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TV-BA 2026: Gehaltstabelle der Bundesagentur für Arbeit

Wer bei der Bundesagentur für Arbeit im Tarifbereich angestellt ist, wird nicht nach dem TVöD bezahlt, sondern nach dem TV-BA. Er hat ein eigenes Bezahlungssystem mit acht Tätigkeitsebenen und je sechs Entwicklungsstufen, dazu kommen Funktionsstufen. Seit dem 1. Mai 2026 gilt eine neue Gehaltstabelle; das Festgehalt beginnt in Vollzeit bei 2.733,55 € in Tätigkeitsebene VIII, Stufe 1. Anders als im TVöD ist die Ebene I die höchste und die Ebene VIII die niedrigste.

TV-BA-Gehaltstabelle ab 1. Mai 2026

Die Tabelle zeigt die Festgehälter nach Anlage 3 zum TV-BA in Euro brutto pro Monat bei Vollzeit mit 39 Wochenstunden. Jede Zeile ist eine Tätigkeitsebene (TE), jede Spalte eine Entwicklungsstufe. Funktionsstufen sind nicht enthalten; sie kommen als eigener Betrag hinzu, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen.

TV-BA Anlage 3: Festgehälter je Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe, gültig ab 1. Mai 2026.
TEStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
I5.508,23 €6.074,07 €6.418,23 €16.775,52 €7.163,42 €7.567,34 €2
II4.971,59 €5.447,00 €5.805,74 €36.135,33 €6.463,43 €46.835,30 €
III4.537,01 €55.015,33 €5.283,65 €5.582,66 €5.881,58 €6.253,46 €
IV4.099,09 €4.486,22 €4.728,06 €4.975,11 €5.253,85 €5.531,03 €
V3.240,69 €3.530,78 €3.698,89 €3.879,18 €4.078,75 €64.293,80 €
VI2.997,50 €3.248,74 €3.407,32 €3.574,01 €3.754,32 €3.950,11 €
VII2.819,64 €3.048,19 €3.178,49 €3.331,68 €3.500,03 €3.683,51 €
VIII2.733,55 €2.937,16 €3.068,66 €3.203,15 €3.354,19 €3.524,77 €

Fußnoten 1 bis 6: In sechs von 48 Zellen weicht die Tabelle der BA von der Tabelle der Gewerkschaft vbba um je einen Cent ab. Die Tabelle oben zeigt dort den Wert der BA. Welcher Wert gilt, klärt erst die Anlage 3 zum 31. Änderungstarifvertrag; bis dahin ist keiner der beiden Werte gesichert.

  1. TE I, Stufe 3: 6.418,23 € laut Gehaltstabelle der BA, 6.418,24 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).
  2. TE I, Stufe 6: 7.567,34 € laut Gehaltstabelle der BA, 7.567,33 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).
  3. TE II, Stufe 3: 5.805,74 € laut Gehaltstabelle der BA, 5.805,73 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).
  4. TE II, Stufe 5: 6.463,43 € laut Gehaltstabelle der BA, 6.463,44 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).
  5. TE III, Stufe 1: 4.537,01 € laut Gehaltstabelle der BA, 4.537,02 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).
  6. TE V, Stufe 5: 4.078,75 € laut Gehaltstabelle der BA, 4.078,74 € laut vbba (Mitteilung vom 19. Januar 2026 und Übersicht zum Mai 2026).

Für wen gilt der TV-BA?

§ 1 Abs. 1 TV-BA zieht die Grenze beim Arbeitgeber: Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, „die in einem Arbeitsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen“. Die BA selbst schreibt dazu, der TV-BA sei „weitgehend an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf Bundesebene (TVöD) angelehnt“, beinhalte „jedoch ein eigenständiges Bezahlungssystem“.

