zeitzuschlägen. Der TVöD unterscheidet zwei Fälle. Muss die Arbeit außerhalb des Aufenthaltsorts erledigt werden, wird „die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet“ (Satz 4). Drei kurze Einsätze werden also dreimal gerundet, nicht einmal als Summe. Wird dagegen am Aufenthaltsort telefonisch oder über technische Einrichtungen gearbeitet, wird die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet (Satz 5).

Das Entgelt für Überstunden richtet sich nach der Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens nach Stufe 4. Welche Zeitzuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage hinzukommen, rechnet der Zuschlagsrechner in Euro aus. Statt der Auszahlung können Einsatzstunden auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden, soweit die Betriebs- oder Dienstvereinbarung das zulässt (Satz 6 mit § 10 Abs. 3 Satz 2). Wie das Konto funktioniert, steht im Ratgeber zur Arbeitszeit im TVöD.

Für die Ruhezeit gilt das Arbeitszeitgesetz. In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen können Kürzungen der Ruhezeit durch Einsätze, die „nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen“, „zu anderen Zeiten ausgeglichen werden“ (§ 5 Abs. 3 ArbZG; BMJ — Arbeitszeitgesetz auf gesetze-im-internet.de).

Warum diese Seite in Stundenentgelten rechnet

Die Pauschale bemisst sich nach dem „tariflichen Stundenentgelt nach Maßgabe der Entgelttabelle“, und zwar „je Entgeltgruppe“. Eine Stufe nennt der Wortlaut nicht. Die Entgelttabelle des TVöD (Anlage A) enthält auch keine Stundenwerte, anders als die eigenen Tabellen für den Bereitschaftsdienst im Krankenhaus. Welcher Stundenwert Ihrer Abrechnung zugrunde liegt, erfragen Sie deshalb bei Ihrer Personalstelle. Mit diesem Wert multiplizieren Sie die Faktoren oben: 2, 4 oder 0,125 je Stunde.

Rufbereitschaft im TV-L: was anders ist

Die Pauschalen sind im TV-L dieselben, gerundet wird aber anders, und für die Rufbereitschaftszeit selbst gibt es ausdrücklich keine Zeitzuschläge. § 8 Abs. 5 TV-L bleibt nach den Tarifeinigungen der Länder von 2023 und 2026 unverändert. Wer die TVöD-Regel auf den TV-L überträgt, rundet vor allem Telefoneinsätze falsch.

Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD und § 8 Abs. 5 TV-L im Vergleich.
PunktTVöD (Bund und VKA)TV-L
PauschaleZwei- bzw. Vierfaches des Stundenentgelts (2 bzw. 4 Stundenentgelte)gleich
Unter 12 Stunden12,5 % „für jede Stunde“12,5 % „für jede angefangene Stunde“
Einsatz außerhalbje Einsatz mit Wegezeit auf eine volle Stundegleich
Telefon am AufenthaltsortSumme auf die nächste volle StundeSumme am Ende auf volle 30 oder 60 Minuten; über 24 Stunden je 24 Stunden
Zeitzuschläge für die Rufbereitschaftszeitim Allgemeinen Teil nicht geregelt; TVöD-K und TVöD-B: keine„werden Zeitzuschläge nicht gezahlt“

Zwei Beispiele aus dem Wortlaut. Summieren sich die Telefonate einer Rufbereitschaft auf 25 Minuten, werden im TVöD 60 Minuten mit dem Überstundenentgelt bezahlt, im TV-L 30 Minuten. Dauert eine kurze Rufbereitschaft 7 Stunden und 10 Minuten, zählt der TV-L 8 angefangene Stunden, also 8 × 12,5 % = 1 Stundenentgelt. Wie angebrochene Stunden im TVöD zu behandeln sind, regelt der Wortlaut „für jede Stunde“ nicht ausdrücklich.

