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Notfallsanitäter Gehalt TVöD: Entgeltgruppe N und E 8

Kommunal angestellte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden in die Entgeltgruppe N eingruppiert: 3.701,21 € brutto im Monat zum Einstieg, 4.488,98 € in der Endstufe (seit 1. Mai 2026). Beim Bund gilt stattdessen die allgemeine E 8. Diese Seite zeigt beide Tabellen, die Sonderregeln des § 58 BT-V, die neue Bereitschaftszeit und die vielen Arbeitgeber, die gar nicht nach TVöD zahlen.

Welche Entgeltgruppe gilt für Notfallsanitäter?

Im kommunalen Rettungsdienst ist es die Entgeltgruppe N. Sie steht in der Entgeltordnung der VKA zwischen der E 6 für Rettungsassistenten und der E 9a für die Vertretung einer Wachenleitung, und ihr Tätigkeitsmerkmal ist ein einziger Satz:

„Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten.“

Maßgeblich sind also zwei Dinge: die staatliche Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, und eine Tätigkeit, die dieser Qualifikation entspricht. Eine Heraushebung nach Schwierigkeit oder Verantwortung, wie sie viele andere Merkmale kennen, gibt es für Notfallsanitäter nicht. Wer einen Hinweis auf eine „E 9a für Notfallsanitäter“ liest, liest am Tariftext vorbei: E 9a ist in diesem Abschnitt ausschließlich die ständige Vertretung einer Wachenleitung.

Ungewöhnlich ist der Ort der Tabelle. Die Beträge der N stehen weder in der allgemeinen Entgelttabelle noch in der Pflegetabelle, sondern in § 58 des Besonderen Teils Verwaltung (TVöD-V), und zwar nur in seinem VKA-Teil. Zwei Sätze daraus erklären, warum im Netz oft „P 8“ zu lesen ist:

„Diese Tabellenwerte verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um denselben Prozentsatz bzw. in demselben Umfang wie die Tabellenwerte der Entgeltgruppe P 8.“ — „Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen der Anlage A Bezug genommen wird, entspricht die Entgeltgruppe N der Entgeltgruppe 8.“

Die Beträge sind also dieselben wie in der Pflegegruppe P 8 und wachsen mit ihr. Die Gruppe selbst heißt aber N, und die Pflege-Merkmale spielen für die Eingruppierung keine Rolle. Wo der Allgemeine Teil nach Entgeltgruppen staffelt, etwa bei Prozentsätzen für die Gruppen 1 bis 9b, zählt N wie die E 8.

Gehaltstabelle: Entgeltgruppe N (Kommunen) und E 8 (Bund)

Kommunen und Bund bezahlen denselben Beruf nach zwei verschiedenen Tabellen. Die beiden Tabellen stehen deshalb getrennt; die Beträge sind Monatsentgelte in Vollzeit, brutto, gültig ab 1. Mai 2026.

VKA: Entgeltgruppe N nach § 58 BT-V

Entgeltgruppe N (VKA), Stufen 2 bis 6, Monatsbeträge ab 1. Mai 2026, mit der Zeit ab Einstellung bis zum Erreichen der Stufe.
StufeMonatsentgelterreicht nach
Stufe 23.701,21 €Einstellung
Stufe 33.862,80 €3 Jahren
Stufe 44.075,58 €6 Jahren
Stufe 54.247,92 €10 Jahren
Stufe 64.488,98 €15 Jahren

Bund: Entgeltgruppe 8 nach TV EntgO Bund

Der Bund führt Notfallsanitäter in der regulären Entgeltgruppe 8 des Bundes. Das Merkmal lautet dort: „Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechender Tätigkeit.“ Eine Entgeltgruppe N gibt es beim Bund nicht.

