Zum Inhalt springen

TVöD Sparkasse 2026: Tabelle und Sparkassensonderzahlung

Sparkassen zahlen nach der Entgelttabelle der VKA; eine eigene Sparkassen-Tabelle gibt es nicht. Seit dem 1. Mai 2026 reicht sie von 2.534,55 € bis 9.197,81 € im Monat. Statt der Jahressonderzahlung gibt es die Sparkassensonderzahlung: garantiert 72,44 % des Oktober-Entgelts, dazu variable Anteile.

Quelle
VKA
Tabelle
TVöD-Tabelle 2026
gültig ab
Stand
Rechtsgrundlage
§ 15 TVöD, § 44 BT-S
Nutzung
kostenlos, ohne Anmeldung

Was der TVöD-S ist

„TVöD-S“ meint den Allgemeinen Teil des TVöD zusammen mit dem Besonderen Teil Sparkassen (BT-S), der nach § 40 Abs. 1 „für Beschäftigte der Sparkassen“ gilt. Durchgeschriebene Fassungen, die beide Teile verschmelzen, sind laut Tarifeinigung 2025 „zum 1. Januar 2026 außer Kraft“ getreten. Den BT-S haben die VKA, ver.di und der dbb vereinbart, der Bund ist nicht Partei: Er gilt, wenn die Sparkasse Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Maßgeblich ist also immer der Bereich VKA.

TVöD-S-Tabelle 2026

Der BT-S enthält weder eine Entgelttabelle noch eine Anlage. Es gilt § 15 TVöD mit Anlage A (VKA), dieselbe Tabelle wie in Städten und Landkreisen. Die Tarifeinigung 2025 hat sie in zwei Schritten erhöht: +3,0 %, mind. 110 € zum 01.04.2025 und +2,8 % zum 01.05.2026. Die Werte gelten bis zum 31. März 2027; „—“ markiert Zellen, die es im Tarif nicht gibt.

Tabellenentgelte VKA ab 1. Mai 2026, Euro pro Monat.
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü7.149,93 €7.901,08 €8.612,70 €9.087,16 €9.197,81 €
E 155.827,86 €6.208,96 €6.634,05 €7.214,39 €7.811,37 €8.204,11 €
E 145.298,27 €5.643,35 €6.094,01 €6.594,12 €7.151,57 €7.551,78 €
E 134.901,11 €5.279,32 €5.709,87 €6.177,31 €6.727,38 €7.025,87 €
E 124.415,70 €4.850,91 €5.359,50 €5.923,82 €6.586,00 €6.900,18 €
E 114.269,64 €4.669,92 €5.046,03 €5.454,10 €6.012,56 €6.326,77 €
E 104.124,53 €4.438,16 €4.794,69 €5.181,37 €5.611,95 €5.753,35 €
E 9c4.010,72 €4.290,50 €4.594,76 €4.922,61 €5.275,05 €5.527,70 €
E 9b3.779,84 €4.039,01 €4.203,56 €4.690,55 €4.979,11 €5.313,37 €
E 9a3.658,61 €3.877,94 €4.097,67 €4.586,77 €4.697,43 €4.979,97 €
E 83.486,40 €3.697,29 €3.843,36 €3.992,40 €4.153,50 €4.230,97 €
E 73.294,98 €3.537,94 €3.682,69 €3.828,76 €3.969,05 €4.045,24 €
E 63.240,30 €3.440,25 €3.580,46 €3.719,22 €3.855,50 €3.926,20 €
E 53.124,08 €3.318,04 €3.449,05 €3.587,78 €3.716,70 €3.783,33 €
E 42.994,17 €3.190,45 €3.355,14 €3.457,66 €3.560,17 €3.620,20 €
E 32.953,13 €3.164,20 €3.215,57 €3.332,99 €3.421,10 €3.501,81 €
E 2Ü2.787,52 €3.028,30 €3.116,51 €3.234,12 €3.314,92 €3.433,49 €
E 22.767,54 €2.975,32 €3.027,12 €3.101,04 €3.263,52 €3.433,49 €
E 12.534,55 €2.568,83 €2.611,69 €2.651,64 €2.754,50 €

CSV-Download und Bund-Vergleich: TVöD-Tabelle 2026.