Bereitschaftsdienst im TVöD: wo die Bezahlung geregelt ist

Eine bundesweit einheitliche Vergütung für Bereitschaftsdienst gibt es im TVöD nicht. Der Allgemeine Teil verweist in § 8 Abs. 4 weiter:

„Das Entgelt für Bereitschaftsdienst wird landesbezirklich – für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene - geregelt. Bis zum In-Kraft-Treten einer Regelung nach Satz 1 gelten die in dem jeweiligen Betrieb/der jeweiligen Verwaltung/Dienststelle am 30. September 2005 jeweils geltenden Bestimmungen fort.“

Konkrete Sätze stehen in den Besonderen Teilen. Sie bewerten den Dienst nach dem Anteil der Arbeitsleistung als Arbeitszeit:

Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit je Tarifbereich.
BereichFundstelleBewertung als Arbeitszeit
Kommunale Krankenhäuser§§ 45, 46 TVöD-KStufe I 60 % (Arbeit bis 25 %), Stufe II 75 % (Arbeit mehr als 25 bis 40 %), Stufe III 90 % (Arbeit mehr als 40 bis 49 %)
Kommunale Pflege- und Betreuungseinrichtungen§ 46 TVöD-BStufen A bis D mit 15 %, 25 %, 40 %, 55 %, dazu je nach Zahl der Dienste im Monat 25 % (1. bis 8.), 35 % (9. bis 12.), 45 % (ab dem 13.)
Bund, Geschäftsbereich BMVg§ 46 TVöD-V (Bund)50 %; medizinisches Personal wie im TVöD-K
Kommunale Forschung mit kerntechnischen Anlagen§ 47 TVöD-V (VKA)50 %
Kommunale Feuerwehr§ 46 TVöD-V (VKA)§§ 6 bis 9 und 19 finden keine Anwendung, es gelten die Bestimmungen für die Beamten
TV-L allgemein§ 8 Abs. 6 TV-Lbesonderer Tarifvertrag; bis dahin Bestimmungen vom 31.10.2006
TV-L, Kliniken (nichtärztlich) und Ärzte außerhalb der Unikliniken§§ 42, 43 TV-LStufen A bis D wie im TVöD-B, Feiertag plus 25 Prozentpunkte

Im Krankenhaus und in den Pflegeeinrichtungen wird die bewertete Zeit nicht mit dem individuellen Stundenlohn bezahlt, sondern mit festen Stundensätzen je Entgeltgruppe aus einer eigenen Anlage G. TVöD-K und TVöD-B haben dabei unterschiedliche Tabellen. Eine einheitliche „TVöD-Bereitschaftsdienst-Tabelle“ gibt es deshalb nicht. Die Stufen und Stundensätze für Krankenhäuser erklärt die Seite zum TVöD-K.

Bereitschaftszeit nach § 9 ist davon zu trennen. Sie liegt innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, gilt nicht bei Wechselschicht- und Schichtarbeit und wird zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet. Im Rettungsdienst gelten eigene Faktoren: 56,25 % ab 1. Januar 2026 bei höchstens 46 Stunden Vollarbeit und Bereitschaftszeit zusammen und 64,29 % ab 1. Januar 2027 bei höchstens 44 Stunden Vollarbeit und Bereitschaftszeit zusammen.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Wortlaut und Beispiele stammen aus der Lesefassung des TVöD-AT (ÄndTV Nr. 22, Stand 1. Januar 2026), aus TVöD-K, TVöD-B und TVöD-V sowie aus § 8 Abs. 5 TV-L in der Fassung des ÄTV Nr. 12. Die Tarifeinigungen der Länder von 2023 und 2026 lassen § 8 Abs. 5 TV-L unverändert.
  2. Alle Vergütungen sind als Vielfache eines tariflichen Stundenentgelts angegeben und werden zur Build-Zeit von lib/engine/tvoed/rufbereitschaft.ts berechnet. Tests prüfen die Engine gegen das Beispiel der Tarifparteien.
  3. Eurobeträge stehen hier bewusst nicht. Der Tarifvertrag nennt für die Pauschale keine Stufe, und eine Stundenentgelt-Tabelle enthält der TVöD nicht.
  4. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts 6 AZR 114/08 ist nach dem Bericht des dbb wiedergegeben.

