Feuerwehrmann Gehalt TVöD 2026: kommunal EG 7 bis EG 12
Wer im kommunalen Einsatz- und Führungsdienst der Feuerwehr nach Tarif bezahlt wird, steht in der Entgeltgruppe 7 bis 12, bei der Bundeswehrfeuerwehr in der Entgeltgruppe 6 bis 9b. Für Feuerwehrbeamte gilt dagegen kein Tarifvertrag, und in Nordrhein-Westfalen und Bayern schreibt das Landesrecht für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Beamte vor. Diese Seite trennt die Fälle: Beamte, kommunal Beschäftigte, Bund, Berlin und Hamburg, Flughafen und Werkfeuerwehr.
Welcher Fall sind Sie?
„Feuerwehrmann Gehalt“ hat keine einzige Antwort. Entscheidend ist, wer Sie beschäftigt und in welchem Status. Die folgende Übersicht führt zum passenden Abschnitt.
| Ihre Lage | Was gilt |
|---|---|
| Beamtin oder Beamter (Berufsfeuerwehr) | Besoldungsrecht des Landes oder Bundes, kein Tarifvertrag |
| Angestellt bei einer Stadt oder Gemeinde | TVöD (VKA): Entgeltordnung Abschnitt XIV, § 46 BT-V |
| Angestellt bei der Bundeswehrfeuerwehr | TVöD (Bund): TV EntgO Bund Teil IV Abschnitt 8 |
| Angestellt in Berlin oder Hamburg (Land) | TV-L mit Sonderregeln in § 47 |
| Flughafenfeuerwehr | Bei TVöD-Bindung (VKA): TVöD-F; Entgelt landesbezirklich oder betrieblich geregelt. Flughäfen außerhalb der VKA sind nicht geprüft |
| Werkfeuerwehr eines Unternehmens | Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag des Betriebs |
Beamte oder Tarifbeschäftigte: Das Landesrecht entscheidet
Ob jemand im feuerwehrtechnischen Dienst verbeamtet wird, steht nicht im Tarifvertrag, sondern in den Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen der Länder. Den Rahmen setzt § 3 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes: Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung „hoheitsrechtlicher Aufgaben“ oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis übertragen werden dürfen.
Die Länder setzen das unterschiedlich streng um:
- Nordrhein-Westfalen schreibt es zwingend vor. Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, „die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind“ (§ 8 Abs. 2 BHKG). Dasselbe gilt für hauptamtliche Kräfte einer Freiwilligen Feuerwehr (§ 10 Satz 1).
- Bayern: „Der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren besteht aus Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes“; vorhandenes Personal aus der Zeit vor der Aufstellung kann weiterverwendet werden (Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). Die Kräfte einer Ständigen Wache „sollen“ Beamte sein (Art. 12 Abs. 2 Satz 3).
- Hessen formuliert eine Soll-Vorschrift: Die Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes „sollen im Beamtenverhältnis beschäftigt sein“ (§ 9 HBKG). Ausnahmen sind damit möglich.
Weil die Gesetze nicht überall eine Verbeamtung erzwingen, gibt es neben Beamten auch Tarifbeschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst. Der TVöD für Kommunen und der TV-L setzen das voraus. Im TVöD (VKA) knüpft die Eingruppierung an beamtete Dienstgrade an; bei Kommunen wie im TV-L folgen Arbeitszeit und Zuschläge den Regeln für Beamte, und der vorzeitige Ausstieg ist frühestens zum Ruhestand vergleichbarer Beamter der Berufsfeuerwehr möglich. Für Feuerwehrbeamte selbst nennt diese Seite weder Besoldungsgruppen noch Beträge. Was die Wahl zwischen Beamtenstatus und Arbeitsvertrag allgemein bedeutet, erklärt der Ratgeber Beamte oder Tarifbeschäftigte. Wer ehrenamtlich in einer Freiwilligen Feuerwehr Dienst tut, steht in keinem Arbeitsverhältnis und bezieht kein Tarifentgelt.