Sparkassensonderzahlung: garantierter und variabler Anteil

„Bankspezifisch Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung (SSZ). Sie besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil.“ (§ 44 Abs. 1 BT-S)

Alle Anteile rechnen mit demselben Monatstabellenentgelt: 96,88 % des Entgelts für den Monat Oktober, bei der für Oktober vereinbarten Arbeitszeit (§ 44 Abs. 2 mit Protokollerklärung). Teilzeit im Oktober senkt also die Basis.

Die drei Anteile der Sparkassensonderzahlung.
AnteilHöheAuszahlung
Garantiert74,77 %, also 72,44 % des Oktober-Entgeltsmit dem Entgelt für November
Leistung (Abs. 3)64 % je Kopf ins Leistungsbudget; ohne Dienstvereinbarung 25 %spätestens mit dem April-Entgelt des Folgejahres
Unternehmenserfolg (Abs. 4)50 % bei Zielerreichung, mehr bei Übererfüllung; ohne Dienstvereinbarung bis Jahresende 25 %, der Rest verfälltlaut Dienstvereinbarung

Das Leistungsbudget ist kein fester Betrag pro Kopf, muss aber vollständig ausgeschüttet werden (§ 44 Abs. 3 Satz 7).

Warum 72,44 % und nicht 96 %

§ 44 Abs. 1 Satz 3 nennt noch 96 %. Die Protokollerklärung Nr. 4 setzt „abweichend von Satz 3“ den garantierten Anteil „ab dem Kalenderjahr 2022 74,77 v.H.“ fest; getrennt davon setzt die Protokollerklärung zu Abs. 2 die Basis auf 96,88 % des Oktober-Entgelts. Beide wirken nacheinander: 74,77 % × 96,88 % = 72,437 %, gerundet 72,44 %.

JahrGarantierter Anteil
201697,66 %
201791,60 %
2018 bis 202088,77 %
202181,77 %
ab 202274,77 %
JahrFaktor Oktober-Entgelt
202198,62 %
202297,64 %
ab 202396,88 %

Anspruch, Stichtag, Kürzung

Die volle SSZ erhalten „bankspezifisch Beschäftigte“, laut Protokollerklärung Nr. 1 die Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD, deren Tätigkeit vor 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte. Alle übrigen haben Anspruch auf den garantierten Anteil. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember; für jeden Monat ohne Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Entgeltfortzahlung im Urlaub fällt ein Zwölftel weg (Ausnahmen u. a. Mutterschutz und Monate mit Krankengeldzuschuss). Alle ausgezahlten Anteile sind zusatzversorgungspflichtig, siehe VBL und ZVK.

Sparkassensonderzahlung 2026 berechnet

Beispiel E 9b, Stufe 3, Vollzeit. In dieser Gruppe steht unter anderem die Kundenberatung mit höheren Anforderungen als im standardisierten Mengengeschäft. Das Oktober-Entgelt entspricht hier dem Tabellenentgelt.

SchrittSatzBetrag
Oktober-Entgelt4.203,56 €
Monatstabellenentgelt× 96,88 %4.072,41 €
Garantierter Anteil× 74,77 %3.044,94 €
Beitrag Leistungsbudget× 64 %2.606,34 €
Unternehmenserfolg bei Zielerreichung× 50 %2.036,21 €
je variabler Anteil ohne Dienstvereinbarung× 25 %1.018,10 €

Garantierter Anteil je Gruppe und Stufe

Dieselbe Rechnung für jede Zelle der VKA-Tabelle 2026, Oktober-Entgelt gleich Tabellenentgelt in Vollzeit:

