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Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst: TVöD-Regeln, Minijob

Eine Nebentätigkeit gegen Entgelt müssen Sie im TVöD und im TV-L vorher schriftlich anzeigen, eine Genehmigung brauchen Sie nicht. Neben einer Vollzeitstelle mit 39 Std. bleiben nach dem Arbeitszeitgesetz im Durchschnitt 9 Std. pro Woche für alle Nebenjobs zusammen. Darunter: der Tariftext, wann der Arbeitgeber untersagen darf, die Stundenrechnung für jede Arbeitszeitvariante und was ein Minijob sozialversicherungsrechtlich bedeutet.

§ 3 Abs. 3 TVöD: anzeigen statt genehmigen lassen

Die Nebentätigkeit ist im TVöD in einem einzigen Absatz geregelt. Er gilt wortgleich für den Bund und die Kommunen:

„¹Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. ²Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. ³Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht zur Auflage gemacht werden; für die Beschäftigten des Bundes sind dabei die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes geltenden Bestimmungen maßgeblich.“
— § 3 Abs. 3 TVöD (Bund und VKA)

Aus den drei Sätzen folgen vier Regeln:

  1. Anzeige, keine Genehmigung. Sie teilen die Nebentätigkeit mit, und zwar schriftlich und bevor Sie beginnen. Sie müssen nicht auf eine Erlaubnis warten.
  2. Nur Tätigkeiten gegen Entgelt. Nach dem Wortlaut sind unentgeltliche Nebentätigkeiten nicht anzeigepflichtig, etwa ein unbezahltes Ehrenamt. Ausnahmen gelten im TV-L für Hochschulen und Unikliniken (siehe unten). Ein Minijob ist eine Tätigkeit gegen Entgelt und damit anzuzeigen.
  3. Untersagen nur mit Grund. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit verbieten oder Auflagen machen, aber nur, wenn sie geeignet ist, Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder seine berechtigten Interessen zu beeinträchtigen.
  4. Ablieferung nur im öffentlichen Dienst. Eine Pflicht, die Vergütung ganz oder teilweise abzugeben, darf nur für Nebentätigkeiten beim selben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst verlangt werden, nicht für einen privaten Nebenjob.

Der einzige Unterschied zwischen Bund und Kommunen steht im letzten Halbsatz: Für die Ablieferung verweist der Bund auf die Bestimmungen für seine Beamtinnen und Beamten. Die VKA hat keine solche Verweisung, dort regelt die Auflage im Einzelfall, was abzuliefern ist. Wer bei welchem Arbeitgeber unter welchen Tarifvertrag fällt, erklärt der Ratgeber Tarifvertrag im öffentlichen Dienst.

Beamtinnen und Beamte brauchen dagegen eine Genehmigung (beim Bund nach § 99 BBG); den ganzen Vergleich zeigt der Ratgeber Beamte oder Tarifbeschäftigte.

Arbeitszeitgesetz: Haupt- und Nebenjob werden zusammengerechnet

Der Tarifvertrag regelt nur die Anzeige. Wie viel Sie insgesamt arbeiten dürfen, steht im Arbeitszeitgesetz, und das behandelt alle Arbeitgeber als einen:

„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.“
— § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG
„Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
— § 3 ArbZG

Eine Wochengrenze steht nicht im Gesetz. Die oft genannten 48 Std. sind eine Rechnung: sechs Werktage von Montag bis Samstag mal acht Stunden. Einzelne Tage mit bis zu zehn Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen bei acht Stunden bleibt. Zieht man die Arbeitszeit des Hauptjobs ab, bleibt der Spielraum für alle Nebenjobs zusammen:

