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TVAöD-Tabelle 2026: Ausbildungsentgelt nach BBiG und Pflege

Auszubildende bei Bund und Kommunen erhalten seit dem 1. Mai 2026 nach dem TVAöD-BBiG 1.368,26 € bis 1.527,59 € im Monat, je nach Ausbildungsjahr. Im TVAöD-Pflege sind es 1.365,24 € bis 1.653,38 €, je nach Beruf und Jahr. Beide Tabellen gelten für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber (VKA) in gleicher Höhe. Die Tarifrunde 2025 hat jeden Betrag zweimal um 75 € angehoben. Welche der drei Tabellen gilt, hängt vom Ausbildungsberuf ab.

Aufbau: ein Allgemeiner Teil, zwei Besondere Teile

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes besteht aus drei Texten. Der Allgemeine Teil (AT) regelt Gemeinsames wie Geltungsbereich, Abschlussprämie, vermögenswirksame Leistungen und Übernahme. Entgelt, Urlaub und Jahressonderzahlung stehen in den Besonderen Teilen. Jeder Besondere Teil bildet zusammen mit dem AT einen eigenen Tarifvertrag: den TVAöD-BBiG für Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und den TVAöD-Pflege für Pflege-, Gesundheits- und Erziehungsberufe. Wie der TVAöD neben TVöD und TV-L steht, erklärt der Ratgeber Tarifvertrag öffentlicher Dienst.

TVAöD-BBiG: Tabelle 2025 und 2026

Die Tabelle nach § 8 Abs. 1 TVAöD – BT BBiG gilt für Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in Verwaltungen und Betrieben unter dem TVöD sowie in Betrieben mit TV-V, TV-WW/NW oder TV-N (§ 1 Abs. 1 Buchst. a, d und e TVAöD – AT). Sie hat vier Ausbildungsjahre; alle Beträge sind monatlich und brutto.

Monatliches Ausbildungsentgelt nach § 8 Abs. 1 TVAöD – BT BBiG je Ausbildungsjahr, bis 31. März 2025, ab 1. April 2025 und ab 1. Mai 2026, gleich für Bund und VKA.
Ausbildungsjahrbis 31. März 2025ab 1. April 2025ab 1. Mai 2026
1. Jahr1.218,26 €1.293,26 €1.368,26 €
2. Jahr1.268,20 €1.343,20 €1.418,20 €
3. Jahr1.314,02 €1.389,02 €1.464,02 €
4. Jahr1.377,59 €1.452,59 €1.527,59 €

Die Beträge wechseln zum Monatsanfang, nicht zum Beginn des Ausbildungsjahres. Jede Zelle ist zweimal um 75 € gestiegen, wie es das Einigungspapier der Tarifrunde 2025 vorsieht. Drei Sonderregeln aus § 8 BT BBiG: Wird die Ausbildung wegen eines Schulbesuchs verkürzt, gilt die verkürzte Zeit als abgeleistet (Abs. 4) — bei einem Jahr Verkürzung beginnt das Entgelt mit dem Satz des zweiten Jahres. Wird die Ausbildungszeit verlängert, etwa nach nicht bestandener Prüfung, bleibt es beim Satz des letzten regelmäßigen Abschnitts (Abs. 5). Wer die Prüfung ohne eigenes Verschulden später ablegt, erhält nach dem Bestehen rückwirkend den Unterschied zum Satz des vierten Jahres (Abs. 6).

Für Auszubildende der Sparkassen gilt eine abweichende Regelung im Besonderen Teil Sparkassen des TVöD (§ 8 Abs. 3 BT BBiG); ihre Beträge stehen nicht im TVAöD.