Garantierter SSZ-Anteil 2026 (× 96,88 % × 74,77 %).
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 15Ü5.179,21 €5.723,32 €6.238,79 €6.582,48 €6.662,64 €
E 154.221,54 €4.497,59 €4.805,52 €5.225,90 €5.658,34 €5.942,82 €
E 143.837,91 €4.087,89 €4.414,33 €4.776,59 €5.180,39 €5.470,29 €
E 133.550,23 €3.824,19 €4.136,07 €4.474,67 €4.873,13 €5.089,34 €
E 123.198,61 €3.513,86 €3.882,27 €4.291,05 €4.770,71 €4.998,29 €
E 113.092,81 €3.382,76 €3.655,20 €3.950,79 €4.355,33 €4.582,93 €
E 102.987,69 €3.214,88 €3.473,14 €3.753,24 €4.065,14 €4.167,57 €
E 9c2.905,26 €3.107,92 €3.328,31 €3.565,80 €3.821,10 €4.004,11 €
E 9b2.738,01 €2.925,74 €3.044,94 €3.397,70 €3.606,73 €3.848,85 €
E 9a2.650,19 €2.809,07 €2.968,23 €3.322,52 €3.402,69 €3.607,35 €
E 82.525,45 €2.678,21 €2.784,02 €2.891,98 €3.008,68 €3.064,79 €
E 72.386,79 €2.562,79 €2.667,64 €2.773,44 €2.875,07 €2.930,26 €
E 62.347,18 €2.492,02 €2.593,58 €2.694,10 €2.792,82 €2.844,03 €
E 52.263,00 €2.403,50 €2.498,39 €2.598,89 €2.692,27 €2.740,54 €
E 42.168,89 €2.311,07 €2.430,37 €2.504,63 €2.578,88 €2.622,37 €
E 32.139,16 €2.292,06 €2.329,26 €2.414,32 €2.478,15 €2.536,61 €
E 2Ü2.019,20 €2.193,62 €2.257,51 €2.342,71 €2.401,23 €2.487,13 €
E 22.004,73 €2.155,24 €2.192,76 €2.246,31 €2.364,00 €2.487,13 €
E 11.835,95 €1.860,79 €1.891,84 €1.920,77 €1.995,28 €

Keine Jahressonderzahlung, kein Leistungsentgelt nach § 18

Nach § 44 Abs. 7 BT-S gibt es „keinen tarifvertraglichen Anspruch auf weitere Jahressonder- bzw. mantelrechtliche Einmalzahlungen“: Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD kommt nicht hinzu. Zum Leistungsentgelt nach § 18 (VKA) heißt es in der Protokollerklärung Nr. 4: „Die Beschäftigten in Sparkassen sind ausgenommen.“ An seine Stelle treten die Systeme der §§ 41 bis 43 BT-S mit Dienstvereinbarung, Zielvereinbarung und systematischer Leistungsbewertung.

Urlaub und Tauschtage

Mit Anspruch auf eine SSZ gibt es bei einer Fünf-Tage-Woche 32 Arbeitstage: 30 nach § 26 TVöD plus 2 nach § 50a BT-S, der erste seit 2021, der zweite seit 2022. In genau diesen Jahren sank der garantierte Anteil um je 7 Prozentpunkte (Chronik oben). Per Dienstvereinbarung sind weitere Tage möglich, jeder für 7 Prozentpunkte des garantierten Anteils; alle Zusatztage zusammen höchstens 4.

Neu seit 2025 ist § 50b BT-S: Sie können einen Teil des garantierten Anteils in bis zu 3 Tauschtage umwandeln, freie Tage mit Entgeltfortzahlung im Folgejahr. Der Antrag muss „bis zum 1. September“ des laufenden Jahres in Textform gestellt werden (§ 29a Abs. 1 TVöD).