Wochenstunden im Hauptjob und durchschnittlicher Spielraum für Nebentätigkeiten nach dem Arbeitszeitgesetz
HauptjobWochenstundenSpielraum pro WocheFundstelle
TVöD, Bund und Kommunen39 Std.9 Std.§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD
TVöD, vereinbarte Erhöhung42 Std.6 Std.§ 6 Abs. 1a Satz 1 TVöD
TV-L West, benannte Bereiche38,5 Std.9,5 Std.§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TV-L
TV-L, Tarifgebiet Ost40 Std.8 Std.§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c TV-L
TV-L, Ärzte an Unikliniken42 Std.6 Std.§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d TV-L
TVöD, Teilzeit mit halber Stelle19,5 Std.28,5 Std.§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD, anteilig

Für die übrigen Beschäftigten im TV-L West nennt § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L keine Stundenzahl, sondern verweist auf Festlegungen je Land; dann rechnen Sie mit der Zahl aus Ihrem Arbeitsvertrag. Die Arbeitszeitregeln des TVöD im Einzelnen stehen im Ratgeber Arbeitszeit im TVöD, die vereinbarte Erhöhung auf 42 Std. eingeschlossen.

Die Tagesgrenze ist oft enger als die Woche

Die Wochenrechnung verdeckt, dass die Grenze je Werktag gilt. Verteilen Sie 39 Std. auf fünf Tage, arbeiten Sie im Hauptjob 7,8 Std. täglich. Bis zu acht Stunden bleiben an diesen Tagen nur 0,2 Std., also 12 Minuten; mit Ausgleich über den Durchschnittszeitraum höchstens 2,2 Std. am Tag. Anders am Samstag: Er zählt zu den Werktagen, und wenn der Hauptjob in der Fünf-Tage-Woche an ihm ruht, stehen dort die vollen acht Stunden zur Verfügung.

Ruhezeit zwischen zwei Jobs

„… nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden“
— § 5 Abs. 1 ArbZG

Weil § 2 Abs. 1 die Arbeitszeiten zusammenrechnet, liegt es nahe, die Ruhezeit auch zwischen Haupt- und Nebenjob anzuwenden. Das ist eine Ableitung aus beiden Vorschriften, kein eigener Satz im Gesetz. Nach dieser Lesart gilt: Endet ein abendlicher Nebenjob um 23 Uhr, beginnt der Hauptjob am nächsten Tag frühestens um 10 Uhr.

Minijob neben dem Hauptjob: Grenze und Sozialversicherung

Für einen Minijob neben der Stelle gelten eigene Regeln der Sozialversicherung. Ob eine Beschäftigung geringfügig ist, hängt an einer Verdienstgrenze, die dem Mindestlohn folgt:

„… indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.“
— § 8 Abs. 1a Satz 2 SGB IV
Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026 und 2027
Gültig abMindestlohn je StundeRechnungMinijob-Grenze im Monat
01.01.202613,90 €13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33, aufgerundet603 €
01.01.202714,60 €14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67, aufgerundet633 €

Die Grenze ändert sich also zum Jahreswechsel: Bis zum 31.12.2026 gelten 603 €, ab dem 01.01.2027 633 €. Weil die Formel den Mindestlohn mit 130 ÷ 3 vervielfacht, entspricht die Grenze immer dem Verdienst aus rund 43,3 Stunden im Monat zum Mindestlohn. Wer genau zum Mindestlohn arbeitet, kann diese Stundenzahl über den Jahreswechsel beibehalten.

Erster Minijob und jeder weitere

§ 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV rechnet mehrere Minijobs und Minijobs mit einer Hauptbeschäftigung zusammen, nimmt dabei aber einen Minijob aus. Praktisch heißt das: Der erste Minijob neben Ihrer Stelle bleibt ein eigener Minijob, jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

Sozialversicherung des ersten und jedes weiteren Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung
Neben dem HauptjobMit Hauptjob zusammengerechnetKrankenversicherungsfreiRentenversicherung
Erster Minijobneinja (§ 7 Abs. 1 SGB V)pflichtig, Befreiung auf Antrag (§ 6 Abs. 1b SGB VI)
Zweiter und jeder weitereja (§ 8 Abs. 2 SGB IV)nein, zählt zur Hauptbeschäftigungzählt zur Hauptbeschäftigung

Der verbreitete Satz „Der erste Minijob ist sozialversicherungsfrei“ stimmt deshalb nicht. Krankenversicherungsfrei ist er:

„Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei …“
— § 7 Abs. 1 SGB V

In der Rentenversicherung ist es umgekehrt: Der Minijob ist versicherungspflichtig, und Sie werden nur befreit, wenn Sie es beantragen.

„Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 … ausüben, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“
— § 6 Abs. 1b Satz 1 SGB VI

Wie sich das Netto Ihres Hauptjobs aus dem Tabellenentgelt ergibt, rechnet der Netto-Rechner vor. Die Lohnsteuer im Zweitjob behandelt diese Seite nicht.

Keine Zusatzversorgung aus dem Nebenjob

Für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zählt nur das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, und Entgelte aus Nebentätigkeiten gehören nicht dazu. Der ATV (Bund, Länder, VBL) nennt in Anlage 3 Satz 1 Nr. 7 „Entgelte aus Nebentätigkeiten einschließlich Einkünfte, die aus ärztlichen Liquidationserlösen zufließen“, der ATV-K der kommunalen Kassen in Anlage 3 Satz 1 Buchst. s ebenfalls „Entgelte aus Nebentätigkeiten“. Wie die Zusatzversorgung sonst funktioniert, erklärt der Ratgeber Zusatzversorgung (VBL).

Zweiter Vertrag beim selben Arbeitgeber

Manche Beschäftigte übernehmen bei ihrem eigenen Arbeitgeber eine zusätzliche Aufgabe, etwa in einer anderen Dienststelle. Ob daraus ein zweites Arbeitsverhältnis wird, regelt § 2 Abs. 2 TVöD, im TV-L wortgleich:

„¹Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. ²Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis.“
— § 2 Abs. 2 TVöD

Hängt die zweite Tätigkeit sachlich mit der ersten zusammen, ist sie also keine Nebentätigkeit, sondern Teil desselben Arbeitsverhältnisses. Nur wenn die Tätigkeiten sachlich getrennt sind, entsteht ein zweites Arbeitsverhältnis. Für eine echte Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber kann dieser nach § 3 Abs. 3 Satz 3 eine Ablieferungspflicht zur Auflage machen.

TV-L: § 3 Abs. 4 und die Sonderregeln für Hochschulen und Unikliniken

Im TV-L steht die Nebentätigkeit in § 3 Abs. 4, nicht in Absatz 3; Absatz 3 regelt dort Belohnungen und Geschenke. Die ersten beiden Sätze sind mit dem TVöD wortgleich, der dritte ist kürzer:

„Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen, die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.“
— § 3 Abs. 4 Satz 3 TV-L

Hochschulen, Forschung und Unikliniken

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen (§ 40 Nr. 2 TV-L): Dort gilt § 3 Abs. 4 in der Fassung „¹Nebentätigkeiten haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. …“ Die Worte „gegen Entgelt“ fehlen. Anzuzeigen ist also jede Nebentätigkeit, auch eine unentgeltliche.
  • Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 2 TV-L): „Für die Nebentätigkeiten der Beschäftigten finden die Bestimmungen, die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils gelten, sinngemäß Anwendung.“ Außerdem: „Auch die Ausübung einer unentgeltlichen Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, wenn für sie Räume, Einrichtungen, Personal oder Material des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.“ Die Kosten dafür sind dem Arbeitgeber zu erstatten, soweit sie nicht von anderer Seite erstattet werden.

Für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken gilt damit, anders als für die übrigen Tarifbeschäftigten, eine Genehmigungspflicht, und zwar auch ohne Vergütung, sobald sie Räume, Personal oder Material der Klinik nutzen.

Urlaub und Altersteilzeit: zwei Sonderfälle

Nebenjob im Urlaub

„Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“
— § 8 BUrlG

Das Gesetz verbietet nicht jede Erwerbstätigkeit im Urlaub, sondern die, die der Erholung widerspricht. Maßstab ist also der Zweck des Urlaubs, nicht die Tatsache, dass Sie nebenbei arbeiten. Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, rechnet der Urlaubsrechner aus.