Kommunale Feuerwehr: Entgeltordnung Abschnitt XIV
Für Tarifbeschäftigte einer Stadt oder Gemeinde hat die Entgeltordnung der VKA einen eigenen Abschnitt: Teil B Abschnitt XIV, „Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst“. Er hat drei Ziffern. Ziffer 1 regelt den Einsatz- und Führungsdienst, Ziffer 2 die Feuerwehrgerätewartinnen und -warte, Ziffer 3 die Beschäftigten in Feuerwehrtechnischen Zentralen. Zwei Vorbemerkungen gehen allen Merkmalen der Ziffer 1 voraus:
„1. Die Eingruppierung gemäß den nachfolgenden Merkmalen setzt jeweils mindestens die Erfüllung der Voraussetzungen für die zweite Ebene der Laufbahngruppe 1 oder eine nach Landesrecht – soweit vorhanden – gleichgestellte Ausbildung (z.B. Werkfeuerwehrfrau oder -mann) voraus. 2. Auf Beschäftigte von Flughafenfeuerwehren und Werksfeuerwehren finden die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung.“
Die erste Vorbemerkung knüpft also an eine beamtenrechtliche Laufbahnvoraussetzung an, die zweite Ebene der Laufbahngruppe 1, oder an eine gleichgestellte Ausbildung. Die zweite grenzt Flughafen- und Werksfeuerwehren aus, obwohl die Werkfeuerwehrausbildung als Beispiel einer gleichgestellten Ausbildung genannt ist. Die Ausbildung zählt, der Arbeitgeber Werkfeuerwehr dagegen fällt nicht unter den Abschnitt.
Die Merkmale von EG 7 bis EG 12
Die Leiter beginnt mit der Entgeltgruppe 7: „Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeistern entspricht.“ Eine Gruppe darunter gibt es nicht, eine darüber als die Entgeltgruppe 12 auch nicht. Die meisten Merkmale knüpfen an zwei Achsen an: an die durch „ausdrückliche Anordnung“ übertragene Führung einer taktischen Einheit oder an eine Tätigkeit, die der eines bestimmten beamteten Dienstgrads entspricht. Ab EG 9c kommen Leitungsfunktionen hinzu.
| EG | Führung einer taktischen Einheit | Entspricht beamteten … | Leitungsfunktion |
|---|---|---|---|
| E 7 | keine (Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns) | Brandmeisterinnen und Brandmeister | – |
| E 8 | bis Truppstärke | Oberbrandmeisterinnen und Oberbrandmeister | – |
| E 9a | ab Staffelstärke | Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeister | – |
| E 9b | ab Gruppenstärke | Hauptbrandmeisterinnen und Hauptbrandmeister | – |
| E 9c | ab Gruppenstärke, mit besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten | Hauptbrandmeister oder Brandinspektorinnen und Brandinspektoren | Schicht- bzw. Wachabteilungsleitung (Fallgruppe 2) |
| E 10 | ab Zugstärke | Brandoberinspektorinnen und Brandoberinspektoren | Schicht- bzw. Wachabteilungsleitung, mindestens zu einem Drittel herausgehoben (Fallgruppe 2) |
| E 11 | ab Verbandsstärke | Brandamtfrauen und Brandamtmänner | Schicht- bzw. Wachabteilungsleitung, erheblich herausgehoben (Fallgruppe 2); ständige Vertretung der Wachleitung (Fallgruppe 3) |
| E 12 | – | keine Gleichstellung im Merkmal | Schicht- bzw. Wachabteilungsleitung mit erheblich höherer Verantwortung als EG 11 Fallgruppe 2 (Fallgruppe 1); Wachleitung (Fallgruppe 2) |
Zwei Feinheiten entscheiden in der Praxis oft über die Gruppe. Die Entgeltgruppe 9a hat eine Protokollerklärung: „Nach diesem Merkmal sind auch Beschäftigte eingruppiert, die den Lehrgang zur Gruppenführung erfolgreich abgeschlossen haben und denen durch ausdrückliche Anordnung die Führung von Einsätzen ab Truppstärke übertragen ist.“ Wer also den Lehrgang zur Gruppenführung abgeschlossen hat und dem die Führung von Einsätzen ab Truppstärke ausdrücklich übertragen ist, ist in 9a eingruppiert, ohne eine Staffel zu führen. Und die Schicht- bzw. Wachabteilungsleitung steigt in vier Schritten: als Grundfall in 9c, mit einer Heraushebung „mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ in 10, in 11, wenn sich die Tätigkeit ohne diese Drittel-Grenze durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung erheblich heraushebt, und in 12, wenn sie sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 11 Fallgruppe 2 heraushebt. Dort stehen auch die Wachleiterinnen und -leiter.