TVAöD-Pflege: zwei Tabellen, mehr Berufe als die Pflege

Der Besondere Teil Pflege gilt nicht nur für Pflegeausbildungen, sondern auch für Notfallsanitäter, ATA/OTA, die praxisintegrierte Erzieherausbildung und die Gesundheitsfachberufe. § 1 Abs. 1 AT ordnet ihm zwei Gruppen zu, und jede hat ihre eigene Tabelle mit drei Ausbildungsjahren. Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausbildung zu welcher Tabelle gehört:

Zuordnung der Ausbildungen zu den Tabellen des TVAöD nach § 1 Abs. 1 TVAöD – AT.
Ausbildung (Tarifwortlaut, verkürzt)§ 1 Abs. 1 ATTabelle
Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe in Verwaltungen und Betrieben unter dem TVöDBuchst. aBBiG, § 8 Abs. 1
Ausbildung in Betrieben mit TV-V oder TV-WW/NW sowie mit TV-N (soweit keine landesbezirkliche Regelung besteht)Buchst. d, eBBiG, § 8 Abs. 1
Pflegefachfrau/Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz; Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Entbindungspflege, AltenpflegeBuchst. bPflege, § 8 Abs. 1
Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenz (ATA/OTA)Buchst. bPflege, § 8 Abs. 1
Notfallsanitäterin/NotfallsanitäterBuchst. bPflege, § 8 Abs. 1
Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher und in der Heilerziehungspflege nach LandesrechtBuchst. bPflege, § 8 Abs. 1
Orthoptik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, DiätassistenzBuchst. cPflege, § 8 Abs. 2
Medizinisch-technische Assistenz für Laboratorium, Radiologie und Funktionsdiagnostik (im Tarifwortlaut nach dem MTA-Gesetz vom 2. August 1993)Buchst. cPflege, § 8 Abs. 2

Tabelle nach § 8 Abs. 1 BT Pflege (Buchst. b)

Monatliches Ausbildungsentgelt nach § 8 Abs. 1 TVAöD – BT Pflege (Auszubildende nach § 1 Abs. 1 Buchst. b AT) je Ausbildungsjahr, gleich für Bund und VKA.
Ausbildungsjahrbis 31. März 2025ab 1. April 2025ab 1. Mai 2026
1. Jahr1.340,69 €1.415,69 €1.490,69 €
2. Jahr1.402,07 €1.477,07 €1.552,07 €
3. Jahr1.503,38 €1.578,38 €1.653,38 €

Tabelle nach § 8 Abs. 2 BT Pflege (Buchst. c)

Monatliches Ausbildungsentgelt nach § 8 Abs. 2 TVAöD – BT Pflege (Auszubildende nach § 1 Abs. 1 Buchst. c AT) je Ausbildungsjahr, gleich für Bund und VKA.
Ausbildungsjahrbis 31. März 2025ab 1. April 2025ab 1. Mai 2026
1. Jahr1.215,24 €1.290,24 €1.365,24 €
2. Jahr1.275,30 €1.350,30 €1.425,30 €
3. Jahr1.372,03 €1.447,03 €1.522,03 €

Die Tabelle für Buchst. b liegt in jedem Jahr über der für Buchst. c, im ersten Jahr um 125,45 €. Die Verkürzungsregel gilt auch hier (§ 8 Abs. 4 BT Pflege); eine Verlängerungsregel wie im BBiG-Teil enthält der Pflegeteil nicht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe (§ 1 Abs. 2 Buchst. a AT). Das duale Hebammenstudium regelt ein eigener Tarifvertrag, der TVHöD (siehe unten).

Was ausgelernte Pflegekräfte verdienen, zeigt die P-Tabelle des TVöD; für Erzieherinnen und Erzieher gilt nach der Ausbildung die Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Jahressonderzahlung für Auszubildende: 90 %, zwei Bemessungswege

Auszubildende erhalten eine Jahressonderzahlung von 90 %, im BBiG- wie im Pflegeteil, beim Bund wie bei der VKA. Anspruch hat, wer am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis steht. Ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt, ein Teilbetrag darf früher fließen. Anders als bei den Beschäftigten hat die Tarifrunde 2025 diesen Satz nicht geändert. Die Sätze nach § 20 TVöD und der Rechner auf der Seite Jahressonderzahlung gelten deshalb nicht für Auszubildende.