Eingruppierung in der Sparkasse

Die Entgeltordnung der VKA hat einen eigenen Abschnitt XXV „Beschäftigte in Sparkassen“ (Anlage 1 Teil B) mit Merkmalen für E 2 bis E 15. Eigene Fallgruppen gibt es für die Kundenberatung in E 5 bis E 9c und für die Geschäftsstellenleitung in E 9b, wenn „mindestens drei Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind“. Wer unter ein Merkmal der Kundenberatung fällt, kann nach Vorbemerkung Nr. 1 nicht auf andere Fallgruppen ausweichen, auch nicht in höheren Gruppen. Die Abschlussprüfung zur Bankkauffrau oder zum Bankkaufmann gilt als „Erste Prüfung“. In E 15 erlaubt § 45 BT-S abweichende Einzelverträge zu Entgelt und Arbeitszeit. Grundlagen: Entgeltordnung und Tätigkeitsmerkmale.

Arbeitszeit, Ausbildung und vermögenswirksame Leistung

  • Arbeitszeit: Der BT-S regelt sie nicht; es gelten 39 Stunden nach § 6 Abs. 1 TVöD, erhöhbar auf bis zu 42 Stunden (Abs. 1a). Siehe Stundenlohn-Rechner.
  • Auszubildende erhalten nach § 48 BT-S das TVAöD-Entgelt des jeweils nächsten Ausbildungsjahres.
  • Vermögenswirksame Leistung: 40,00 € je vollem Kalendermonat für Vollbeschäftigte, auch für Auszubildende (§ 49 BT-S), statt 6,65 € nach § 23 TVöD.
  • Bankgeheimnis: nach § 46 BT-S auch ohne ausdrückliche Anordnung zu wahren.
Wie diese Seite rechnet

Tabellenentgelte aus lib/engine/tvoed/brutto.ts, BT-S-Sätze aus lib/engine/tvoed/sparkasse.ts. SSZ: Oktober-Entgelt × 96,88 %, auf den Cent gerundet, dann je Anteil mit seinem Satz, wieder gerundet.

Häufige Fragen zum TVöD-S

Häufige Fragen zum TVöD-S

Gibt es eine eigene Entgelttabelle für Sparkassen?

Nein. Der BT-S enthält keine Tabelle; es gilt die TVöD-Tabelle der VKA nach § 15 TVöD mit Anlage A. Seit dem 1. Mai 2026 reicht sie von 2.534,55 € bis 9.197,81 € brutto im Monat.

Wie hoch ist die Sparkassensonderzahlung?

Garantiert sind 74,77 % eines Monatstabellenentgelts, das mit 96,88 % des Oktober-Entgelts angesetzt wird: zusammen 72,44 %, in E 9b, Stufe 3, also 3.044,94 €. Bankspezifisch Beschäftigte erhalten dazu variable Anteile aus 64 % (Leistungsbudget) und 50 % (Unternehmenserfolg) desselben Monatstabellenentgelts.

Wann wird die Sparkassensonderzahlung ausgezahlt?

Der garantierte Anteil mit dem Entgelt für November, der leistungsbezogene spätestens mit dem Entgelt für April des Folgejahres (§ 44 Abs. 5 BT-S). Den Termin des Unternehmenserfolgsanteils legt die Dienstvereinbarung fest, in der Regel im Monat nach der Schlussbesprechung.

Bekommen Sparkassen-Beschäftigte eine Jahressonderzahlung?

Nein. Nach § 44 Abs. 7 BT-S haben sie „keinen tarifvertraglichen Anspruch auf weitere Jahressonder- bzw. mantelrechtliche Einmalzahlungen“. Die Sparkassensonderzahlung tritt an die Stelle der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVöD-Tabelle 2026 (VKA) und BT-S.

Rechtsgrundlage

  • § 15 TVöD
  • § 44 BT-S
  • § 50a BT-S
  • § 50b BT-S
  • Anlage 1 Abschnitt XXV

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    TVöD – Besonderer Teil Sparkassen (BT-S), Lesefassung der VKABT-S vom 13.09.2005 i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 06.04.2025, Stand 1. Januar 2026: Sparkassensonderzahlung, Zusatzurlaub, Tauschtage, vermögenswirksame Leistung
  3. 3
    dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine

Das könnte Sie auch interessieren

Leser dieser Seite berechnen meist auch Folgendes.