TVA-L 2026: Ausbildungsentgelt für Auszubildende der Länder
Wer bei einem Land der TdL eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz macht, bekommt seit dem 1. April 2026 nach dem TVA-L BBiG 1.296,82 € bis 1.469,51 € brutto im Monat. Pflege-Azubis an Einrichtungen der Länder erhalten nach dem TVA-L Pflege 1.440,70 € bis 1.613,00 €. Die nächsten zwei Erhöhungen stehen schon fest: am 1. März 2027 und am 1. Januar 2028. Alle drei Zeiträume finden Sie unten in einer Tabelle.
Fünf Nachwuchs-Tarifverträge der TdL
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) regelt die Bezahlung ihres Nachwuchses nicht in einem einzigen Vertrag. Es gibt den TVA-L BBiG für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, den TVA-L Pflege, den TVA-L Gesundheit, den TVdS-L für dual Studierende und den TV Prakt-L für Praktikantinnen und Praktikanten. Die Einigung vom 14. Februar 2026 hat alle fünf erfasst. Auf der Downloadseite der TdL steht außerdem der TVA-L-Forst.
Der TVA-L BBiG gilt nach seinem § 1 Abs. 1 für Personen, die „in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet werden“, und zwar in Verwaltungen und Betrieben, „die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen“. Pflege- und Gesundheitsberufe, Praktikanten und dual Studierende nimmt § 1 Abs. 2 unter anderem aus; für sie gelten die anderen Verträge der TdL. Für Auszubildende des Landes Berlin gelten, außer beim ATV, „einheitlich die Regelungen dieses Tarifvertrages für das Tarifgebiet West“.
TVA-L BBiG: Tabelle 2026, 2027 und 2028
Die Werte stehen in § 8 Abs. 1 TVA-L BBiG, Buchstaben a bis d. Die fett gesetzte Spalte gilt bis zum 28. Februar 2027. Die beiden rechten Spalten sind keine Prognose: Der Änderungstarifvertrag hat sie bereits fest vereinbart.
| Ausbildungsjahr | ab 1. April 2026 | ab 1. März 2027 | ab 1. Januar 2028 |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.296,82 € | 1.356,82 € | 1.386,82 € |
| 2. Jahr | 1.350,96 € | 1.410,96 € | 1.440,96 € |
| 3. Jahr | 1.400,61 € | 1.460,61 € | 1.490,61 € |
| 4. Jahr | 1.469,51 € | 1.529,51 € | 1.559,51 € |
Die Ausbildungsentgelte steigen nicht um einen Prozentsatz, sondern um Festbeträge: 60 € ab dem 1. April 2026, weitere 60 € ab dem 1. März 2027 und noch einmal 30 € ab dem 1. Januar 2028. Jedes Ausbildungsjahr bekommt denselben Euro-Betrag, der Abstand zwischen den Jahren bleibt also gleich.
Ein Enddatum hat die letzte Spalte nicht. § 8 Abs. 1 lässt sich gesondert kündigen, frühestens zum 31. Januar 2028. Bis ein neuer Abschluss andere Beträge festlegt, gilt der Wert ab 1. Januar 2028 weiter. Wer die Prüfung nicht besteht oder die Ausbildung verlängert, bekommt in der Verlängerung das Entgelt „des letzten regelmäßigen Ausbildungsabschnitts“ (§ 8 Abs. 4).
TVA-L Pflege: Tabelle und Geltungsbereich
Der TVA-L Pflege kennt drei Ausbildungsjahre. Er gilt bis Ende 2026 für die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz, für Schülerinnen und Schüler in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege sowie für Notfallsanitäter. Ab dem 1. Januar 2027 nennt § 1 Abs. 1 die Pflege nach dem Pflegeberufegesetz, die Pflegefachassistenz, die Entbindungspflege und den Notfallsanitäter. Immer muss die Einrichtung unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. Anästhesie- und Operationstechnische Assistenz zählen nur dazu, wenn „die praktische Ausbildung an einer Universitätsklinik erfolgt“.
| Ausbildungsjahr | ab 1. April 2026 | ab 1. März 2027 | ab 1. Januar 2028 |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.440,70 € | 1.500,70 € | 1.530,70 € |
| 2. Jahr | 1.506,70 € | 1.566,70 € | 1.596,70 € |
| 3. Jahr | 1.613,00 € | 1.673,00 € | 1.703,00 € |
Der Jahreswechsel 2026/2027 ändert an den Pflege-Beträgen nichts, obwohl § 8 ab dann neu gefasst ist.