„Die Jahressonderzahlung beträgt 90 v.H. des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 8).“

§ 14 Abs. 1 Satz 2 TVAöD – BT BBiG

Im BBiG-Teil zählt also allein das Ausbildungsentgelt für November; einen Durchschnitt aus August bis Oktober gibt es hier nicht. Für 2026 ergibt das:

Jahressonderzahlung 2026 nach § 14 TVAöD – BT BBiG je Ausbildungsjahr, berechnet aus dem Novemberentgelt.
AusbildungsjahrNovemberentgelt 2026Jahressonderzahlung 2026
1. Jahr1.368,26 €1.231,43 €
2. Jahr1.418,20 €1.276,38 €
3. Jahr1.464,02 €1.317,62 €
4. Jahr1.527,59 €1.374,83 €

Im Pflegeteil ist die Grundlage breiter: 90 % des in August, September und Oktober durchschnittlich gezahlten Entgelts, also Ausbildungsentgelt plus Zulagen in Monatsbeträgen und unständige Bestandteile wie Zeitzuschläge, soweit § 20 TVöD sie nicht von der Bemessung ausnimmt (§ 14 Abs. 1 BT Pflege). Zuschläge und Zulagen aus diesen drei Monaten können die Zahlung deshalb erhöhen. Ohne solche Bestandteile entspricht sie 90 % des Tabellenentgelts, in der Tabelle nach § 8 Abs. 1 also 1.341,62 € im ersten und 1.488,04 € im dritten Jahr. Beginnt die Ausbildung nach dem 31. Oktober, zählt der erste volle Kalendermonat.

In beiden Teilen mindert sich die Zahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt, Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres bleiben unschädlich. Wer im Laufe des Jahres übernommen wird, erhält den anteiligen Betrag aus der Ausbildung zusätzlich zur anteiligen Zahlung aus dem neuen Arbeitsverhältnis (§ 14 Abs. 4).

Urlaub: 30 Ausbildungstage, ab 2027 31

Bei einer Fünftagewoche haben Auszubildende 30 Ausbildungstage Erholungsurlaub im Jahr, ab dem 1. Januar 2027 sind es 31. Das regelt § 9 Abs. 1 beider Besonderer Teile in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 6. April 2025; das Ausbildungsentgelt wird fortgezahlt. Im Pflegeteil erhalten Auszubildende im Schichtdienst im zweiten und dritten Ausbildungsjahr pauschal je einen Tag Zusatzurlaub. Der Urlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend in der unterrichtsfreien Zeit liegen. In Betrieben mit TV-V oder TV-N richtet er sich nach den Regeln für die dortigen Arbeitnehmer (§ 9 Abs. 2 BT BBiG); die 30 bzw. 31 Tage gelten dort nicht automatisch.

Ausbildungszeit, Probezeit und Berufsschule

Eine eigene Stundenzahl nennt der TVAöD nicht. Für Auszubildende, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, richtet sich die Ausbildungszeit nach der Arbeitszeit der Beschäftigten des Ausbildenden (§ 7 Abs. 1), unter dem TVöD also nach durchschnittlich 39 Wochenstunden. Für Auszubildende bei Mitgliedern des KAV Baden-Württemberg im Geltungsbereich des BT-K ist eine abweichende Regelung vereinbart. Im BBiG-Teil dürfen Auszubildende nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden (§ 7 Abs. 6), im Pflegeteil ist sie nur ausnahmsweise zulässig. Nach mindestens 270 Unterrichtsminuten an einem Berufsschultag entfällt die praktische Ausbildung (§ 7 Abs. 3 BT BBiG). Die Probezeit beträgt 3 Monate im BBiG-Teil und 6 Monate im Pflegeteil (jeweils § 3 Abs. 1).

