Rettungssanitäter Gehalt im TVöD: E 4 plus 2,3 % Zulage
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter stehen im TVöD in der Entgeltgruppe 4 und erhalten obendrauf eine Entgeltgruppenzulage: bei Kommunen 2,3 % des Tabellenentgelts, beim Bund 76,44 € im Monat. Zusammen sind das bei einer Kommune 3.063,04 € bis 3.703,46 € brutto. Viele Gehaltsübersichten lassen die Zulage weg und rechnen deshalb zu niedrig.
Entgeltgruppe 4 mit einer Zulage, die oft übersehen wird
Das Tätigkeitsmerkmal ist das erste im Abschnitt „Beschäftigte im Rettungsdienst“ der Entgeltordnung der VKA:
„Entgeltgruppe 4 — Rettungssanitäterinnen und -sanitäter mit entsprechenden Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärung)“
Die Protokollerklärung, auf die der Klammerzusatz verweist, lautet vollständig:
„Diese Beschäftigten erhalten eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 2,3 Prozent ihres jeweiligen Tabellenentgelts.“
Die Zulage ist leicht falsch zuzuordnen. Im gedruckten Tarifvertrag steht die Protokollerklärung ganz unten im Abschnitt, direkt unter der E 10 für die Leitung großer Rettungswachen. Der Verweis darauf steht aber nur unter der E 4. Zwei Parallelvorschriften machen die Zuordnung eindeutig: Der TV-L gewährt Rettungssanitätern in E 4 „2,3 v.H.“ über die nummerierte Protokollerklärung Nr. 2, und der Bund versieht seine E 4 für Rettungssanitäter ausdrücklich mit einer Entgeltgruppenzulage. Die Wachenleitung erhält diese Zulage nicht.
„Jeweiliges Tabellenentgelt“ heißt: Die Zulage wächst mit jeder Stufe und mit jeder Tariferhöhung automatisch mit. Sie ist zugleich die einzige Entgeltgruppenzulage, die die Entgeltordnung der VKA überhaupt enthält. Eine allgemeine Rettungsdienstzulage kennt der TVöD daneben nicht. Rettungsassistenten nach altem Recht stehen eine Gruppe höher in der E 6, Notfallsanitäter in einer eigenen Entgeltgruppe N; beides erklärt der Ratgeber zum Gehalt von Notfallsanitätern.
Rettungssanitäter-Gehalt 2026: Kommune oder Bund
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 4 ist 2026 bei Bund und Kommunen gleich hoch. Unterschiedlich ist nur die Zulage, und deshalb stehen die beiden Rechenwege in getrennten Tabellen. Alle Beträge: brutto im Monat, Vollzeit, gültig ab 1. Mai 2026.
Kommunen (VKA): E 4 plus 2,3 %
| Stufe | E 4 | Zulage 2,3 % | zusammen |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.994,17 € | 68,87 € | 3.063,04 € |
| Stufe 2 | 3.190,45 € | 73,38 € | 3.263,83 € |
| Stufe 3 | 3.355,14 € | 77,17 € | 3.432,31 € |
| Stufe 4 | 3.457,66 € | 79,53 € | 3.537,19 € |
| Stufe 5 | 3.560,17 € | 81,88 € | 3.642,05 € |
| Stufe 6 | 3.620,20 € | 83,26 € | 3.703,46 € |
Bund: E 4 plus Festbetrag nach § 17 Nr. 1 TV EntgO Bund
| Stufe | E 4 | Festbetrag | zusammen | gegenüber VKA |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.994,17 € | 76,44 € | 3.070,61 € | 7,57 € mehr |
| Stufe 2 | 3.190,45 € | 76,44 € | 3.266,89 € | 3,06 € mehr |
| Stufe 3 | 3.355,14 € | 76,44 € | 3.431,58 € | 0,73 € weniger |
| Stufe 4 | 3.457,66 € | 76,44 € | 3.534,10 € | 3,09 € weniger |
| Stufe 5 | 3.560,17 € | 76,44 € | 3.636,61 € | 5,44 € weniger |
| Stufe 6 | 3.620,20 € | 76,44 € | 3.696,64 € | 6,82 € weniger |
Der Vergleich kippt innerhalb der Tabelle. Bis Stufe 2 ist der feste Bund-Betrag höher als 2,3 % des noch niedrigen Tabellenentgelts; in Stufe 1 liegt der Bund um 7,57 € vorn. Ab Stufe 3 überholt der Prozentsatz den Festbetrag, und in der Endstufe zahlt die Kommune 6,82 € mehr. Der Bund-Betrag steht als feste Zahl im Tarifvertrag und wurde zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 angehoben: 72,19 € → 74,36 € → 76,44 €.