Das heißt praktisch: Die Beschäftigten der BA fallen nicht unter den TVöD Bund und auch nicht unter den TV-L. Die Entgelttabelle des TVöD Bund finden Sie auf der Seite TVöD Bund. Für die BA zählt allein die Tabelle auf dieser Seite. Auch die Deutsche Rentenversicherung zahlt nicht nach dem TV-BA; ihre Tabelle erklärt die Seite zum TV-TgDRV.

Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 TV-BA:

  • Beschäftigte, die nach den §§ 389, 390 SGB III außertariflich angestellt sind,
  • Nachwuchskräfte nach dem Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der BA (TVN-BA), Volontärinnen und Volontäre sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
  • geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV.

TV-BA im Jobcenter

Im Jobcenter können Beschäftigte der BA und eines kommunalen Trägers arbeiten. Für die Beschäftigten der BA gilt dort der TV-BA; § 14 TV-BA nennt in einer Protokollerklärung ausdrücklich „Tätigkeiten, die in gemeinsamen Einrichtungen gemäß § 44b SGB II ausgeübt werden“. Wer im Jobcenter bei einem kommunalen Träger angestellt ist, steht nicht in einem Arbeitsverhältnis zur BA. Für diese Beschäftigten gilt der TV-BA nicht.

Fassung und Laufzeit

Der TV-BA stammt vom 28. März 2006 und ist nach § 41 Abs. 1 am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Für 2026 gilt die Fassung des 31. Änderungstarifvertrages, gültig vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Die Tarifvertragsparteien haben sich am 29. April 2025 geeinigt; die Unterzeichnung nach den Redaktionsverhandlungen meldete die vbba am 19. Januar 2026. Die Gehaltstabellen in Anlage 3 können nach § 41 Abs. 3 Buchst. d ohne Frist gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. März 2027.

Eingruppierung: Tätigkeitsebenen statt Entgeltgruppen

Die Eingruppierung im TV-BA folgt einem eigenen Verfahren. Nach § 14 Abs. 1 beschreibt die BA alle Tätigkeiten in Fach- und Organisationskonzepten; die Tarifvertragsparteien ordnen sie Tätigkeits- und Kompetenzprofilen (TuK) zu. Die Anforderungen eines TuK entscheiden, in welche der acht Tätigkeitsebenen es gehört. Eingruppiert sind Sie in der Ebene, der Ihre „nicht nur vorübergehend übertragene Tätigkeit“ zugeordnet ist.

Die Zählung läuft umgekehrt zum TVöD: Tätigkeitsebene I ist die höchste, Ebene VIII die niedrigste. Übernehmen Sie eine höherwertige Tätigkeit, werden Sie nach § 14 Abs. 2 erst höher eingruppiert, wenn Sie sie ununterbrochen sechs Monate lang ausgeübt haben, und zwar mit Beginn des darauf folgenden Kalendermonats. Wie die Eingruppierung im TVöD funktioniert, erklärt der Ratgeber Eingruppierung im TVöD.

Entwicklungsstufen und leistungsabhängiger Aufstieg

Das Festgehalt hängt nach § 17 TV-BA von der Tätigkeitsebene und der Entwicklungsstufe ab. Neu Eingestellte beginnen grundsätzlich in Stufe 1. Die Laufzeiten stehen in § 18 Abs. 6:

Regelmäßige Laufzeiten der Entwicklungsstufen nach § 18 Abs. 6 TV-BA.
Stufeerreicht nach … in der VorstufeJahre ab Stufe 1
Stufe 2einem Jahr1
Stufe 3zwei Jahren3
Stufe 4drei Jahren6
Stufe 5vier Jahren10
Stufe 6fünf Jahren15

Regulär erreichen Sie die Endstufe also nach 15 Jahren. Der Aufstieg in die Stufen 3 bis 6 ist aber leistungsabhängig (§ 18 Abs. 6 Satz 3 mit § 19 Abs. 2): Bei Leistungen „erheblich über dem Durchschnitt“ kann sich die Zeit bis zu den Stufen 3 bis 6 verkürzen, bei Leistungen „erheblich unter dem Durchschnitt“ die Zeit bis zu den Stufen 4 bis 6 verlängern. Eine Verlängerung wird jeweils nach Ablauf eines Jahres geprüft. Das höhere Festgehalt gibt es vom Beginn des Monats an, in dem Sie die nächste Stufe erreichen.