Abschlussprämie, VL, Lernmittelzuschuss und weitere Leistungen

Einmal- und Nebenleistungen für Auszubildende nach dem TVAöD mit Fundstelle.
LeistungHöhe und RegelFundstelleGilt für
Abschlussprämie400,00 € einmalig nach bestandener Abschluss- bzw. staatlicher Prüfung; nicht bei Abschluss erst in der Wiederholungsprüfung (Ausnahmen im Einzelfall möglich)§ 17 ATBBiG und Pflege
Vermögenswirksame Leistungen13,29 € monatlich; nicht für Auszubildende der Sparkassen§ 13 ATBBiG und Pflege
Lernmittelzuschuss50,00 € brutto je Ausbildungsjahr, spätestens im Zahlungsmonat September§ 11 Abs. 3 BT BBiGnur BBiG
Fahrten zur auswärtigen Berufsschuleerstattet, soweit sie 6 % des Entgelts im 1. Jahr übersteigen; Eigenanteil ab 1. Mai 2026: 82,10 € im Monat§ 10 Abs. 3 BT BBiGBBiG
Familienheimfahrteinmal im Monat, niedrigste Klasse; ab 300 km Entfernung auch Bahnzuschläge (z. B. ICE)§ 10a BT BBiG und BT PflegeBBiG und Pflege
NachtarbeitZeitzuschlag mindestens 1,28 € je Stunde§ 8b Abs. 1 BT PflegePflege
Wechselschicht- und Schichtarbeit75 % der Zulagenbeträge nach § 8 Abs. 5 und 6 TVöD§ 8b Abs. 1 BT PflegePflege
KrankheitFortzahlung des Ausbildungsentgelts bis zu 6 Wochen§ 12 ATBBiG und Pflege
PrüfungsvorbereitungFreistellung an insgesamt 5 Ausbildungstagen vor der Abschlussprüfung§ 12a ATBBiG und Pflege

Den Lernmittelzuschuss kennt nur der BBiG-Teil. Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (§ 19 AT).

Übernahme nach der Ausbildung: § 16a gilt bis 31. März 2027

„Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.“

§ 16a Abs. 1 Satz 1 TVAöD – AT

Ab der Gesamtnote „Befriedigend“ folgt bei Bedarf also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mit schlechterer Note wird bei Bedarf für 12 Monate übernommen, danach bei Bewährung unbefristet (Abs. 2). Der Bedarf muss am Ende der Ausbildung bestehen und setzt eine freie, besetzbare Stelle voraus, die eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht; bei der Auswahl zählen Prüfungsergebnis und persönliche Eignung (Abs. 3). Seit dem 1. August 2025 gilt die Regel für Bund und VKA einheitlich.

Zwei Fristen gehören dazu: Ist keine Übernahme beabsichtigt, muss der Ausbildende das 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitteilen (§ 16 Abs. 3 AT). Wer nach der Ausbildung ohne ausdrückliche Vereinbarung weiterbeschäftigt wird, steht in einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (§ 16 Abs. 5 AT). § 16a selbst ist befristet: Er tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft (§ 20 Abs. 6 AT).

Bund und VKA: ein Text, dieselben Beträge

„Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie den Gewerkschaften ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dbb beamtenbund und tarifunion.“

Titelblatt des Allgemeinen Teils und beider Besonderer Teile

Auch die Änderungstarifverträge vom 6. April 2025 haben der Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und die VKA gemeinsam geschlossen. Die Entgelttabellen haben deshalb keine getrennten Spalten. Unterschiede gibt es nur bei Verweisen: beim Verpflegungszuschuss für auswärtige Ausbildung (Bund nach Bundesreisekostenrecht, VKA nach landesrechtlichen Reisekostenregeln) und bei den Vorschriften, auf die einzelne Zulagen verweisen. Kommunale Auszubildende in Nordrhein-Westfalen oder Hessen fallen unter denselben bundesweiten TVAöD. Für die Beschäftigten nach der Ausbildung führen Bund und VKA eigene Entgelttabellen: TVöD VKA und TVöD Bund.