Hinzu kommen je nach Dienstplan Zeitzuschläge und eine Wechselschicht- oder Schichtzulage. Wie sich die Brutto-Summe in Netto verwandelt, erklärt der Überblick Gehalt im öffentlichen Dienst; die Prozentsätze für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit rechnet der Zuschlagsrechner aus.
Ausbildung: 520 Stunden nach Landesrecht
Anders als der Notfallsanitäter ist der Rettungssanitäter kein Beruf mit bundesweitem Berufsgesetz. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellten 2022 fest: „Der Rettungssanitäter ist dagegen bis heute kein anerkannter Ausbildungsberuf; eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausbildung von Rettungssanitätern existiert bislang nicht.“ Die Länder regeln die Ausbildung per Verordnung, und in allen Ländern mit einer solchen Verordnung umfasst sie mindestens 520 Stunden. Das geht auf das „520-Stunden-Programm“ des Bund-Länder-Ausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977 zurück. In Vollzeit dauert die Ausbildung etwa drei bis vier Monate, in Teilzeit bis zu zwölf.
Wie die Stunden verteilt sind, zeigt die Verordnung Nordrhein-Westfalens, in Kraft seit dem 4. Mai 2022:
| Abschnitt | Umfang |
|---|---|
| theoretisch-praktische Ausbildung | 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
| klinisch-praktische Ausbildung | 80 Stunden |
| praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache | mindestens 160 Stunden |
| Abschlusslehrgang | 40 Unterrichtseinheiten, in der Regel fünf Tage |
| Prüfung | zum Abschluss |
Die Abschnitte sollen möglichst zusammenhängend absolviert und innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden. Andere Länder gliedern im Detail anders; maßgeblich ist die Verordnung des Landes, in dem Sie ausgebildet werden.
Rettungshelfer: 160 Stunden und kein Tarifmerkmal
Der Rettungshelfer ist die kürzere Qualifikation. In Nordrhein-Westfalen umfasst sie mindestens 160 Stunden: mindestens 80 Unterrichtseinheiten theoretisch-praktische Ausbildung einschließlich Prüfung und mindestens 80 Stunden an einer genehmigten Lehrrettungswache. Ziel ist nach der Verordnung der „Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes und des Bevölkerungsschutzes“. Die Notfallrettung nennt die Verordnung hier, anders als beim Rettungssanitäter, nicht.
Für das Gehalt heißt das: Der TVöD kennt kein Tätigkeitsmerkmal für Rettungshelfer. Weder der Abschnitt Rettungsdienst der VKA noch der des Bundes noch der TV-L erwähnen sie. Eine Entgeltgruppe, die aus dem Tariftext folgt, lässt sich für diesen Abschluss deshalb nicht angeben, und diese Seite nennt keine. Erst mit dem Abschluss als Rettungssanitäter und einer entsprechenden Tätigkeit greift das Merkmal der E 4 mit Zulage.