Entgeltgruppe 8 (Bund), Stufen 1 bis 6, Monatsbeträge ab 1. Mai 2026, und der Abstand der kommunalen Entgeltgruppe N in derselben Stufe.
StufeMonatsentgelt E 8Kommunale N liegt …
Stufe 13.486,40 €keine Stufe 1
Stufe 23.697,29 €3,92 € höher
Stufe 33.843,36 €19,44 € höher
Stufe 43.992,40 €83,18 € höher
Stufe 54.153,50 €94,42 € höher
Stufe 64.230,97 €258,01 € höher

Der Abstand ist am Anfang kaum spürbar (3,92 € in Stufe 2) und wächst mit jeder Stufe. In der Endstufe zahlt die Kommune 258,01 € im Monat mehr als der Bund. Umgekehrt beginnt beim Bund, wer keine einschlägige Berufserfahrung mitbringt, in Stufe 1 mit 3.486,40 €; diese Stufe fehlt der N. Wie sich ein Monatsbetrag in Netto verwandelt und wie der öffentliche Dienst insgesamt bezahlt, erklärt der Überblick Gehalt im öffentlichen Dienst.

Einstieg in Stufe 2, drei Jahre bis Stufe 3

Die Stufenregel der N steht in § 58 Nr. 3 BT-V:

„Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 1 umfasst die Entgeltgruppe N fünf Stufen; Eingangsstufe ist für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in der Entgeltgruppe N die Stufe 2. Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 wird bei Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern in der Entgeltgruppe N die Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 erreicht.“

Für Berufsanfänger heißt das: Am ersten Arbeitstag gilt die Stufe 2, ganz gleich, ob schon Erfahrung vorliegt. Danach bleiben Sie drei Jahre in Stufe 2. Ab Stufe 3 gelten wieder die allgemeinen Laufzeiten der VKA: drei Jahre bis Stufe 4, vier bis Stufe 5, fünf bis Stufe 6. Die Endstufe ist damit nach 15 Jahren erreicht, wie die Tabelle oben in der rechten Spalte zeigt. Wie Stufen allgemein laufen, beschreibt der Ratgeber zur Stufenlaufzeit.

Die Tarifeinigung vom April 2025 hat daran nichts geändert. Für den Rettungsdienst regelt sie nur die Arbeitszeit; § 58 und das Merkmal in Abschnitt XXII blieben unberührt. Die N ist seither nur mit den allgemeinen Erhöhungen gestiegen, was die drei Zeilen des § 58 belegen:

Die drei Zeilen der Tabelle in § 58 BT-V (VKA): Beträge der Entgeltgruppe N je Gültigkeitszeitraum, Stufen 2 bis 6.
gültigStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
bis 31.03.20253.490,40 €3.647,59 €3.849,10 €4.011,86 €4.239,52 €
01.04.2025 bis 30.04.20263.600,40 €3.757,59 €3.964,57 €4.132,22 €4.366,71 €
ab 1. Mai 20263.701,21 €3.862,80 €4.075,58 €4.247,92 €4.488,98 €

Bereitschaftszeit: 46 Stunden seit 2026, 44 Stunden ab 2027

Rettungswachen arbeiten mit Diensten, in denen sich Einsätze und Wartezeit abwechseln. Der TVöD regelt das in Teil B des Anhangs zu § 9. Bereitschaftszeiten sind dort die Zeiten, in denen sich Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle bereithalten, „um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.“ Sie zählen nur zum Teil als Arbeitszeit, und Vollarbeit plus Bereitschaft dürfen eine Obergrenze nicht überschreiten. Beides hat die Tarifrunde 2025 für Bund und Kommunen verschoben.

Höchstsumme und Faktor der Bereitschaftszeit im Rettungsdienst je Zeitraum, dazu ein Rechenbeispiel für 39 Stunden Vollzeit.
ZeitraumHöchstsumme je Wochezählt als ArbeitszeitBeispiel: BereitschaftBeispiel: Vollarbeit
bis 31.12.202548 Std.50 %18 Std.30 Std.
ab 01.01.202646 Std.56,25 %16 Std.30 Std.
ab 01.01.202744 Std.64,29 %14 Std.30 Std.