Pflegefachassistenz ab 1. Januar 2027
Zum 1. Januar 2027 wird die Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz in den TVA-L Pflege einbezogen. Ihr Entgelt „entspricht dem Entgelt nach § 8 Absatz 1 TVA-L BBiG“: in den ersten zwölf Ausbildungsmonaten der Betrag des ersten BBiG-Jahres, ab dem 13. Monat der des zweiten.
| Zeitraum | Monat 1 bis 12 | ab Monat 13 |
|---|---|---|
| 1. Januar 2027 bis 28. Februar 2027 | 1.296,82 € | 1.350,96 € |
| 1. März 2027 bis 31. Dezember 2027 | 1.356,82 € | 1.410,96 € |
| ab 1. Januar 2028 | 1.386,82 € | 1.440,96 € |
Jahressonderzahlung: 95 % vom Novemberentgelt
§ 16 Abs. 1 ist in beiden Verträgen gleich: Wer am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis steht, erhält 95 % des Ausbildungsentgelts nach § 8 Abs. 1, das für November zusteht. Ausgezahlt wird mit dem Novemberentgelt. Für Monate ohne Entgelt, Urlaubs- oder Krankenentgelt wird um je ein Zwölftel gekürzt; Monate im Mutterschutz und Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres kürzen nicht.
Im November 2026 gilt noch die Spalte ab 1. April 2026. Im ersten Ausbildungsjahr ergibt das 1.231,98 € nach dem TVA-L BBiG und 1.368,67 € nach dem TVA-L Pflege. Bund und Kommunen zahlen ihren Auszubildenden nach dem TVAöD nur 90 %. Der Rechner unter Jahressonderzahlung arbeitet mit den Sätzen der Beschäftigten und passt für Azubis nicht.
Urlaub: 30 Tage, auch 2027
§ 9 Abs. 1 verweist auf die Regeln der Landesbeschäftigten. Nach § 26 TV-L sind das 30 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche. Die Einigung von 2026 enthält zum Urlaub nichts. Die 31 Tage, die der TVAöD ab 1. Januar 2027 vorsieht, gibt es bei den Ländern deshalb nicht. Im TVA-L Pflege kommt im 2. und 3. Ausbildungsjahr für Schichtdienst pauschal je einen Tag Zusatzurlaub hinzu, in der Pflegefachassistenz einen Tag ab dem 13. Ausbildungsmonat.
Abschlussprämie, VL und weitere Leistungen
Die Abschlussprämie beträgt bis zum Jahresende 2026 400 €. Ab dem 1. Januar 2027 wird sie nach der Gesamtnote gestaffelt: 500 € bei „Sehr gut“ oder „Gut“, 400 € bei „Befriedigend“ oder „Ausreichend“. Die Pflegefachassistenz erhält 90 % davon. Nach einer Wiederholungsprüfung gibt es die Prämie nur ausnahmsweise; zusatzversorgungspflichtig ist sie nicht.
- Vermögenswirksame Leistungen: 13,29 € im Monat im Tarifgebiet West, 6,65 € im Tarifgebiet Ost; ab dem 1. Januar 2027 überall 13,29 €.
- Prüfungsvorbereitung: Entgelt für insgesamt 5 Ausbildungstage, bei einer Sechstagewoche 6.
- Krankheit: Fortzahlung des Ausbildungsentgelts bis zu 6 Wochen.
- Pauschalzuschlag: Im zweiten bis vierten Jahr kann der Arbeitgeber 10,23 € zahlen, wenn Azubis Arbeiten nach § 29 MTArb verrichten (§ 8 Abs. 8).
- Betriebsrente: Auszubildende sind über den ATV versichert. In Hamburg gilt § 17 TVA-L BBiG nicht.
- Urlaubsgeld: gibt es nicht. Der TVA-L hat 2006 unter anderem den Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende vom 16. März 1977 abgelöst.
Übernahme und kürzere Stufe 1
Nach § 19 TVA-L BBiG (im TVA-L Pflege § 18a) werden Auszubildende mit der Gesamtnote „Befriedigend“ oder besser bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen. Bedarf heißt: eine freie und besetzbare Stelle; ausgewählt wird nach Prüfungsergebnis und Eignung. Wer schlechter, aber bestanden hat, wird für 12 Monate übernommen und bei Bewährung danach unbefristet. Fehlt eine Dauerstelle, ist eine befristete Beschäftigung außerhalb von § 19 möglich. Plant der Ausbildende keine Übernahme, muss er das 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende mitteilen.
Die Regel tritt mit Ablauf des 31. Januar 2028 außer Kraft. Die TdL hat aber zugesagt, ihren Inhalt bis zu einem neuen Abschluss weiter anzuwenden. Neu seit dem 1. März 2026: Für übernommene Auszubildende mit mindestens „Befriedigend“ verkürzt sich die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 der TV-L-Tabelle um 6 Monate.