Gerätewarte und Feuerwehrtechnische Zentralen
Nicht jede Stelle bei der Feuerwehr fällt unter die Leiter der Ziffer 1. Feuerwehrgerätewartinnen und -warte werden nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Teils A Abschnitt I Ziffer 2 eingruppiert, also nach den Merkmalen für handwerkliche Tätigkeiten. Für Beschäftigte in Feuerwehrtechnischen Zentralen gilt Teil A Abschnitt I Ziffer 3, die Merkmale für Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- und Außendienst. Wie die Allgemeinen Merkmale aufgebaut sind, zeigt der Ratgeber zur Eingruppierung.
Was die Gruppen in Euro bedeuten (VKA)
Abschnitt XIV nennt keine eigenen Beträge. Es gilt die allgemeine Entgelttabelle des TVöD für Kommunen. Die Spanne reicht von 3.294,98 € (E 7, Stufe 1) bis 6.900,18 € (E 12, Stufe 6) brutto im Monat in Vollzeit, Tabelle gültig ab 1. Mai 2026.
| EG | Erste Stufe | Endstufe |
|---|---|---|
| E 7 | 3.294,98 € (Stufe 1) | 4.045,24 € (Stufe 6) |
| E 8 | 3.486,40 € (Stufe 1) | 4.230,97 € (Stufe 6) |
| E 9a | 3.658,61 € (Stufe 1) | 4.979,97 € (Stufe 6) |
| E 9b | 3.779,84 € (Stufe 1) | 5.313,37 € (Stufe 6) |
| E 9c | 4.010,72 € (Stufe 1) | 5.527,70 € (Stufe 6) |
| E 10 | 4.124,53 € (Stufe 1) | 5.753,35 € (Stufe 6) |
| E 11 | 4.269,64 € (Stufe 1) | 6.326,77 € (Stufe 6) |
| E 12 | 4.415,70 € (Stufe 1) | 6.900,18 € (Stufe 6) |
Zum Tabellenentgelt kommt im Einsatzdienst die Feuerwehrzulage nach § 46 (VKA) Nr. 2 Abs. 2 BT-V: 63,69 € im Monat nach einem Jahr und 127,38 € nach zwei Jahren Beschäftigungszeit. Zwei Regeln dazu stehen nur im Absatz 3: Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, „für die Entgelt, Urlaubsentgelt oder Entgelt im Krankheitsfall zusteht“, und sie ist bei der Bemessung des Sterbegeldes zu berücksichtigen. Zusatzversorgungspflichtig ist sie nicht. Die übrigen Sonderregeln des BT-V für die Feuerwehr fasst die Seite zum TVöD-V zusammen.
Arbeitszeit und Zuschläge folgen dem Beamtenrecht
§ 46 (VKA) Nr. 2 Abs. 1 BT-V gilt für alle, die hauptamtlich im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beschäftigt sind: „Die §§ 6 bis 9 und 19 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten.“ Hinter den Paragrafennummern steht mehr als die Arbeitszeit. Ausgeschlossen sind § 6 (regelmäßige Arbeitszeit), § 7 (Sonderformen der Arbeit), § 8 (Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, also die Zeitzuschläge), § 9 (Bereitschaftszeiten) und § 19 (Erschwerniszuschläge). Der Zusatzurlaub nach § 27 bleibt anwendbar. Welche Beamtenregel das im Einzelfall ist, nennt diese Seite nicht; einen Zuschlagsrechner für die kommunale Feuerwehr gibt es auf dieser Website deshalb nicht.