Das Rechenbeispiel geht von einer Vollzeitstelle mit 39 Stunden und voll ausgeschöpfter Höchstsumme aus. Im Jahr 2026 ergeben 30 Stunden Vollarbeit und 16 Stunden Bereitschaft, gewertet zu 56,25 %, genau die bezahlten 39 Stunden. Mit den neuen Faktoren bleibt die Vollarbeit rechnerisch in allen drei Zeiträumen bei 30 Stunden. Das Entgelt bleibt gleich, die Anwesenheit sinkt: um 2 Stunden 2026 und noch einmal um 2 Stunden 2027.

Zwei Punkte gehen in vielen Darstellungen unter. Erstens werden für die Zeitzuschläge und für die Höchstsumme die Stunden eines Dienstes „in vollem Umfang herangezogen“, also auch die Bereitschaftszeit. Welche Prozentsätze für Nacht, Sonntag und Feiertag gelten, zeigt der Zuschlagsrechner. Zweitens gilt die Absenkung nur für den Rettungsdienst: In Leitstellen bleibt es bei 48 Stunden und einer Wertung zur Hälfte. Die tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden und die neuen 24-Stunden-Dienste behandelt der Ratgeber zum Gehalt von Rettungssanitätern; die allgemeinen Regeln stehen unter Arbeitszeit im TVöD, die Abgrenzung zur Rufbereitschaft unter Rufbereitschaft im TVöD.

Eine eigene Rettungsdienstzulage kennt der TVöD nicht. Wer ständig Wechselschicht leistet, erhält die allgemeine Wechselschichtzulage von 200,00 € im Monat, bei ständiger Schichtarbeit sind es 100,00 € (§ 8 Abs. 5 und 6 TVöD).

Wo Notfallsanitäter nicht nach TVöD bezahlt werden

Die Beträge oben gelten nur bei Kommunen und kommunalen Gesellschaften, die den TVöD anwenden, und beim Bund. Ein großer Teil des Rettungsdienstes wird von Hilfsorganisationen und privaten Anbietern mit eigenen Regelwerken gefahren. Wie groß dieser Teil ist, lässt sich aus keiner belastbaren Quelle beziffern; die Seite nennt deshalb keine Quote.

Arbeitgeber im Rettungsdienst außerhalb des TVöD, ihr Regelwerk und belegte Besonderheiten für Notfallsanitäter.
TrägerRegelwerkBesonderheit
DRKDRK-Reformtarifvertrag (ver.di)Abschluss 2025 mit „Integration der NotSan-Zulage in die Entgeltgruppe 9c“ nach DRK-eigener Zählung
JohanniterAVR DWBO, Anlage Johanniter (kirchliches Arbeitsrecht)Notfallsanitäterin als Richtbeispiel der AVR-Entgeltgruppe 7; Zulage 100,00 € ab Beginn der Tätigkeit, 300,00 € ab dem 3. Tätigkeitsjahr, 400,00 € ab dem 6. Tätigkeitsjahr
MalteserAVR CaritasNotSan-Zulage 150,00 € ab dem 3. Tätigkeitsjahr, 250,00 € ab dem 5. Tätigkeitsjahr, 400,00 € ab dem 7. Tätigkeitsjahr; Höchstarbeitszeit von 48 auf 45 Stunden ab 2025, dann jährlich eine weniger bis 42 Stunden 2028
ASBeigene Tarifverträge je LandesverbandBaden-Württemberg: 41 Wochenstunden ab 2025, 38,5 ab 2027 für rund 1.000 Beschäftigte im Rettungsdienst
FalckFalck-Bundestarifvertrag (ver.di)in Kraft seit 1. Oktober 2022, für Teile der Falck-Rettungsdienstbereiche

Vorsicht beim Vergleich: Die AVR-Entgeltgruppe 7 der Johanniter ist nicht die E 7 des TVöD, und die 9c des DRK nicht die TVöD-E 9c. Gleiche Nummern bezeichnen in jedem Regelwerk andere Beträge. Auch die Länder zahlen anders: Der TV-L führt Notfallsanitäter in der Gruppe KR 8 und behält im Rettungsdienst 48 Stunden mit einer Wertung zur Hälfte bei.