  • Übernahme nach Ausbildung oder Traineeprogramm: Nachwuchskräfte und Trainees kommen in Stufe 2 der maßgebenden Tätigkeitsebene (§ 18 Abs. 3). Das gilt nach Abs. 4 auch bei mindestens einjähriger Berufserfahrung aus einem früheren Arbeitsverhältnis bei der BA.
  • Trainees erhalten während des Programms das Festgehalt der Stufe 1 in Tätigkeitsebene II, derzeit 4.971,59 €.
  • Einschlägige Berufserfahrung liegt nach der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 5 vor, wenn die frühere Tätigkeit „demselben TuK der Anlage 1 zugeordnet ist bzw. zuzuordnen wäre“.

Wie die Stufenlaufzeiten im TVöD geregelt sind, beschreibt der Ratgeber Stufenlaufzeit im TVöD.

Funktionsstufen: der zweite Gehaltsbestandteil

Nach § 16 Abs. 1 TV-BA besteht das Gehalt aus Festgehalt und Funktionsstufen; dazu kann eine Leistungsbezahlung nach § 21 kommen. Funktionsstufen gelten nach § 20 Abs. 2 „die Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen sowie besondere Schwierigkeitsgrade oder eine – geschäftspolitisch zugewiesene – besondere Bedeutung bestimmter Aufgaben“ ab. Der Tarifvertrag unterscheidet tätigkeitsspezifische und tätigkeitsunabhängige Funktionsstufen der Stufen 1 und 2. Kriterien sind die Komplexität der Aufgabe, der Grad der Verantwortung und die geschäftspolitische Setzung.

Funktionsstufen nach TV-BA je Monat, gültig ab 1. Mai 2026.
TätigkeitsebenenFunktionsstufe 1Funktionsstufe 2
I bis IV226,16 €452,32 €
V bis VIII83,06 €166,12 €

Mehrere Funktionsstufen können nebeneinander gezahlt werden, eine tätigkeitsübergreifende Kumulation schließt die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 4 aus. Gezahlt wird nur, solange die Voraussetzungen vorliegen: Fallen sie weg, „entfällt die Funktionsstufe unmittelbar, ohne dass eine Änderung des Arbeitsvertrages erforderlich ist“ (§ 20 Abs. 5).

Rechenbeispiel: In Tätigkeitsebene V, Stufe 3 beträgt das Festgehalt 3.698,89 €. Mit Funktionsstufe 1 von 83,06 € ergibt das ein Monatsgehalt von 3.781,95 € brutto.

Arbeitszeit und Urlaub

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach § 6 Abs. 1 TV-BA ohne Pausen durchschnittlich 39 Stunden in der Woche; auf diese Vollzeit beziehen sich alle Beträge der Tabelle. Am 24. und am 31. Dezember sind Sie unter Fortzahlung des Gehalts freigestellt (§ 6 Abs. 3). Bei einer Fünftagewoche haben Sie nach § 29 Abs. 1 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Ab dem Kalenderjahr 2027 sind es 31 Arbeitstage; das melden die BA und die vbba übereinstimmend.

Jahressonderzahlung und Tauschtage im TV-BA

Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben nach § 22 Abs. 1 TV-BA alle, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Die Höhe richtet sich nach der Tätigkeitsebene am 1. September:

  • Tätigkeitsebenen VIII bis V: 95 Prozent
  • Tätigkeitsebenen IV bis II: 90 Prozent
  • Tätigkeitsebene I: 75 Prozent

Bemessungsgrundlage ist das in Juli, August und September durchschnittlich gezahlte monatliche Gehalt ohne Überstunden, Leistungsbezahlung und Leistungsprämien. Für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Gehalt oder Fortzahlung mindert sich die Zahlung um ein Zwölftel; Ausnahmen gelten unter anderem für den Mutterschutz. Ausgezahlt wird mit dem Gehalt für November (§ 22 Abs. 4).