Dienstlänge: 12 Stunden, per Vereinbarung bis 24
Für Rettungsdienst und Leitstellen setzt der TVöD eine eigene Tagesgrenze: „Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.“ Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitgeber und Personal- oder Betriebsrat davon abweichen und Dienste von bis zu 24 Stunden einschließlich der Pausen einführen. Der Tarifvertrag knüpft das an mehrere Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:
- eine Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung auf Grundlage von § 7 des Arbeitszeitgesetzes;
- Vollarbeit innerhalb des Dienstes regelmäßig nicht mehr als 9 Stunden;
- vor der Einführung besondere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, insbesondere ausreichende Ruhephasen und gesonderte Ruheräume;
- Ihre persönliche Einwilligung in Textform.
Die Einwilligung ist widerruflich, mit einer Frist von 6 Monaten, in dringenden Fällen von 2 Wochen. Nachteile wegen einer verweigerten oder widerrufenen Einwilligung schließt der Tarifvertrag ausdrücklich aus: „Eine Maßregelung für den Fall, dass die/der Beschäftigte ihre/seine Einwilligung nicht erklärt oder diese widerruft, ist ausgeschlossen.“
Auch lange Dienste ändern nichts an der Wochengrenze: Wo regelmäßig Bereitschaftszeit anfällt, dürfen Vollarbeit und Bereitschaft zusammen 2026 im Durchschnitt 46 Stunden nicht überschreiten. Wie viel davon Bereitschaft sein kann und warum das Entgelt trotzdem für 39 Stunden gezahlt wird, rechnet der Ratgeber zum Notfallsanitäter-Gehalt vor. Die allgemeinen Regeln erklären die Ratgeber Arbeitszeit im TVöD und Rufbereitschaft im TVöD.
Hilfsorganisationen und Länder: andere Tabellen
Die Tabellen oben gelten nur, wenn eine Kommune, eine kommunale Gesellschaft im TVöD oder der Bund Sie beschäftigt. DRK, Johanniter, Malteser, ASB und private Anbieter wie Falck zahlen nach eigenen Tarifverträgen oder kirchlichen Richtlinien. Wie viele Rettungssanitäter jeweils dort arbeiten, ist nicht belegt, und die Seite nennt keinen Anteil. Ein Beispiel zeigt, warum sich Gruppennummern nicht übertragen lassen: Bei den Johannitern ist die Rettungssanitäterin Richtbeispiel der AVR-Entgeltgruppe 5, und die hat mit der E 5 des TVöD nur die Ziffer gemeinsam. Die Übersicht aller Träger steht im Ratgeber zum Gehalt von Notfallsanitätern.
Bei den Ländern gilt der TV-L. Er stuft Rettungssanitäter ebenfalls in die E 4 ein und zahlt dieselbe Entgeltgruppenzulage von 2,3 %, allerdings auf das Tabellenentgelt der Länder, das auf der Seite zum TV-L steht.
Der nächste Schritt: Notfallsanitäter
Wer im Rettungsdienst höher eingruppiert werden will, braucht eine andere Qualifikation, keine längere Betriebszugehörigkeit. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert nach dem Notfallsanitätergesetz drei Jahre in Vollzeit und wird im öffentlichen Dienst nach dem TVAöD vergütet; die Beträge je Ausbildungsjahr stehen auf der Seite zum TVAöD. Danach gilt bei Kommunen die Entgeltgruppe N, deren Beträge denen der Pflegegruppe P 8 entsprechen. Gegenüber der E 4 mit Zulage in Stufe 2 liegt ihr Einstieg um 437,38 € im Monat höher. Wo die Tabelle der N steht und welche Sonderregeln sie hat, beschreibt die Übersicht zum Besonderen Teil Verwaltung.
Wie dieser Ratgeber entsteht
- Tätigkeitsmerkmal und Protokollerklärung: Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA), Teil B Abschnitt XXII Ziffer 1, in der Lesefassung der VKA zum TVöD-AT, Stand 01.01.2026. Die Zuordnung der Protokollerklärung zur E 4 ist am Druckbild geprüft und durch den TV-L (Abschnitt 18.2, Protokollerklärung Nr. 2) und den TV EntgO Bund (21.17, § 17 Nr. 1) bestätigt.