Aufstieg: Rettungswache, Leitstelle, Rettungsdienstschule

Aus der N führen drei Wege nach oben, und alle drei verlangen eine andere Tätigkeit, nicht nur mehr Jahre. Die Entgeltordnung der VKA staffelt die Wachenleitung nach der Zahl der unterstellten Beschäftigten:

  • E 9a: „Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Rettungswachen.“
  • E 9b: „Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen“ sowie ständige Vertretungen, denen „mindestens 20 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.“
  • E 9c: Wachenleitung ab 20, ständige Vertretung ab 40 Unterstellten.
  • E 10: „Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen, denen mindestens 40 Beschäftigte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.“

In der Leitstelle beginnt die Leiter bei der E 9a für „Disponentinnen und Disponenten in Leitstellen mit der nach Landesrecht jeweils geforderten Qualifikation mit entsprechender Tätigkeit“ und reicht über Schichtführung und Lagedienst bis zur E 13 für Leitungen mit mindestens 35 Unterstellten. An einer Rettungsdienstschule sind Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation in der E 10, Lehrkräfte mit Hochschulabschluss in der E 11; die Schulleitung erreicht die E 12 oder E 13. Einen eigenen Tarifweg für Praxisanleiter oder den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst enthält die Entgeltordnung der VKA nicht.

Der Beruf nach dem Notfallsanitätergesetz

Das Notfallsanitätergesetz gilt seit dem 1. Januar 2014 bundesweit. Die Berufsbezeichnung darf nur führen, wer eine Erlaubnis hat (§ 1). Die Ausbildung dauert nach § 5 in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf, und die praktische Ausbildung findet „an einer genehmigten Lehrrettungswache und an geeigneten Krankenhäusern“ statt. Zugang haben Bewerber mit mittlerem Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung (§ 8).

Was den Beruf von anderen Gesundheitsberufen trennt, steht in § 2a. Bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zum Beginn einer anderen ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung dürfen Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, „einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver oder medikamentöser Art“, eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese in der Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahme erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden.

Das Berufsbildungsgesetz gilt für diese Ausbildung nicht (§ 29); der Träger muss nach § 15 eine angemessene Vergütung zahlen. Im öffentlichen Dienst regelt sie der TVAöD im Besonderen Teil Pflege: 1.490,69 € im ersten Ausbildungsjahr, alle Jahre stehen auf der Seite zum TVAöD.

Rettungsassistenten nach dem alten Recht dürfen ihre Bezeichnung weiter führen (§ 30). Für sie hält die Entgeltordnung die Entgeltgruppe 6 bereit („Rettungsassistentinnen und -assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten.“), mit 3.240,30 € bis 3.926,20 €. Den Weg in die N öffnete § 32 Abs. 2: Wer mindestens fünf Jahre tätig war, konnte eine Ergänzungsprüfung ablegen, bei mindestens drei Jahren nach einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden, darunter nach 960 Stunden. Die Frist dafür lief zehn Jahre ab Inkrafttreten und ist abgelaufen. In der Endstufe beträgt der Unterschied zwischen E 6 und N 562,78 € im Monat.