Beispiel: Wer in Tätigkeitsebene V, Stufe 3 von Juli bis September nur das Festgehalt von 3.698,89 € bezieht, erhält 95 Prozent davon, also 3.513,95 €.

Zeit statt Geld: Tauschtage

§ 32a TV-BA erlaubt, einen Teil der Jahressonderzahlung in freie Tage einzutauschen. Berechtigt ist, wer im laufenden Jahr Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung hat. Den Wunsch müssen Sie der BA bis zum 1. September in Textform mitteilen, mit der Zahl der gewünschten Tauschtage. Möglich sind bis zu drei Tauschtage, höchstens aber so viele, wie Sie Arbeitstage in der Woche haben. Die entsprechende Regel im TVöD erklärt der Ratgeber Tauschtage im TVöD; die Jahressonderzahlung im TVöD rechnet die Seite Jahressonderzahlung aus.

Nachwuchskräfte und Altersversorgung

Nachwuchskräfte im Sinne des Tarifvertrags für die Nachwuchskräfte der BA (TVN-BA) fallen nach § 1 Abs. 2 nicht unter den TV-BA. Die BA bildet Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen und Kammerberufe aus. Die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt seit dem 1. Mai 2026 1.368,26 €; Studierende der Hochschule der BA (HdBA) erhalten laut BA 1.925,00 € im Monat.

Wer nach erfolgreicher Ausbildung bei der BA unmittelbar übernommen wird, beginnt in Entwicklungsstufe 2 und hat keine Probezeit (§ 2 Abs. 4 Satz 3). Sonst dauert die Probezeit sechs Monate.

Für die Altersvorsorge sind die Beschäftigten laut BA zusätzlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichert. Wie die Pflichtversicherung funktioniert, steht im Ratgeber Zusatzversorgung VBL, wie hoch die Rente daraus ausfällt, im Ratgeber VBL-Rente.

Wie diese Seite entsteht
  1. Alle Beträge stammen aus dem Datenmodul lib/engine/tvba/tvba.ts und werden zur Build-Zeit gerendert. Grundlage ist die Gehaltstabelle, die die BA auf ihrer Karriereseite veröffentlicht, und der Tariftext des TV-BA in der Fassung für 2026.
  2. Die Tabelle wurde Zelle für Zelle mit den Tabellen der vbba vom 19. Januar 2026 und zum Mai 2026 abgeglichen. 42 Zellen sind gleich, sechs weichen um je einen Cent ab und sind in der Tabelle gekennzeichnet.
  3. Die Funktionsstufen stimmen in allen Quellen überein. Die Rechenbeispiele verwenden nur Zellen, in denen BA und vbba gleich sind, und sind auf volle Cent gerundet.

Häufige Fragen zum TV-BA

Häufige Fragen zum TV-BA

Was ist der TV-BA?

Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit. Er stammt vom 28. März 2006 und gilt seit dem 1. Januar 2006, im Jahr 2026 in der Fassung des 31. Änderungstarifvertrages. Die BA beschreibt ihn als weitgehend an den TVöD des Bundes angelehnt, aber mit einem eigenständigen Bezahlungssystem.

Gilt bei der Bundesagentur für Arbeit der TVöD?

Nein. Für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, gilt der TV-BA und nicht der TVöD Bund. Statt Entgeltgruppen und Stufen kennt der TV-BA acht Tätigkeitsebenen mit je sechs Entwicklungsstufen und zusätzlich Funktionsstufen.

Wie viel verdient man bei der Bundesagentur für Arbeit?