Das gilt auch in der Leitstelle. Der Anhang zu § 9 TVöD bestimmt: „Für Beschäftigte, die unter die Sonderregelungen für den kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst fallen, gilt § 46 Nr. 2 Abs. 1 BT-V (VKA), auch soweit sie in Leitstellen tätig sind.“ Die Leitstellenregel des Anhangs greift für sie also nicht.
Freistellung vor der Rente: die Bedingungen
§ 46 (VKA) Nr. 4 BT-V sieht eine Übergangsversorgung vor: 36 Monate Freistellung mit 70 % des Durchschnittsentgelts, angespart durch eine Minderung des Monatsentgelts um 2,75 %. Drei Bedingungen stehen im Wortlaut und werden leicht überlesen:
- Die 35 Jahre im Einsatzdienst müssen „bei demselben Arbeitgeber“ liegen. Wer zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, der einem Mitgliedverband der VKA angehört, bekommt die Zeit nur angerechnet, wenn das Wertguthaben übertragen wird und der neue Arbeitgeber zustimmt.
- Die Freistellung beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem vergleichbare Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den gesetzlichen Ruhestand treten.
- Der Entgeltanspruch setzt voraus, „dass das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Freistellung endet“.
Wer die 35 Jahre nicht erreicht, erhält für je 12 Kalendermonate Ansparen 1 Monat Freistellung. Rechenbeispiel: Nach 20 Jahren Ansparen sind das 20 Monate.
Eine eigene Tarifregel für den Fall, dass jemand feuerwehrdienstuntauglich wird, hat der TVöD (VKA) für die kommunale Feuerwehr nicht. Die Nr. 3 „Feuerwehrdienstuntauglichkeit“ des § 46 ist mit „[Derzeit nicht belegt]“ überschrieben. Anders bei den Flughafenfeuerwehren: Für sie enthält der Besondere Teil Flughäfen eine Anlage zum Gesundheitsschutz, die auf der Seite zum TVöD-F erklärt ist.
Bundeswehrfeuerwehr: TV EntgO Bund, Teil IV Abschnitt 8
Beim Bund stehen die tarifbeschäftigten Feuerwehrleute der Bundeswehr in einem eigenen Abschnitt der Entgeltordnung: „8. Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehrfeuerwehr“ im Teil IV, den besonderen Merkmalen für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Eine Vorbemerkung bestimmt, welche Ausbildung zählt: „Eine einschlägige Berufsausbildung im Sinne dieses Abschnitts ist diejenige, die üblicherweise von den Berufsfeuerwehren als einschlägig anerkannt wird.“
Der Abschnitt beginnt eine Gruppe tiefer als bei den Kommunen. In EG 6 stehen „Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst als Truppfrauen oder -männer (Brandmeisterinnen und -meister)“. Ab EG 7 setzt jedes Merkmal den erfolgreich abgeschlossenen B3-Lehrgang voraus.
| EG | Funktion | Dienstgrad im Merkmal | Voraussetzung | Tabellenentgelt |
|---|---|---|---|---|
| E 6 | Truppfrauen oder -männer | Brandmeisterinnen und -meister | Berufsausbildung und Zusatzprüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst | 3.240,30 € bis 3.926,20 € |
| E 7 | Staffelführer, Truppführer oder Disponenten | Oberbrandmeisterinnen und -meister | Berufsausbildung und B3-Lehrgang | 3.294,98 € bis 4.045,24 € |
| E 8 | ständige Vertretung der Leitung (Wachabteilungsleitung) oder der Wachabteilungsleitung (Einsatzleitung im Außendienst) | – | Berufsausbildung und B3-Lehrgang | 3.486,40 € bis 4.230,97 € |
| E 9a | Leitung einer Bundeswehrfeuerwehr | Hauptbrandmeisterinnen und -meister | Berufsausbildung und B3-Lehrgang | 3.691,52 € bis 4.746,88 € |
| E 9b | Leitung einer Bundeswehrfeuerwehr auf Flugplätzen, in Depots oder Untertageanlagen | – | Berufsausbildung und B3-Lehrgang | 3.833,50 € bis 5.297,75 € |
Die Beträge stammen aus der TVöD-Tabelle des Bundes, gültig ab 1. Mai 2026, von der ersten bis zur letzten Stufe der Gruppe. Der Einstieg in EG 6 beginnt bei 3.240,30 €. Die Leitung einer Bundeswehrfeuerwehr in EG 9b steht in zwei Fallgruppen. Fallgruppe 1 erfasst Leitungen auf Flugplätzen, denen mindestens 60 Beschäftigte ständig unterstellt sind, sowie die Flugplätze Büchel, Nörvenich und Fürstenfeldbruck. Diese Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Entgeltgruppenzulage nach § 17 Nr. 1 TV EntgO Bund. Sie beträgt 76,44 € im Monat, gültig seit dem 1. Mai 2026.