Wie dieser Ratgeber entsteht
  1. Tätigkeitsmerkmale: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXII („Beschäftigte im Rettungsdienst“) und Abschnitt XVIII (Leitstellen), abgedruckt in der Lesefassung der VKA zum TVöD-AT, Stand 01.01.2026; Bund: TV EntgO Bund, Teil III Abschnitt 21.17.
  2. Die Tabelle der Entgeltgruppe N steht in § 58 BT-V (VKA). Ihre Werte sind mit P 8 identisch; die Seite liest sie deshalb aus dem P-8-Raster der Engine und prüft die Gleichheit gegen den Normtext per Test. E 8 und E 6 stammen aus dem TVöD-Raster 2026.
  3. Alle Differenzen und die Stundenumrechnung der Bereitschaftszeit sind aus diesen Werten berechnet und als Rechenbeispiel gekennzeichnet, nicht aus Sekundärquellen übernommen.
  4. Angaben zu DRK, Johannitern, Malteser/Caritas, ASB und Falck stammen aus deren eigenen Veröffentlichungen oder denen der Tarifparteien. Einen Anteil der Beschäftigten, die nach TVöD bezahlt werden, nennt die Seite nicht, weil keine belastbare Zahl vorliegt.

Häufige Fragen zum Gehalt von Notfallsanitätern

Häufige Fragen zum Gehalt von Notfallsanitätern

Wie viel verdient ein Notfallsanitäter im TVöD?

Bei einer Kommune gilt die Entgeltgruppe N: seit dem 1. Mai 2026 3.701,21 € brutto im Monat in der Eingangsstufe 2 und 4.488,98 € in der Endstufe 6, jeweils in Vollzeit. Beim Bund gilt die Entgeltgruppe 8 mit 3.486,40 € in Stufe 1 bis 4.230,97 € in Stufe 6. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und eine Wechselschicht- oder Schichtzulage kommen je nach Dienstplan hinzu.

Sind Notfallsanitäter in P 8 eingruppiert?

Nein. Die Entgeltordnung der VKA ordnet Notfallsanitäterinnen und -sanitäter der Entgeltgruppe N zu, deren Tabelle in § 58 BT-V steht. Die Beträge von N sind mit denen der Pflegegruppe P 8 identisch und steigen mit ihr, die Pflege-Merkmale gelten aber nicht. Beim Bund gilt die allgemeine Entgeltgruppe 8.

Warum gibt es in der Entgeltgruppe N keine Stufe 1?

§ 58 Nr. 3 BT-V bestimmt, dass die Entgeltgruppe N nur fünf Stufen hat und die Eingangsstufe die Stufe 2 ist. Wer nach der Prüfung bei einer Kommune anfängt, beginnt deshalb auch ohne Berufserfahrung in Stufe 2. Im Gegenzug dauert der Weg in Stufe 3 drei Jahre statt zwei.

Verdienen Notfallsanitäter beim Bund weniger als bei Kommunen?

In jeder Stufe von 2 bis 6 liegt die kommunale Entgeltgruppe N über der Bund-E 8, am Anfang knapp (3,92 € in Stufe 2), in der Endstufe um 258,01 € im Monat. Dafür kennt der Bund eine Stufe 1, in der Berufsanfänger ohne einschlägige Erfahrung beginnen.

Wie viele Stunden darf eine Woche im Rettungsdienst dauern?

Seit dem 1. Januar 2026 darf die Summe aus Vollarbeit und Bereitschaftszeit im Durchschnitt 46 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ab dem 1. Januar 2027 44 Stunden. Die Bereitschaftszeit zählt zu 56,25 % beziehungsweise 64,29 % als Arbeitszeit. In Leitstellen bleibt es bei 48 Stunden und 50 %.

Gilt der TVöD auch beim DRK, bei den Johannitern oder den Maltesern?

Nein. Das DRK wendet seinen eigenen Reformtarifvertrag an, die Johanniter die Arbeitsvertragsrichtlinien AVR DWBO mit einer eigenen Anlage, die Malteser die AVR Caritas. ASB-Landesverbände und private Anbieter wie Falck haben eigene Tarifverträge. Deren Entgeltgruppen haben andere Nummern und Beträge als der TVöD.

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD-Tabellen 2026 (Entgeltgruppe N, E 8 Bund)

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)