Vor der Tarifrunde 2027: drei feste Termine

  • 1. Januar 2027: 31 statt 30 Urlaubstage.
  • 31. März 2027: Die Übernahmeregel des § 16a AT tritt außer Kraft.
  • 31. März 2027: frühester Termin, zu dem die Entgelttabellen (§ 8) gekündigt werden können. Das ist kein Ablaufdatum: Die Beträge ab dem 1. Mai 2026 gelten, bis ein neuer Abschluss sie ersetzt.

Jahressonderzahlung (§ 14) und Abschlussprämie (§ 17 AT) sind jeweils zum 31. Dezember eines Jahres gesondert kündbar. Den Stand der Verhandlungen verfolgt die Seite Tarifrunde 2027.

Dual Studierende, Praktikanten, Hebammen: TVSöD, TVPöD, TVHöD

TVSöD: Für Studiengänge mit integrierter Ausbildung in einem TVAöD-Beruf gilt der TVSöD, den Bund und VKA inhaltsgleich vereinbart haben; der TVAöD nimmt diese Studierenden aus (§ 1 Abs. 2 Buchst. e AT). Während des Ausbildungsteils zahlt der TVSöD die TVAöD-Beträge der passenden Tabelle plus eine monatliche Zulage von 150,00 €. Danach beträgt das Studienentgelt ab dem 1. Mai 2026 1.625,00 € (BBiG-Beruf), 1.815,00 € (Pflege, Buchst. b) oder 1.685,00 € (Pflege, Buchst. c). Praxisintegrierte duale Studiengänge sind tariflich nicht geregelt.

TVPöD: Berufsqualifizierende Pflichtpraktika vor der staatlichen Anerkennung, etwa in Sozialarbeit und Sozialpädagogik, für Erzieher oder in der Rettungsassistenz, regelt der TVPöD; nach der Textfassung der VKA ist er zwischen der VKA und den Gewerkschaften vereinbart. § 8 Abs. 1 nennt ab dem 1. Mai 2026 drei Monatsbeträge zwischen 1.895,36 € und 2.176,21 €. In eine Schul- oder Hochschulausbildung integrierte Praktika fallen nicht darunter.

TVHöD: Das duale Hebammenstudium regelt der TVHöD. Er gilt nur für Krankenhäuser, die Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA und an den TVöD gebunden sind. Das Studienentgelt beträgt ab dem 1. Mai 2026 1.815,00 €.

Auszubildende der Länder: TVA-L statt TVAöD

Der TVAöD knüpft an den Geltungsbereich des TVöD an (§ 1 Abs. 1 AT) und gilt deshalb nicht für Auszubildende der Länder. Für sie hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder eigene Verträge geschlossen: den TVA-L BBiG, den TVA-L Pflege, den TVdS-L für dual Studierende und den TVA-L-Forst. Die TdL verhandelt sie in eigenen Runden, Beträge und Termine weichen vom TVAöD ab. Die Zahlen dieser Seite lassen sich auf Auszubildende einer Landesbehörde nicht übertragen. Hessen gehört nicht zur TdL. Die Tabellen der Länderbeschäftigten finden Sie unter TV-L.