Zulage und 24-Stunden-Schicht beim Bund
Eine Feuerwehrzulage mit eigenem Tarifbetrag wie bei den Kommunen kennt der Bund nicht. Nach § 46 (Bund) Nr. 5a BT-V erhalten Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst der Bundeswehr eine Zulage in entsprechender Anwendung der Stellenzulage für Feuerwehrbeamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz; tarifliche Zuschläge und Zulagen „bleiben unberührt“. Die Höhe folgt also dem Besoldungsrecht und steht hier nicht.
Für die Arbeitszeit hat der Bund eine eigene Regel im Tarifvertrag. Für das Feuerwehr- und Wachpersonal mit erheblichem Bereitschaftsdienst nennt § 46 (Bund) Nr. 4 Abs. 3 „24 Stunden je Schicht“. Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) wird nur „zu 50 v.H. gezahlt“, also zur Hälfte. Und: „Die über 168 Stunden hinausgehende Zeit wird bei der Bemessung des Entgelts mit 50 v.H. als Arbeitszeit gewertet und mit dem Überstundenentgelt vergütet.“ Eine früher daneben stehende Regel, nach der bis zu 54 Stunden in der Woche ohne Ausgleich zulässig waren (Abs. 3a), ist mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten. Mehr zu den Tabellen des Bundes steht auf der Seite TVöD Bund.
Länder: Sonderregeln nur in Berlin und Hamburg
Im TV-L gibt es eine Feuerwehr-Sonderregelung nur für zwei Arbeitgeber: Die Feuerwehr-Regeln des § 47 gelten für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg, und „nur im Tarifgebiet West“. Wie bei den Kommunen finden die §§ 6 bis 9 und 19 keine Anwendung, und es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten.
Bei der Zulage geht der TV-L einen anderen Weg als die VKA. „Beschäftigte im Einsatzdienst erhalten eine monatliche Zulage (Feuerwehrzulage). Hierfür finden die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils gelten, entsprechende Anwendung.“ Einen eigenen Eurobetrag nennt der Tarifvertrag nicht; die Höhe ergibt sich aus dem Besoldungsrecht Berlins bzw. Hamburgs und steht deshalb nicht auf dieser Seite.
Statt einer Freistellung wie bei der VKA kennt § 47 Nr. 3 eine Übergangszahlung. Das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten mit mindestens 36 Jahren im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr bei demselben Arbeitgeber endet auf schriftliches Verlangen, frühestens 36 Kalendermonate vor der Regelaltersgrenze und nicht vor dem Ruhestand vergleichbarer Beamter. Bei kürzerer Tätigkeit verkürzt sich die Frist von 36 Kalendermonaten je fehlendes volles Jahr um 1 Monat. Die Übergangszahlung beträgt für jeden Monat zwischen dem Ausscheiden und der Altersgrenze 65 % des monatlichen Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 7 Stufe 6; wer beim Ausscheiden in EG 8 oder höher ist, bekommt sie auf Grundlage der Entgeltgruppe 8 Stufe 6. Sie wird in einer Summe mit dem Ausscheiden gezahlt, auf Wunsch in Teilbeträgen. Wer Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, ist ausgenommen.