- E 4 stammt aus dem TVöD-Raster 2026 der Engine (Bund und VKA betragsgleich). Die Zulage ist 2,3 % davon, kaufmännisch auf Cent gerundet (§ 24 Abs. 4 TVöD); Summen und Vorsprünge sind daraus berechnet.
- Ausbildung: Rettungssanitäter und Rettungshelfer sind Landesrecht. Die Seite zitiert die Verordnung Nordrhein-Westfalens als Beispiel und das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 29.09.2022 für den Ländervergleich; eine bundesrechtliche Neuregelung behauptet sie nicht.
Häufige Fragen zu Rettungssanitätern und Rettungshelfern
Häufige Fragen zu Rettungssanitätern und Rettungshelfern
Wie viel verdient ein Rettungssanitäter im TVöD?
Bei einer Kommune die Entgeltgruppe 4 plus 2,3 % Entgeltgruppenzulage: zusammen 3.063,04 € in Stufe 1 bis 3.703,46 € in Stufe 6 brutto im Monat, Vollzeit, gültig ab 1. Mai 2026. Beim Bund kommen zur E 4 feste 76,44 € hinzu, zusammen 3.070,61 € bis 3.696,64 €.
Wer bekommt die Entgeltgruppenzulage von 2,3 Prozent?
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in der Entgeltgruppe 4 der VKA. Der Verweis auf die Protokollerklärung steht in Teil B Abschnitt XXII der Entgeltordnung nur unter der E 4. Dass die Erklärung im Druck unter der Wachenleitung in E 10 steht, macht sie nicht zu einer Leitungszulage; auch TV-L und TV EntgO Bund ordnen die Zulage den Rettungssanitätern zu.
Warum bekommen Rettungssanitäter beim Bund einen festen Betrag?
Weil die Entgeltordnung des Bundes auf § 17 Nr. 1 TV EntgO Bund verweist, der einen Monatsbetrag nennt: 76,44 € seit dem 1. Mai 2026. Die Kommunen zahlen dagegen einen Prozentsatz des jeweiligen Tabellenentgelts. In den unteren Stufen liegt deshalb der Bund vorn, in den oberen die VKA.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Rettungssanitäter?
Mindestens 520 Stunden. Die Ausbildung ist Landesrecht; in Nordrhein-Westfalen gliedert sie sich in 240 Unterrichtseinheiten Theorie, 80 Stunden Klinik, 160 Stunden Rettungswache und einen Abschlusslehrgang, abzuschließen innerhalb von 2 Jahren. Nach dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages dauert sie in Vollzeit etwa drei bis vier Monate.
Was verdient ein Rettungshelfer im TVöD?
Das lässt sich aus dem Tarifvertrag nicht ablesen. Weder die Entgeltordnung der VKA noch die des Bundes noch der TV-L enthalten ein Tätigkeitsmerkmal für Rettungshelfer. Die Qualifikation umfasst in Nordrhein-Westfalen 160 Stunden und zielt auf den qualifizierten Krankentransport und den Bevölkerungsschutz.
Sind 24-Stunden-Dienste im Rettungsdienst erlaubt?
Seit dem 1. Januar 2026 ja, aber nur über eine Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung, wenn die Vollarbeit regelmäßig höchstens 9 Stunden beträgt, und nur mit Ihrer Einwilligung in Textform. Die Einwilligung können Sie mit einer Frist von 6 Monaten widerrufen, in dringenden Fällen mit 2 Wochen. Ohne Vereinbarung bleibt es bei 12 Stunden am Tag zuzüglich Pausen.
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- Geprüft am
- Datengrundlage
- TVöD-Tabelle 2026 (E 4, VKA und Bund)
Quellen aller Zahlen dieser Seite
- 1VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
- 2BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)
Redaktion Entgeltgruppen.com
Redaktion
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