Nebentätigkeit in der Altersteilzeit

In der Altersteilzeit hat die Grenze des Minijobs eine zweite Bedeutung: Übt jemand eine Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aus, ruht der Aufstockungsbetrag. Nach insgesamt 150 Tagen des Ruhens erlischt er (§ 9 TV FlexAZ). Mehr dazu im Ratgeber Altersteilzeit im öffentlichen Dienst.

Weitere Ratgeber zum Arbeitsvertrag

Wie dieser Ratgeber entsteht

Die Tarifzitate sind gegen die VKA-Lesefassung des TVöD (Stand 01.01.2026) und den TV-L-Volltext der TdL in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 geprüft. Die Gesetzeszitate stammen aus den Einzelnormen auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.09.2026.

Die Wochenrechnung ist eine Ableitung: Das Arbeitszeitgesetz nennt acht Stunden je Werktag, keine Wochenhöchstgrenze. Nicht behandelt werden die Lohnsteuer im Zweitjob, die Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Minijob und die Beträge, die der Bund nach Beamtenrecht abliefern lässt. Diese Punkte sind nicht geprüft.

Häufige Fragen zur Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

Häufige Fragen zur Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

Muss ich eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst genehmigen lassen?

Als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nicht. § 3 Abs. 3 TVöD und § 3 Abs. 4 TV-L verlangen nur, dass Sie eine Nebentätigkeit gegen Entgelt „rechtzeitig vorher schriftlich“ anzeigen. Der Arbeitgeber kann sie danach untersagen oder mit Auflagen versehen, aber nur unter den Voraussetzungen des Tarifvertrags. Eine Genehmigung brauchen Beamtinnen und Beamte.

Muss ich einen Minijob beim Arbeitgeber anzeigen?

Ja. Ein Minijob ist eine Nebentätigkeit gegen Entgelt und fällt damit unter die Anzeigepflicht, auch wenn er unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. Diese Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat und ab dem 01.01.2027 bei 633 €.

Wie viele Stunden darf ich neben einer Vollzeitstelle im TVöD arbeiten?

Im Durchschnitt 9 Std. pro Woche für alle Nebenjobs zusammen. Das Arbeitszeitgesetz rechnet die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen und begrenzt sie auf acht Stunden je Werktag, also 48 Std. bei sechs Werktagen. Bei 39 Std. im Hauptjob bleiben 9 Std., bei vereinbarten 42 Std. nur 6 Std..

Wann darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Nur wenn die Nebentätigkeit geeignet ist, die Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Dann kann er sie untersagen oder mit Auflagen versehen. Eine Ablieferungspflicht für die Vergütung darf er nur bei Nebentätigkeiten beim selben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst auferlegen.

Ist der erste Minijob neben dem Hauptjob sozialversicherungsfrei?

Nicht vollständig. Er ist krankenversicherungsfrei (§ 7 Abs. 1 SGB V), aber rentenversicherungspflichtig; von der Rentenversicherungspflicht werden Sie nur auf Antrag befreit (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV).

Darf ich im Urlaub nebenbei arbeiten?

§ 8 BUrlG sagt: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“ Verboten ist also nicht jede Tätigkeit, sondern die, die dem Zweck der Erholung widerspricht.

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Quellen & Nachweise

Geprüft am
Datengrundlage
TVöD Stand 01.01.2026, TV-L i. d. F. ÄTV Nr. 14, ArbZG und SGB IV–VI abgerufen 23.09.2026

Quellen aller Zahlen dieser Seite

  1. 1
    VKA — Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeHerausgeber der TVöD-Entgelttabellen für den kommunalen Bereich (VKA) und der offiziellen Lesefassung
  2. 2
    BMI — Bundesministerium des Innern und für HeimatHerausgeber des TVöD Bund (Entgelttabellen, Tarifvertrag, Änderungstarifverträge)