Häufige Fragen zur Rufbereitschaft im TVöD

Häufige Fragen zur Rufbereitschaft im TVöD

Wie wird Rufbereitschaft im TVöD bezahlt?

Mit einer Tagespauschale nach § 8 Abs. 3 TVöD: das Zweifache des tariflichen Stundenentgelts, wenn die Rufbereitschaft an einem Tag von Montag bis Freitag beginnt, das Vierfache bei Beginn an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag. Dauert sie ununterbrochen weniger als 12 Stunden, gibt es statt der Pauschale 12,5 % des Stundenentgelts je Stunde. Einsätze werden zusätzlich wie Überstunden bezahlt.

Was bekomme ich für eine Rufbereitschaft über das Wochenende?

Das Beispiel der Tarifparteien: Eine Rufbereitschaft von Freitag 15 Uhr bis Montag 7 Uhr bringt 2 Stundenentgelte für Freitag, je 4 für Samstag und Sonntag und keine Pauschale für Montag, zusammen 10 Stundenentgelte. Maßgebend ist jeweils der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt.

Was gilt bei einer Rufbereitschaft unter zwölf Stunden?

Dann liegt eine stundenweise Rufbereitschaft vor. Statt der Tagespauschale gibt es für jede Stunde 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts (§ 8 Abs. 3 Sätze 7 bis 9 TVöD). Elf Stunden an einem Samstag ergeben 1,375 Stundenentgelte, zwölf Stunden die volle Pauschale und damit 4 Stundenentgelte. Mehrere kurze Rufbereitschaften am selben Tag bleiben nach dem Bundesarbeitsgericht stundenweise (6 AZR 114/08).

Ist Rufbereitschaft Arbeitszeit?

Tariflich nicht. Rufbereitschaft liegt nach § 7 Abs. 4 TVöD außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und wird pauschal vergütet. Als Arbeit bezahlt werden nur die tatsächlichen Einsätze, und zwar mit dem Entgelt für Überstunden (§ 8 Abs. 3 Sätze 4 und 5).

Muss ich während der Rufbereitschaft zu Hause bleiben?

Nein. Sie halten sich „an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle“ auf (§ 7 Abs. 4 TVöD). Den Ort wählen Sie selbst und teilen ihn mit; Sie müssen nur auf Abruf die Arbeit aufnehmen können. Dass der Arbeitgeber Ihnen ein Diensthandy mitgibt, schließt Rufbereitschaft nicht aus (§ 7 Abs. 4 Satz 2). Einen vom Arbeitgeber bestimmten Ort gibt es beim Bereitschaftsdienst.

Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Der Ort. Beim Bereitschaftsdienst halten sich Beschäftigte „an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle“ auf (§ 7 Abs. 3 TVöD), bei der Rufbereitschaft an einer Stelle, die sie dem Arbeitgeber nur anzeigen (§ 7 Abs. 4). Auch die Bezahlung ist anders geregelt: Für die Rufbereitschaft gilt die Pauschale des § 8 Abs. 3, den Bereitschaftsdienst regeln landesbezirkliche Tarifverträge und die Besonderen Teile wie der TVöD-K.

Muss ich in Teilzeit Rufbereitschaft leisten?

Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag das vorsieht oder Sie zustimmen. § 6 Abs. 5 TVöD verpflichtet Teilzeitbeschäftigte zu Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Überstunden und Mehrarbeit ausdrücklich nur „aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung“.

Wie wird Rufbereitschaft im TV-L bezahlt?

Mit denselben Pauschalen: das Zwei- bzw. Vierfache des Stundenentgelts ab 12 Stunden (§ 8 Abs. 5 TV-L). Darunter gibt es 12,5 % für jede angefangene Stunde. Telefonische Arbeit wird am Ende auf volle 30 oder 60 Minuten gerundet statt auf die volle Stunde, und für die Zeit der Rufbereitschaft selbst gibt es ausdrücklich keine Zeitzuschläge.

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Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: §§ 7, 8 TVöD-AT (VKA-Lesefassung 01.01.2026).

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)

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