Wie diese Seite rechnet
  1. Alle Tabellenwerte stehen mit Fundstelle im Datenmodul lib/engine/tvoed/tvaoed.ts; Tests pinnen jede Zelle gegen den Tariftext.
  2. Jahressonderzahlung BBiG = 90 % des Tabellenwerts, der am 1. November gilt. Für die Pflege ist ohne Ihre Zulagen und Zeitzuschläge aus August bis Oktober kein fester Betrag möglich; gezeigt wird nur der Fall ohne solche Bestandteile.
  3. Der TVAöD enthält keine eigene Rundungsvorschrift. Gerundet wird kaufmännisch auf den Cent, wie nach § 24 Abs. 4 TVöD.
  4. Nicht gezeigt werden Beträge, die sich aus dem Tariftext nicht eindeutig ergeben, etwa Euro-Werte der Pflege-Zulagen oder die Sparkassen-Beträge.

Häufige Fragen zum TVAöD

Häufige Fragen zum TVAöD

Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt im TVAöD 2026?

Seit dem 1. Mai 2026 beträgt es im TVAöD-BBiG 1.368,26 € im 1., 1.418,20 € im 2., 1.464,02 € im 3. und 1.527,59 € im 4. Ausbildungsjahr. Im TVAöD-Pflege sind es 1.490,69 € bis 1.653,38 € (Tabelle nach § 8 Abs. 1) bzw. 1.365,24 € bis 1.522,03 € (§ 8 Abs. 2). Bund und Kommunen zahlen dieselben Beträge.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVAöD?

90 % — beim Bund und bei der VKA, ohne Unterschied zwischen Ost und West. Im BBiG-Teil zählt das Ausbildungsentgelt für November: 2026 sind das 1.231,43 € im ersten und 1.374,83 € im vierten Ausbildungsjahr. Im Pflegeteil zählt der Durchschnitt aus August bis Oktober einschließlich Zulagen und Zeitzuschlägen. Voraussetzung ist ein Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember.

Gilt der TVAöD Pflege nur für Pflegeausbildungen?

Nein. Der Besondere Teil Pflege gilt auch für Notfallsanitäter, ATA/OTA und die praxisintegrierte Ausbildung in Erziehung und Heilerziehungspflege (höhere Tabelle nach § 8 Abs. 1) sowie für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Diätassistenz und die MTA-Berufe (Tabelle nach § 8 Abs. 2). Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe sind ausgenommen.

Wie viele Urlaubstage haben Auszubildende im TVAöD?

30 Ausbildungstage bei einer Fünftagewoche, ab dem 1. Januar 2027 31. Im Pflegeteil erhalten Auszubildende im Schichtdienst im zweiten und dritten Ausbildungsjahr pauschal je einen Tag Zusatzurlaub.

Werden Auszubildende nach dem TVAöD übernommen?

Bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf ja: mit mindestens „Befriedigend“ unbefristet, sonst für 12 Monate und danach bei Bewährung unbefristet (§ 16a AT). Die Regel gilt bis zum 31. März 2027. Ist keine Übernahme geplant, muss der Ausbildende das 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende schriftlich mitteilen.

Quellen & Nachweise

Alle Zahlen dieser Seite stammen aus den unten genannten amtlichen Veröffentlichungen. Zuletzt gegen diese Quellen geprüft am — Datengrundlage: TVAöD-Tabelle 2026.

Rechtsgrundlage

  • § 1 TVAöD – AT
  • § 8 TVAöD – BT BBiG
  • § 8 TVAöD – BT Pflege
  • § 9 TVAöD – BT BBiG/Pflege
  • § 14 TVAöD – BT BBiG/Pflege
  • § 16a TVAöD – AT
  • § 17 TVAöD – AT

Herausgeber der Daten

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
  3. 3
    KAV Schleswig-Holstein — Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-HolsteinMitgliedverband der VKA; stellt die Änderungstarifverträge zum TVAöD vom 06.04.2025 (Bund und VKA) und die VKA-Broschüre zu TVAöD, TVPöD, TVSöD und TVHöD bereit
  4. 4
    dbb beamtenbund und tarifunionVerhandlungspartei der Tarifrunden Bund/Kommunen; veröffentlicht Einigungspapiere, Forderungen und Verhandlungstermine
  5. 5
    TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden

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