Eine Lücke bleibt: Die Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A) hat keinen Feuerwehr-Abschnitt. Nach welchem Merkmal tarifbeschäftigte Feuerwehrleute in Berlin und Hamburg eingruppiert sind, lässt sich aus ihr nicht ablesen.
Flughafen- und Werkfeuerwehr: kein Platz in der Tabelle
Beschäftigte der Verkehrsflughäfen fallen, soweit ihr Arbeitgeber an den TVöD (VKA) gebunden ist, unter den Besonderen Teil Flughäfen; Flughäfen außerhalb der VKA hat diese Seite nicht geprüft. Für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal wird das monatliche Entgelt dort „landesbezirklich oder betrieblich geregelt“, einschließlich der Zeitzuschläge. In der bundesweiten Tabelle stehen diese Beschäftigten also nicht, und die Merkmale des Abschnitts XIV gelten für sie ausdrücklich nicht. Was der BT-F sonst regelt, etwa den Gesundheitsschutz im Einsatzdienst, steht auf der Seite zum TVöD-F. Gruppen und Beträge einer einzelnen Flughafenfeuerwehr liegen dieser Seite nicht vor.
Werkfeuerwehrfrau und Werkfeuerwehrmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Werkfeuerwehrausbildungsverordnung vom 22. Mai 2015 regelt ihn, „Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.“ Sie löste die Erprobungsverordnung vom 7. Juli 2009 ab. Werkfeuerwehren selbst sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren von Betrieben. In Nordrhein-Westfalen heißt es: „Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren.“ und „Die Werkfeuerwehr besteht in der Regel aus hauptamtlichen Kräften.“ (§ 16 Abs. 1 BHKG). Für die Bezahlung entscheidend ist ein anderer Satz: „Die Angehörigen der Werkfeuerwehr müssen dem Betrieb oder der Einrichtung angehören, für welche die Werkfeuerwehr eingerichtet worden ist.“ (§ 16 Abs. 2 Satz 3 BHKG). Hessen sagt es knapper: „Werkfeuerwehren dürfen nur aus Werksangehörigen bestehen.“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 HBKG).
Werkfeuerwehrleute sind also Beschäftigte des Unternehmens, und ihr Entgelt richtet sich nach dessen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Ein Beispiel ist die chemische Industrie. Der Manteltarifvertrag von BAVC und IG BCE nennt in der Fassung vom 16. März 2009 die Werkfeuerwehr ausdrücklich bei den Diensten mit einer Anwesenheit von höchstens 24 Stunden: Zu der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden tritt eine Arbeitsbereitschaft bis zu 8 Stunden und eine Bereitschaftsruhezeit von mindestens 8 Stunden; außerdem sind jährlich 35 weitere Freizeiten von je 24 Stunden zu gewähren (§ 5 II Ziff. 1). Ob die aktuelle Fassung gleich lautet, ist nicht geprüft. Entgeltgruppen oder Beträge für Werkfeuerwehrleute in der Chemie nennt diese Seite nicht.
Drei verbreitete Verkürzungen
- „Tarifbeschäftigte Feuerwehrleute sind in E 7 bis E 12.“ Das stimmt nur für den kommunalen Dienst. Bei der Bundeswehrfeuerwehr reicht die Spanne von EG 6 bis EG 9b, und Flughafen- und Werksfeuerwehren fallen gar nicht unter diese Merkmale.
- „Die Feuerwehrzulage beträgt 63,69 € bzw. 127,38 €.“ Das gilt nur bei der VKA. In Berlin und Hamburg folgt die Zulage dem Beamtenrecht des Landes, beim Bund der Stellenzulage für Feuerwehrbeamte.
- „Bei der Bundeswehrfeuerwehr sind 54 Wochenstunden ohne Ausgleich zulässig.“ Die Regel steht zwar noch im Lesetext, ist aber seit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.
Wer als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter im Rettungsdienst arbeitet, findet Gruppe und Beträge auf der Seite zum Gehalt von Notfallsanitätern.