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit im TVA-L BBiG dauert 3 Monate, in der Pflegefachassistenz 6 Monate. Nach der Probezeit können Auszubildende mit einer Frist von 4 Wochen kündigen (§ 18 Abs. 4 TVA-L BBiG).
Wer nicht unter den TVA-L fällt
- Auszubildende bei Bund und Kommunen: Für sie gilt der TVAöD mit eigenen Tabellen und Terminen.
- Das Land Hessen gehört nicht zur TdL und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag; die Beträge dieser Seite gelten dort nicht.
- Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe nimmt § 1 Abs. 2 TVA-L Pflege ausdrücklich aus.
- Praktikantinnen und Praktikanten nimmt der TVA-L BBiG aus. Für Berufspraktika, etwa im Anerkennungsjahr der Erzieherinnen, hat die TdL den TV Prakt-L; weitgehend dieselben Gruppen deckt bei Bund und Kommunen der TVPöD ab. Dual Studierende der Länder haben den TVdS-L.
- Die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) kommt in keinem Tarifvertrag der TdL vor; der TVA-L Pflege nennt Erzieher nicht.
Die Entgelttabellen der ausgelernten Landesbeschäftigten stehen unter TV-L.
Wie diese Seite rechnet
- Alle Tabellenwerte stehen mit Fundstelle im Datenmodul
lib/engine/tvoed/tval.ts; Tests pinnen jede Zelle gegen den Tariftext und prüfen die Festbeträge zwischen den Spalten. - Jahressonderzahlung = 95 % des Tabellenwerts, der am 1. November gilt. Gezeigt werden nur die beiden Beträge des ersten Ausbildungsjahres.
- Nicht gezeigt werden die Werte vor dem 1. April 2026, die Tabelle des TVA-L Gesundheit und Euro-Beträge, die sich aus den Prozentregeln erst errechnen ließen.
Häufige Fragen zum TVA-L
Häufige Fragen zum TVA-L
Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt nach dem TVA-L BBiG 2026?
Seit dem 1. April 2026 zahlen die Länder 1.296,82 € im 1., 1.350,96 € im 2., 1.400,61 € im 3. und 1.469,51 € im 4. Ausbildungsjahr. Am 1. März 2027 steigt jeder Betrag um 60 €, am 1. Januar 2028 um weitere 30 €.
Was verdienen Pflege-Azubis der Länder nach dem TVA-L Pflege?
1.440,70 € im ersten bis 1.613,00 € im dritten Ausbildungsjahr, gültig seit dem 1. April 2026. Ab dem 1. Januar 2027 gehört auch die Pflegefachassistenz zum TVA-L Pflege; sie erhält die Beträge des TVA-L BBiG für das erste und zweite Ausbildungsjahr.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVA-L?
95 % des Ausbildungsentgelts, das für November zusteht, bei einem Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember. 2026 sind das 1.231,98 € im ersten Jahr nach dem TVA-L BBiG und 1.368,67 € im ersten Jahr nach dem TVA-L Pflege. Der TVAöD zahlt 90 %.
Bekommen Azubis der Länder ab 2027 mehr Urlaub?
Nein. Der TVA-L verweist auf den Urlaub der Landesbeschäftigten, also 30 Arbeitstage bei einer Fünftagewoche, und die Einigung von 2026 ändert daran nichts. Die 31 Tage ab 1. Januar 2027 gelten im TVAöD bei Bund und Kommunen, nicht bei den Ländern.
Wie hoch ist die Abschlussprämie im TVA-L?
Bis Ende 2026 400 €, unabhängig von der Note. Ab dem 1. Januar 2027 hängt sie von der Gesamtnote ab: 500 € bei „Sehr gut“ oder „Gut“, 400 € bei „Befriedigend“ oder „Ausreichend“. In der Pflegefachassistenz sind es 90 % dieser Beträge.
Quellen & Nachweise
- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVA-L-Tabelle 2026
Rechtsgrundlage
- § 1 TVA-L BBiG
- § 8 TVA-L BBiG
- § 8 TVA-L Pflege
- § 9 TVA-L BBiG/Pflege
- § 16 TVA-L BBiG/Pflege
- § 19 TVA-L BBiG
- § 20 TVA-L BBiG
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1TdL — Tarifgemeinschaft deutscher LänderArbeitgeberverband der Länder; Herausgeber des TV-L in der Fassung der Änderungstarifverträge sowie der Einigungspapiere und Termine der TV-L-Tarifrunden
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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