Das Gehalt besteht aus dem Festgehalt nach Tätigkeitsebene und Entwicklungsstufe und gegebenenfalls aus Funktionsstufen. Seit dem 1. Mai 2026 beginnt das Festgehalt in Vollzeit bei 2.733,55 € in Tätigkeitsebene VIII, Stufe 1. In Tätigkeitsebene V, Stufe 3 sind es 3.698,89 €, mit Funktionsstufe 1 zusammen 3.781,95 € im Monat.

Was sind Funktionsstufen im TV-BA?

Funktionsstufen sind ein reversibler Gehaltsbestandteil für zusätzlich übertragene Aufgaben, besondere Schwierigkeit oder besondere geschäftspolitische Bedeutung einer Aufgabe. Seit dem 1. Mai 2026 zahlt die BA in den Tätigkeitsebenen I bis IV 226,16 € (Funktionsstufe 1) und 452,32 € (Funktionsstufe 2), in den Tätigkeitsebenen V bis VIII 83,06 € (Funktionsstufe 1) und 166,12 € (Funktionsstufe 2) im Monat. Fallen die Voraussetzungen weg, entfällt die Funktionsstufe ohne Änderung des Arbeitsvertrages.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-BA?

Nach § 22 TV-BA beträgt sie 95 Prozent in den Tätigkeitsebenen VIII bis V, 90 Prozent in den Tätigkeitsebenen IV bis II und 75 Prozent in der Tätigkeitsebene I des Gehalts, das in Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde. Maßgeblich ist die Tätigkeitsebene am 1. September; ausgezahlt wird mit dem Gehalt für November. Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht.

Wie lange dauert es bis zur Entwicklungsstufe 6?

Regulär 15 Jahre: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre in der jeweils vorherigen Stufe. Der Aufstieg in die Stufen 3 bis 6 ist leistungsabhängig und kann sich bei deutlich über- oder unterdurchschnittlicher Leistung verkürzen oder verlängern.

Gilt der TV-BA auch im Jobcenter?

Für Beschäftigte der BA ja: Der TV-BA nennt ausdrücklich Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Wer im Jobcenter bei einem kommunalen Träger angestellt ist, hat einen anderen Arbeitgeber; für diese Beschäftigten gilt der TV-BA nicht.

Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TV-BA-Gehaltstabelle ab 1. Mai 2026

Rechtsgrundlage

  • § 1 TV-BA
  • § 2 TV-BA
  • § 6 TV-BA
  • § 14 TV-BA
  • § 16 TV-BA
  • § 17 TV-BA
  • § 18 TV-BA
  • § 19 TV-BA
  • § 20 TV-BA
  • § 22 TV-BA
  • § 29 TV-BA
  • § 32a TV-BA
  • § 41 TV-BA

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    Bundesagentur für Arbeit — Tarifverträge der BA, Gehaltstabelle gültig ab 01.05.2026Überblick der BA über TV-BA und TVN-BA mit Gehaltstabelle (Festgehälter und Funktionsstufen) und Ausbildungsvergütung
  2. 2
    Bundesagentur für Arbeit — TV-BA vom 28.03.2006 in der ab 01.01.2026 gültigen Fassung des 31. ÄnderungstarifvertragesTariftext des TV-BA, veröffentlicht von der BA als Arbeitgeberin und Tarifvertragspartei; Grundlage der zitierten Paragrafen (§§ 1, 2, 6, 14, 16 bis 20, 22, 29, 32a, 41)
  3. 3
    vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales — 31. Änderungstarifvertrag unterzeichnet (19.01.2026)Mitteilung der Tarifvertragspartei auf Arbeitnehmerseite mit Gehaltstabelle BA ab 1. Mai 2026
  4. 4
    vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales — Finanzielle Verbesserungen zum 1. Mai 2026 (27.04.2026)Gehaltstabelle BA gültig ab 1. Mai 2026 mit Funktionsstufen und Ausbildungsvergütungen

Tariftext: Bundesagentur für Arbeit — TV-BA vom 28.03.2006 in der ab 01.01.2026 gültigen Fassung des 31. Änderungstarifvertrages.