Wie dieser Ratgeber entsteht
- Tätigkeitsmerkmale: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XIV, in der Lesefassung der VKA zum TVöD-AT, Stand 01.01.2026, Wort für Wort gegen die dbb-Lesefassung geprüft; Bund: TV EntgO Bund, Anlage 1 Teil IV Abschnitt 8, Lesefassung des BMI (ÄndTV Nr. 12 vom 06.04.2025).
- Sonderregeln: § 46 (VKA) und § 46 (Bund) BT-V i. d. F. des ÄTV Nr. 32; § 47 TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14. Landesrecht nur zur Frage, wer Beamter ist; Beamtenbesoldung wurde bewusst nicht ausgewertet.
- Die Tabellenentgelte stammen aus den Entgelttabellen TVöD VKA und Bund, die Zulagen aus § 46 (VKA) Nr. 2 BT-V und § 17 Nr. 1 TV EntgO Bund; die Seite rechnet keine eigenen Feuerwehrtabellen und keine Zuschläge, weil diese bei Kommune und Land dem Beamtenrecht folgen.
Häufige Fragen zum Gehalt bei der Feuerwehr
Häufige Fragen zum Gehalt bei der Feuerwehr
Wie viel verdient ein Feuerwehrmann als Tarifbeschäftigter einer Kommune?
Im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst beginnt die Entgeltordnung der VKA mit der Entgeltgruppe 7, der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns. Nach der TVöD-Tabelle ab 1. Mai 2026 sind das 3.294,98 € in Stufe 1 bis 4.045,24 € in Stufe 6 brutto im Monat. Im Einsatzdienst kommt die Feuerwehrzulage hinzu: 63,69 € nach einem Jahr, 127,38 € nach zwei Jahren Beschäftigungszeit.
Gilt der TVöD für Feuerwehrbeamte?
Nein. Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes erhalten Besoldung nach dem Besoldungsrecht ihres Landes oder des Bundes, nicht Entgelt nach einem Tarifvertrag. Ob eine Stelle bei einer kommunalen Feuerwehr verbeamtet wird, regelt das Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz des Landes. Diese Seite nennt deshalb keine Besoldungsgruppen und keine Besoldungsbeträge.
In welche Entgeltgruppe kommt eine Wachleiterin oder ein Wachleiter?
Wachleiterinnen und Wachleiter stehen in der Entgeltgruppe 12, Fallgruppe 2, des Abschnitts XIV der Entgeltordnung (VKA). Das ist die höchste Gruppe des Abschnitts. Ständige Vertreterinnen und Vertreter der Wachleitung stehen in der Entgeltgruppe 11, Fallgruppe 3.
Warum beginnt die Bundeswehrfeuerwehr in EG 6 und nicht in EG 7?
Die Entgeltordnung des Bundes hat für die Bundeswehrfeuerwehr einen eigenen Abschnitt. Truppfrauen und -männer (Brandmeisterinnen und -meister) mit einschlägiger Berufsausbildung und Zusatzprüfung stehen dort in EG 6. Ab EG 7 verlangt das Merkmal den B3-Lehrgang. Die kommunale Entgeltordnung beginnt dagegen erst mit EG 7.
Was verdient man bei einer Werkfeuerwehr?
Werkfeuerwehrleute gehören dem Betrieb an, für den die Werkfeuerwehr eingerichtet ist. Ihr Entgelt richtet sich deshalb nach dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag dieses Betriebs. Die Feuerwehrmerkmale der kommunalen Entgeltordnung schließen Werksfeuerwehren ausdrücklich aus. Eine eigene Entgelttabelle für Werkfeuerwehren liegt dieser Seite nicht vor.
Gibt es im TV-L eine Feuerwehrzulage?
Nur für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg (§ 47 TV-L, Tarifgebiet West). Einen eigenen Eurobetrag nennt der TV-L nicht: Für die Zulage gelten die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils gelten.
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- Datengrundlage
- Entgeltordnung (VKA) Teil B Abschnitt XIV, TV EntgO Bund Teil IV Abschnitt 8, TVöD-Tabellen 2026
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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